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innenraumbeleuchtung --> was sagt das gesetz ?
Verfasst: 9. Mai 2007, 23:14
von campai
auf die gefahr hin, dassm ir hier wieder einer mit benutz die suchfunktion kommt...ich habe alle begriffe eingegebn und es kommen seeeehr viele threads die nicht wirklich was mit der sache zu tun haben...
ist es illegal die leselampen und die kp wie die heißen, also wenn man schlüssel rauszieht / tür aufmacht mit anderen farben zu versehen, also blau rot grün pink usw ?
ich finde bei google irgednwie nur fragen zu unterboden,fußraum und standlichtern etc
mfG
Carsten aka campai
Verfasst: 9. Mai 2007, 23:58
von Shack!
nein, das ist nicht illegal solange sie bei der Fahrt nicht leuchten
Verfasst: 10. Mai 2007, 09:51
von ulf
nein, das ist nicht illegal solange sie bei der Fahrt nicht leuchten
Die dürfen sogar während der Fahrt leuchten.
Allerdings dürfen sie nicht direkt nach außen strahlen (Verwechselungsgefahr z.B. mit Bremsleuchten, Blaulicht usw), sie dürfen die Aufmerksamkeit des Fahrer nicht von der Straße ablenken, und seine Sicht nicht behindern (z.B. durch Spiegelungen ind der Frontscheibe).
Viel Futter dazu gibts z.B. bei
http://www.verkehrsportal.de
Verfasst: 10. Mai 2007, 10:39
von Shack!
naja, die Innenbeleuchtung leuchtet aber ziemlich nach aussen..
Verfasst: 10. Mai 2007, 12:05
von kruemel
naja, die Innenbeleuchtung leuchtet aber ziemlich nach aussen..
Laut Aussage eines Polizisten auf der Tuning World Bodensee ist damit gemeint das die Lichtquelle von außen nicht Sichtbar sein darf bzw. nicht nach außen Strahlen darf. Die Lampe siehst man ja nicht bei der Innenbeleuchtung und sie strahlt ja auch nicht nach außen sondern nach unten in den Innenraum. Somit laut Meinung des Polizisten legal.
Verfasst: 10. Mai 2007, 12:38
von Chico87
Wie sieht es auch wenn es keine Farbigen sind sondern weiße LEDs die leuchten halt sehr stark !! Sind doch auch legal !! Oder?
Verfasst: 10. Mai 2007, 12:46
von ulf
naja, die Innenbeleuchtung leuchtet aber ziemlich nach aussen..
Allerdings dürfen sie nicht direkt nach außen strahlen
Da gibts einen Unterschied, nämlich Direktlicht (in etwa vergleichbar mit der Blendzone des Abblendlichts: knie Dich mal vor dem Polo und schaue von unterhalb der Lampen ins Abblendlicht) und Streulicht (von oben ins Abblendlicht schauen).
Für Innenleuchten gilt in Kurzform: Streulicht darf nach außen scheinen, Direktlicht nicht (egal welche Farbe).
Verfasst: 10. Mai 2007, 14:02
von campai
also kann ich getrost undm it gutem gewissen , wie in den anlietungen hier im forum beschrieben, meine lichter innen schön rot basteln ^^ bombe
Verfasst: 10. Mai 2007, 19:30
von Beni04
jop darfst du
aber ned das man se sieht sondern eben nur im Nichtsichtbarkeitsfeld
*neueswortbastelweilmirdesnedeinfällt*
also nix was durch die Scheiben sichtbar is!!
Verfasst: 10. Mai 2007, 19:43
von campai
wie ist das denn jetz zu verstehn ...... jedes licht von innen sieht man draußen , grund : das auto hat fenster oO
Verfasst: 10. Mai 2007, 21:32
von kruemel
Wie oft soll man es denn noch erklären? Es steht hier im Thread jetzt schon zwei mal die Endeutige Antwort auf deine Frage.
Das Leuchtmittel (die Lampe) darf von außen nicht sichtbar sein. Dies ist
ja auch nicht der Fall, außer du baust ne Lampe auf das Armaturenbrett.
Das Licht darf nicht nach draußen Strahlen. Ist auch nicht der Fall da die Lampe ja nur den Innenraum beleuchtet und nicht nach draußen gerichtet ist. Das wäre z.B. wen du mit der Lampe zum Fenster raus leuchtest und das hast du ja wohl auch nicht vor.
Sollte es jetzt (nach der dritten Erläuterung) immer noch nicht klar sein, vergesst es einfach.
Verfasst: 10. Mai 2007, 21:41
von Beni04
Richtig
auf Deutsch und in Kurzfassung
Lampe ned nach Außenrichten und Gut !!