Sondergenehmigung TFL + Positionsleuchten ....wie Mercedes?
Verfasst: 29. Dez 2009, 08:35
Guten Morgen,
ich setze mich schon seit geraumer zeit mit den Thema LED TFL mit Dimmfunktion auseinander.
Meine "Wunschvorstellung" ist immer an den EU-Richtlinien gescheitert.... denn eine Unterbringung von TFL unter 35 cm ist zwar zulässig, aber nur als reines TFL und nicht wenn die LED´s gedimmt werden als Posileuchte, dann muss eine Einbauhöhe von mindestens 35cm eingehalten werden ..... Problem beim Polo (speziell 9N3) es bietet sich nur untere Gitter an und die oberste "Strebe/Schlitz" wenn man TFL mit Posileuchte legal verbauen will.
Durch nachfragen beim Tüv und Hella bin ich auch nicht schlauer geworden bzw. wurde ich immer wieder an die EU-Richtlinien verwiesen die. Doch ich konnte bis jetzt noch nicht glauben das der S6 und oder die Mercedes E-Klasse mit den " gedrehten L " die 35 cm einhalten....und diese Fahren ja auch mit Abblendlicht und gedimmten TFL rum.
Erster Anhaltspunkt für den Verdacht war das ein Mercedes selbst bei 17" felgen von Radmitte bis zum boden nicht über 35 cm kommt und das TFL ist def. unter der Radmitte wenn man eine Linie bis zur Felge waagerecht verlängern würde.... aber all das half nichts ...ist ja kein genauer "Beweis" also hielt ich gestern beim Benz Händler an hab mir den Zollstock geschnappt und bei einer E-Klasse gemessen..... siehe da 30 cm Unterkante TFL..... ich hatte also recht..... jetzt ist aber die Frage wie kann man diese Erkenntnis den Tüv-Mann rüberbringen bzw. weiss vll. jemand wie man das jetzt "Dingfest" machen kann !? Denn vor Tüv oder Polizei zusagen bei MB ist das auch so bringt nicht viel.....
Hat jemand eine Idee !?
Denke ein positives Ergebniss würde vielen helfen da man zum Hella LEDAY Flex System greifen kann oder andere TFL Varianten dann auch im "untersten Schlitz" legal gedimmt nutzen kann.
Hoffe ihr wisst auf was ich hinaus will.
ich setze mich schon seit geraumer zeit mit den Thema LED TFL mit Dimmfunktion auseinander.
Meine "Wunschvorstellung" ist immer an den EU-Richtlinien gescheitert.... denn eine Unterbringung von TFL unter 35 cm ist zwar zulässig, aber nur als reines TFL und nicht wenn die LED´s gedimmt werden als Posileuchte, dann muss eine Einbauhöhe von mindestens 35cm eingehalten werden ..... Problem beim Polo (speziell 9N3) es bietet sich nur untere Gitter an und die oberste "Strebe/Schlitz" wenn man TFL mit Posileuchte legal verbauen will.
Durch nachfragen beim Tüv und Hella bin ich auch nicht schlauer geworden bzw. wurde ich immer wieder an die EU-Richtlinien verwiesen die. Doch ich konnte bis jetzt noch nicht glauben das der S6 und oder die Mercedes E-Klasse mit den " gedrehten L " die 35 cm einhalten....und diese Fahren ja auch mit Abblendlicht und gedimmten TFL rum.
Erster Anhaltspunkt für den Verdacht war das ein Mercedes selbst bei 17" felgen von Radmitte bis zum boden nicht über 35 cm kommt und das TFL ist def. unter der Radmitte wenn man eine Linie bis zur Felge waagerecht verlängern würde.... aber all das half nichts ...ist ja kein genauer "Beweis" also hielt ich gestern beim Benz Händler an hab mir den Zollstock geschnappt und bei einer E-Klasse gemessen..... siehe da 30 cm Unterkante TFL..... ich hatte also recht..... jetzt ist aber die Frage wie kann man diese Erkenntnis den Tüv-Mann rüberbringen bzw. weiss vll. jemand wie man das jetzt "Dingfest" machen kann !? Denn vor Tüv oder Polizei zusagen bei MB ist das auch so bringt nicht viel.....
Hat jemand eine Idee !?
Denke ein positives Ergebniss würde vielen helfen da man zum Hella LEDAY Flex System greifen kann oder andere TFL Varianten dann auch im "untersten Schlitz" legal gedimmt nutzen kann.
Hoffe ihr wisst auf was ich hinaus will.