Hallo zusammen.
Wie sieht es eigentluich vom Rechtlichen her aus mit der Fußraumbeleuchtung? Ist das alles legal oder nur teilweise? Darf ich die während der fahrt an haben oder nicht? Ist es mit einem Kippschalter in einem der Blinddeckel erlaubt?
Danke im Vorraus!
Rechtliches--->Fußraumbeleuchtung
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Rechtliches--->Fußraumbeleuchtung
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Re: Rechtliches--->Fußraumbeleuchtung
Noch kein Gesetzt oder ECE-Regelung gefunden das es verbietet, sofern die Lichtaustrittsöffnungen nicht nach außen gerichtet sind
... Was bei einer Fußraumbeleuchtung eh nicht der Fall ist.
Auch gegen die Farbgebung gibt es kein Gesetz, da die Innenbeleuchtungen keine lichttechnische Einrichtungen i. S. d. § 49a StVZO sind.
Ebenfalls gibt es kein Gesetzt welches das angeschaltet lassen wärend der Fahrt verbietet, solange erfüllt ist, dass der Fahrer in seiner Sicht nicht beeinträchtigt wird und ein sicheres Führen gewährleistet ist.
Zu beachten ist aber wie schon erwähnt, dass die Anbringung der Innenbeleuchtung so zu erfolgen hat, dass die Lichtaustrittsöffnungen nicht nach außen weisen um das Signalbild des Fahrzeuges nicht zu verändern und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern.

Auch gegen die Farbgebung gibt es kein Gesetz, da die Innenbeleuchtungen keine lichttechnische Einrichtungen i. S. d. § 49a StVZO sind.
Ebenfalls gibt es kein Gesetzt welches das angeschaltet lassen wärend der Fahrt verbietet, solange erfüllt ist, dass der Fahrer in seiner Sicht nicht beeinträchtigt wird und ein sicheres Führen gewährleistet ist.
Zu beachten ist aber wie schon erwähnt, dass die Anbringung der Innenbeleuchtung so zu erfolgen hat, dass die Lichtaustrittsöffnungen nicht nach außen weisen um das Signalbild des Fahrzeuges nicht zu verändern und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern.
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Wenns'd ihn nur hörst, hast übersteuern"
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