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Klarglasrückleuchten von ebay!?!
Verfasst: 4. Jan 2005, 18:18
von Arthur
Hallo Leute,
hat einer von euch sich mal ein paar Klarglasrückleuchten bei ebay bestellt? Wenn ja wie sind eure Erfahrungen mit den Teilen. Habe gehört das die undicht sein könnten da es irgentwie zweitklassige Ware sein könnte.
Verfasst: 4. Jan 2005, 18:54
von px
Ähm... also du musst schon mal mehr Angaben machen, es gibt diverse Hersteller für Klarglas-Leuchten, manche dicht, manche weniger - aber ganz sicher sind sämtliche bei ebay erhältlichen weder vollständig das eine noch das andere

Verfasst: 4. Jan 2005, 19:33
von Arthur
Nun ja das ist es ja bei ebay stehen keine Herstellernamen dabei =) sind irgentwie noname Teile. Denke mal lasse lieber die Finger davon habe vor mir die von inpro zu kaufen.
Verfasst: 4. Jan 2005, 20:11
von px
Dann poste mal einen Link zu einer Auktion, die meisten Sachen hat der eine oder andere zumindest schon mal gesehen und die typisch schwarzen Schafe sind auch weitestgehend bekannt

Verfasst: 4. Jan 2005, 20:32
von Arthur
Verfasst: 5. Jan 2005, 08:40
von PsyKater
Also es scheint sich tatsächlich um
inpro-Leuchten zu handeln, allerdings zum halben Preis?! Ich weiß nicht, ich wär da misstrauisch...
Verfasst: 5. Jan 2005, 16:03
von Harri
wieso? wenn sie nun mal vom laster gefallen sind!
also wenn mit de Rückleuchten etwas nicht stimmen sollte, dann können sie zurückgeschickt werden!
lest euch mal die gesetzestexte durch (-> bei den AGB), die besagen, dass man die komplett zurückgeben kann, wenn man sie am auto hatte und sie nicht normal funktionieren!
Verfasst: 5. Jan 2005, 17:01
von PsyKater
wieso? wenn sie nun mal vom laster gefallen sind!
also wenn mit de Rückleuchten etwas nicht stimmen sollte, dann können sie zurückgeschickt werden!
lest euch mal die gesetzestexte durch (-> bei den AGB), die besagen, dass man die komplett zurückgeben kann, wenn man sie am auto hatte und sie nicht normal funktionieren!
Widerrufsrecht:
Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühstens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
[...]
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückzugewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Das steht beim zweiten ebay-link. Klingt ja vielversprechend. Ich dachte immer diese Rücknahmepflicht besteht nicht bei Internetversteigerungen..
Verfasst: 5. Jan 2005, 17:31
von Harri
beim ersten link steht das auch; ich sagte ja, dass man in die AGB (link in der auktion) schauen sollte
und als angehender halbjurist (habe einige juristische fächer im studium) schaut man automatisch darauf; also sollen die mal kommen, dass das mit dem umtasuch nicht geht!

Verfasst: 5. Jan 2005, 17:39
von PsyKater
und als angehender halbjurist (habe einige juristische fächer im studium)
[OT]
echt? was studierst du denn?
[/OT]
Tja, dann sollte der ebay-Kauf ja eigtl kein Problem sein!?! Hau rein! Aber nicht auf meine Gewähr

Verfasst: 5. Jan 2005, 17:48
von Harri
Werde (Diplom-)Verwaltungsbetriebswirt - FH; studiere an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Köln und werde nach einem erfolgreichem Studium Beamter *grins*
Verfasst: 5. Jan 2005, 17:54
von PsyKater
Beamter?

Pension gesichert!?
Nichts gegen Beamte, aber ich hab hier noch einen auf Lager, der mich stark an Beamte erinnert
LINK
Verfasst: 5. Jan 2005, 18:04
von Harri
Ich wollte eigentlich Politologie oder Sport studieren. -> Das nenne ich einen Unterschied, oder? *hehe*
Nur, was für einen Job hast du danch? Bzw. ist der Arbeitsplatz sicher? Eher nein!
Aber da ich auch ein Interesse an Zahlen besitze und mathematisch nicht so unbegabt bin, werde ich nun Beamter. Zum einen ist der Platz relativ sicher und du hast viele weitere Qualifikationsmöglichkeiten (durch weiterführende Studienmöglichkeiten)
Verfasst: 5. Jan 2005, 18:08
von PsyKater
Na is doch auch gut

Hab wirklich nichts gegen Beamte. Und ist erfreulich zu hören, dass es doch noch Leute gibt, die rechnen können

Verfasst: 5. Jan 2005, 23:01
von px
Aber total... meinereiner hat ja Mathe nach der 12. abgewählt und einen ganzen Punkt eingebracht

Aber who cares, 15 Punkte in Informatik
Irgendwer muss ja kryptische Formeln ausrechnen - falls mal alle meine PCs versagen

Verfasst: 7. Jan 2005, 21:51
von Ronin
Werde (Diplom-)Verwaltungsbetriebswirt - FH; studiere an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Köln und werde nach einem erfolgreichem Studium Beamter *grins*
Wir merken uns Deinen Namen... und dann kommen wir alle zu Dir mit Hundeaugen und fragen was wir da im Lohnsteuerbescheid eintragen müssen.

Verfasst: 7. Jan 2005, 22:27
von Harri
wäre schön, wenn ich das lernen würde... oder eher zum glück nicht!
nun zum thema: kann dir bald bescheid geben, wie gut die sind... zum einen hat es der dundw shop in bonn und zum anderen kenne ich einen, der sich so ein fabrikat für den golf 4 holt, gleiche optik und hersteller!