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Tfl´s aber wie viele
Verfasst: 14. Apr 2011, 23:09
von 0815Polo
Wie viele TFL´s darf man haben?
also z.b. 1nen pro seite in den scheinis und die 2ten halt in den lüftungsschlitzen?
ist das erlaubt?

Re: Tfl´s aber wie viele
Verfasst: 15. Apr 2011, 00:58
von sloi
habe keine Bestimmung in der StvZo gefunden über die Anzahl von Tagfahrlichtern so lange diese Regeln eingehalten werden:
Montageort: Fahrzeugfront
Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
die Leuchten müssen eine (E)-Nummer und die Bezeichnung RL tragen
Da steht nicht, dass man nicht unten welche haben darf und dann z.B. die Daylite Scheinwerfer. Jedoch ist wahrscheinlich der Abstand der TFL zueinander zu beachten nicht nur Waagerecht...wahrscheinlich auch Senkrecht

Re: Tfl´s aber wie viele
Verfasst: 15. Apr 2011, 02:16
von com943
Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
aber wieso gibt es welche die dann abdimmen und dann ne Standlicht Funktion haben?
Sind die dann nicht erlaubt wenn die sich abdimmen wenn das ablendlicht angeht?
Re: Tfl´s aber wie viele
Verfasst: 15. Apr 2011, 06:09
von Gast
Ich vermute, dass sie rechtlich als ausgeschaltet gelten, wenn sie auf Standlicht dimmen, weil diese Fahrzeuge dann meistens kein normales Standlicht mehr haben.
Re: Tfl´s aber wie viele
Verfasst: 15. Apr 2011, 09:29
von BoMa
Die dimmbaren TFLs schalten sich formal ab und schalten formal ein Standlicht ein. Praktisch dummen sie einfach nur ab.
Deshalb haben sie auch eine E-Zulassung als Standlicht und eine RL Zulassung als TFL.
Ein Auszug aus der StVZO;
Zitat:
§51 stvzo
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.
Ob man allerdings mehr als zwei TFL haben darf weiß ich nicht. Hab ich noch nix zu gefunden.
Re: Tfl´s aber wie viele
Verfasst: 15. Apr 2011, 10:48
von 0815Polo
ja.. dann werde ich wohl bald nen lkw haben

Re: Tfl´s aber wie viele
Verfasst: 15. Apr 2011, 11:59
von fLaVa
Hab grad was gefunden... also diese
Dame hier aus dem forum hat es montiert mit TFl in den Scheinis und in der Schürze...
Gruß

Re: Tfl´s aber wie viele
Verfasst: 15. Apr 2011, 13:42
von 0815Polo
wegen ihr komme ich ja auf das thema!!
hab schon mit ihr geschrieben.. sie weiß es auch nicht!!
Re: Tfl´s aber wie viele
Verfasst: 15. Apr 2011, 14:54
von fLaVa
Achso, ok.. dachte, des hilft dir vllt
Ja wie sie weiß es nicht? Sie hats doch verbaut bei sich oO
Re: Tfl´s aber wie viele
Verfasst: 16. Apr 2011, 10:55
von 0815Polo
ja ist aber so!! sie baut wohl jetzt das unterre aus!!
Re: Tfl´s aber wie viele
Verfasst: 18. Apr 2011, 01:40
von com943
und wie ist das dann wenn die Abdimmen und man torztdem noch das normal Standlich an hat wie z.B. Angel Eyes?
Re: Tfl´s aber wie viele
Verfasst: 18. Apr 2011, 09:32
von 0815Polo
das geht nicht! also ist nicht erlaubt! weil du nur ein standlicht haben darfst und 2 zusätzliche begrenzungs leuchten die aber im scheinwerfer sein müssen!!
also nein darf mann nicht!!
es geht ja nur um die tfl's..
Re: Tfl´s aber wie viele
Verfasst: 18. Apr 2011, 09:44
von Gast
Hat die neue S-Klasse nicht auch zwei LED-Bänder?
Re: Tfl´s aber wie viele
Verfasst: 18. Apr 2011, 18:41
von 0815Polo
Hab ich noch nicht gesehen.. konnte aber auch nix im inet finden ...