Ungelesener Beitragvon Matze_2905 » 2. Dez 2009, 08:14
das problem was sich beim polo mit den flex ergibt ist das eine individuelle positionierung eigentlich sinnlos ist, begründung :
man kann nur den oberen Steg benutzen alles darunter ist unter 35 cm und nicht als begrenzungsleuchte zulässig und nur als tfl ist langweilig..... hab schon mit hella gesprochen ,sogar mit dem tüv ob unter 35 cm auch einzelabnahme möglich ist .... vergiss es.... werte des gesetzgebers sind bindend und der tüv muss ich nach richten ... einzige möglichekeit zur individuellen gestalltung wäre wenn man die frontstossstange bearbeitet oder das ganze in die stoßleisten einbaut da die teile mit 3 cm recht flach sind. man muss aber dann beachten das die teile gerade zur längsachse stehen müssen und 15mm abstand zueinander haben müssen ...
plazierung im oberen grill ist zwar am rand möglich aber nicht zulässig als begrenzungsleuchte .... also auch wieder nur tfl.....
anbau von mehr als 2 leuchtflächen ist auch illegal also ist das alles nicht so das wahre ....
bei anbau in S6 form muss man sich halt die nebler wegdenken ....
die 90° gedrehte "L-Form" ist NICHT als Begrenzungsleuchte zulässig ....
bleibt eig. nur das in den stoßleisten oder man bearbeitet die stoßstange .....
frage wäre jetzt wie sich 17 oder 18er felgen auf die höhe auswirken, aber da handelt es sich nur um 1-1,5 cm wenn überhaupt ... und die erste unterste strebe ist mit 15mm serienfahrwerk auf 32 cm höhe wenn ich richtig gemessen habe
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