wollte eben beim GTÜ-Prüfer meine Felgen eintragen lassen... wollt er so nicht machen
da im Gutachten so kleine Klauseln stehen wie:
K46: An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49: Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50: Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

Es handelt sich um folgende Felgen OZ Superturismo WRC 8Jx17H2
Reifen Hankook V12evo 205/40R17 84W
Habt ihr ne Idee wie man die Klauseln erfüllen kann, Bördeln oder Kotflügel ziehen wollte ich jetzt eigentlich nicht...
Der Prüfer sagte auch das dies zwingend erforderlich ist, da nicht ein "ggf." im Gutachten steht.
Im alten Brief vom Vorbesitzer waren sogar schon 205/40R17 mit 8Jx17H2 Felgen eingetragen ohne etwas zu ändern.
Habt ihr da eine Idee??
Danke für eure Ratschläge
MfG Highsider
PS noch was vergessen: im Gutachten steht was von Kennzeichnung Rad/Zentriering
01673200/S-Durchmesser 57.06
ist da ein Zentriering notwendig (Mittenlochdurchmesser 57,1) weil die Felge passt so gut auf die Nabe...
MfG