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Neue Felgen - Gleiche Felgendimension -> ab zum TÜV?

Verfasst: 26. Feb 2009, 12:29
von T!m
Hey :alle:
wie evtl bereits bekannt, bekommt mein Polo im März neue Schuhe.
Muss ich jetzt, wenn ich die absolut gleiche Felgendimension habe (8x17" ET35) nochmal zum TÜV?
Und die Felgen eintragen lassen? Oder ist das egal, wenn die Größe schonmal drin steht?
Denn die neuen Felgen haben die gleiche Größe . . . :rolleyes:

:wink1: Tim

Re: Neue Felgen - Gleiche Felgendimension -> ab zum TÜV?

Verfasst: 26. Feb 2009, 13:03
von TK
Nö!

Wenn du die Felgendimension nehmen würdest die im Schein schon ab Werk eingetragen sind müsstest du ja auch nicht zu TÜV. Bei gleicher Dimension (Breite x Größe und ET) kannst du also wechseln wie du möchtest solange du die eingetragene Reifengröße beibehälst!

Re: Neue Felgen - Gleiche Felgendimension -> ab zum TÜV?

Verfasst: 26. Feb 2009, 13:35
von bo
biste dir da sicher?

im Schein steht ja dann auch die Felgenbezeichnung, wenn dann bei ner Kontrolle andere Felgen verbaut
sind weiß ich net, ob das allzu gut kommt..?!

Re: Neue Felgen - Gleiche Felgendimension -> ab zum TÜV?

Verfasst: 26. Feb 2009, 13:38
von TK
biste dir da sicher?

im Schein steht ja dann auch die Felgenbezeichnung, wenn dann bei ner Kontrolle andere Felgen verbaut
sind weiß ich net, ob das allzu gut kommt..?!
In meinem Schein steht nur die Felgendimension zusammen mit der Reifengröße/-breite.
Wenn ich mir jetzt neue 5x14 Zoll Felgen kaufe und darauf neue 165/60 R14 Reifen aufziehe, muss ich ja auch nicht hin, weil diese Reifengröße auf der Felge bereits im Schein steht!

Re: Neue Felgen - Gleiche Felgendimension -> ab zum TÜV?

Verfasst: 26. Feb 2009, 13:46
von Flori334
totaler quatsch.

natürlich müssen die anderen Felgen eingetragen werden. Sobald es keine Felge ab Werk ist muss sie eingetragen sein!

Re: Neue Felgen - Gleiche Felgendimension -> ab zum TÜV?

Verfasst: 26. Feb 2009, 13:47
von bo
denk ich nämlich auch ;)

Re: Neue Felgen - Gleiche Felgendimension -> ab zum TÜV?

Verfasst: 26. Feb 2009, 13:48
von TK
totaler quatsch.

natürlich müssen die anderen Felgen eingetragen werden. Sobald es keine Felge ab Werk ist muss sie eingetragen sein!
Das heißt ich muss auch hin wenn ich mir z.B. neue Stahl-/Alufelgen kaufe und darauf die eingetragene Reifengröße fahre? :meschugge:

Tante Edit sagt, dass die Felgendimension ja schon bein ersten Wechsel von Serienfelgen auf 17 Zöller eingetragen wurde, daher ändert sich doch eigentlich nur das Aussehen der Felge, die Dimensionen bleiben ja bestehen und den Hersteller der Felge hat bei mir kein TÜVer eingetragen!

Re: Neue Felgen - Gleiche Felgendimension -> ab zum TÜV?

Verfasst: 26. Feb 2009, 13:51
von Gast
ich würde mal sagen nimm das telefon ruf den tüvler an und in 2 min weist du das ;)

Re: Neue Felgen - Gleiche Felgendimension -> ab zum TÜV?

Verfasst: 26. Feb 2009, 13:58
von Rosy
es geht doch auch nicht nur um die dimensionen der reifen und felgen sondern auch um die traglast der felgen u.ä. bei der eintragung wird ja überprüft, ob die felgen fürs auto zugelassen sind usw.
die müssen sicher eingetragen werden.

Re: Neue Felgen - Gleiche Felgendimension -> ab zum TÜV?

Verfasst: 26. Feb 2009, 13:58
von Flori334
totaler quatsch.

natürlich müssen die anderen Felgen eingetragen werden. Sobald es keine Felge ab Werk ist muss sie eingetragen sein!
Das heißt ich muss auch hin wenn ich mir z.B. neue Stahl-/Alufelgen kaufe und darauf die eingetragene Reifengröße fahre? :meschugge:
natürlich. Ausser es sind Orginalfelgen. Zubehörfelgen können immer unterschiedliche Daten, Matrial etc. haben. Dewegen hat auch jede eine eigene Nummer. Daher alle mit den gleichen Maßen unterer eine Decke zu kehren wäre zu einfach ;)

Re: Neue Felgen - Gleiche Felgendimension -> ab zum TÜV?

Verfasst: 26. Feb 2009, 14:03
von PoloTDI74
totaler quatsch.

natürlich müssen die anderen Felgen eingetragen werden. Sobald es keine Felge ab Werk ist muss sie eingetragen sein!
So siehts aus. Hatte mich damals auch drüber aufgeregt, dass ich das machen muss.
Hatte meine Fun-Felgen gegen Borbet XL getauscht. Identische Größe und trotzdem musste ich ab zum TüV ;)

Re: Neue Felgen - Gleiche Felgendimension -> ab zum TÜV?

Verfasst: 26. Feb 2009, 14:07
von TK
215/35R17 82T A.LM-Rad 7Jx17H2 ET38 *Verwend. v. Schneekett. nicht zulaess.
Daher würde der TÜVer doch nichts anderes ein zweites Mal eintragen und wenn mich die Polizei kontrolliert sieht sie weder Hersteller noch den Felgennamen.

Re: Neue Felgen - Gleiche Felgendimension -> ab zum TÜV?

Verfasst: 26. Feb 2009, 14:10
von Gast
215/25R17 82T A.LM-Rad 7Jx17H2 ET38 *Verwend. v. Schneekett. nicht zulaess.
zeig mir mal ein foto von deinem reifenquerschnitt :fuck: da fährst ja fast schon auf der felge bei 215/25 R17 :D

Re: Neue Felgen - Gleiche Felgendimension -> ab zum TÜV?

Verfasst: 26. Feb 2009, 14:11
von TK
215/25R17 82T A.LM-Rad 7Jx17H2 ET38 *Verwend. v. Schneekett. nicht zulaess.
zeig mir mal ein foto von deinem reifenquerschnitt :fuck: da fährst ja fast schon auf der felge bei 215/25 R17 :D
:sorry: Tippfehler :fuck:
Habe es oben korrigiert ;)

Re: Neue Felgen - Gleiche Felgendimension -> ab zum TÜV?

Verfasst: 26. Feb 2009, 14:21
von Flori334
Meiner Meinung nach fährst du grad mit nicht eingetragenen Felgen rum - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! :-? nicht umsonst hat jede Felge eine eindeutige einmalige Kennung.

ich bekomm auch keinen Waffenschein für ne Luftpistole und darf dann mit ner UZI rumballern.......

würd es schleunigst mal (bei nem anderen TÜV) abklären ob das so Ok ist......

Re: Neue Felgen - Gleiche Felgendimension -> ab zum TÜV?

Verfasst: 26. Feb 2009, 14:34
von TK
Meiner Meinung nach fährst du grad mit nicht eingetragenen Felgen rum - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! :-? nicht umsonst hat jede Felge eine eindeutige einmalige Kennung.
Ich wurde schon oft genug angehalten und kontrolliert (Sowohl Felgen und Reifen überprüft, als auch Höhe des Fahrwerks gemessen etc.) OHNE Beanstandungen.
ich bekomm auch keinen Waffenschein für ne Luftpistole und darf dann mit ner UZI rumballern.......
Der Vergleich ist völlig sinnlos! Das wäre ja der Fall wenn ich mit 17 Zoll rumfahre, obwohl nur 14 Zoll eingetragen sind!

Re: Neue Felgen - Gleiche Felgendimension -> ab zum TÜV?

Verfasst: 26. Feb 2009, 14:44
von stardefender
Leute,

jetzt bringt ihr mich aber zum Nachdenken.
Ich habe mir letzten Sommer 15" Felgen zugelegt mit 195/55 Reifen. Muss ich die etwa eintragen lassen?
:???:

Re: Neue Felgen - Gleiche Felgendimension -> ab zum TÜV?

Verfasst: 26. Feb 2009, 14:55
von Didget
Ich habe mir letzten Sommer 15" Felgen zugelegt mit 195/55 Reifen. Muss ich die etwa eintragen lassen?
Wenn die Felgen keine ABE für den 9N3 haben, dann ja. ;-)
Bin vorher auch Rial 15-Zöller gefahren, die hatten eine ABE.


BTT: Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass man die neuen 17-Zöller eintragen muss.
Ich habe bei der Eintragung meiner Felgen nur einen Zettel bekommen, den ich immer mitführen muss. Dort ist der Typ der Felge über die KBA-Nr. klar vermerkt!
Im Schein steht bei mir derzeit gar nichts.

Re: Neue Felgen - Gleiche Felgendimension -> ab zum TÜV?

Verfasst: 26. Feb 2009, 14:58
von stardefender
Ich habe mir letzten Sommer 15" Felgen zugelegt mit 195/55 Reifen. Muss ich die etwa eintragen lassen?
Wenn die Felgen keine ABE für den 9N3 haben, dann ja. ;-)
Bin vorher auch Rial 15-Zöller gefahren, die hatten eine ABE.


BTT: Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass man die neuen 17-Zöller eintragen muss.
Ich habe bei der Eintragung meiner Felgen nur einen Zettel bekommen, den ich immer mitführen muss. Dort ist der Typ der Felge über die KBA-Nr. klar vermerkt!
Im Schein steht bei mir derzeit gar nichts.

Was is denn nochmal schnell eine ABE? ;)

Ich hab auch so nen Wisch, wo die zulässigen Sachen vermerkt stehen, den ich immer mitführen muss...

War bisher eigtl. vollkommen überzeugt, dass ich nichts eintragen muss... :???:

Re: Neue Felgen - Gleiche Felgendimension -> ab zum TÜV?

Verfasst: 26. Feb 2009, 15:24
von Didget
Das ist "so nen Wisch, wo die zulässigen Sachen vermerkt stehen, den" Du "immer mitführen muss"t :lol:

Es hat die Unterschiede zum "Teilegutachten", dass "Allgemeine Betriebserlaubnis" oder "Gutachten zur ABE" draufsteht und dass bei Beibehaltung des sonstigen Serienzustands des Fahrzeugs, eben nichts eingetragen werden muss. ;)
Wenn, steht das auch so in dem "Wisch" drin. :D Ich denke mal, es ist dieser hier.