Hier ist die ABE für die 30/40 Spurplatten von H&R für den 9N:
http://www.autoteilemann.de/opencms/ope ... olo_9N.pdf
Da steht auf Seite 4 beim Punkt D4:
Folgende Kombination ist zulässig:
Verwendung der 15mm breiten Distanzringe Typ 1125571-15 an der Vorderachse in Verbindung mit den 20mm breiten Distanzringen Typ 1125571-20 an der Hinterachse.
Das heißt für mich das man beide montiert haben muss, einzeln geht nicht.
Punkt D1 auf der gleichen Seite sagt:
Bei Verwendung von anderen Rad/Reifenkombinationen ist deren Eignung (Freigängigkeit, Fahrverhalten usw.) gesondert zu prüfen, bzw. nachzuweisen. Eine Abnahme nach §21 StVZO durch einen anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder Prüfingenieur ist unter Beachtung der unter Anlage 4 aufgeführten Auflagen erforderlich.
Also auch nur Serienfelgen :[
Wobei mich mal interessieren würde wie das mit anderem Fahrwerk aussieht, ob dann nur die Freigängigkeit geprüft werden muss oder ob man direkt ne Vollabnahme machen muss. Evtl. kommt man da ja günstiger weg als mit Platten ohne ABE..
Allradantrieb bedeutet, dass man dort stecken bleibt, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt.