Was bedeuten diese Auflagen für Felgen?


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Jownez
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Was bedeuten diese Auflagen für Felgen?

Ungelesener Beitragvon Jownez » 9. Nov 2010, 00:21

N'Abend allerseits!

Ich versuch mich mal relativ kurz auszudrücken. Ich kann sehr günstig an Felgen kommen im Moment, und zwar diese: Bild

Enzo V in 15", 6.5J, ET 35.

Alles, was ich bekommen kann, sind diese Felgen. Keine Reifen, kein Gutachten, niente... Ich hab mich also schonmal im Internet etwas schlau gemacht und bin dabei auf Folgendes gestoßen: In meinem Fahrzeugschein sind lediglich 14"-Felgen vermerkt, also müsste ich die Enzo-Felgen eintragen lassen. So weit so gut, ich stieß auf folgendes Gutachten: KLICK!
Soweit ich das beurteilen kann, sollte dieses das passende Gutachten zu der besagten Felge für den Fahrzeughersteller "VW" sein.

Bei einem Blick in meinen Fahrzeugbrief findet sich unter "K" die EG-Typ-Genehmigung / ABE: E1*98/14*0174*02.
ALso mal schnell an die passende Stelle im Gutachten gescrollt und ich stoße auf diese Zeile: Bild
In Rot markiert, da, wenn mich nicht alles täuscht, mein Auto ein Polo 9N ist, ich diese Zulassunsnummer meinem Fahrzeugbrief entnehmen kann, sage und schreibe 40kW in meinem Baby schlummern und mein Schätzchen ein Schrägheck hinten hat. Hoffe ich habe da keine Denkfehler. Folglich könnte ich also die Reifen "195/50R15 82" aufziehen, richtig?

Und jetzt zu den Auflagen. Ich kopier sie mal eben raus.

11A
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen
Ich soll also zum TÜV-Heini und die Dinger eintragen lassen, versteh ich das richtig?


24J
An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M
An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
So, die letzten beiden zusammengefasst: Ich soll sowas wie bördeln, damit die Lauffläche der Reifen abgedeckt ist. Ist das so richtig? Falsche ET oder wie? Ich will mich den ganzen Spaß so wenig Geld / Arbeit wie möglich kosten lassen...


Danke im Voraus!
Fahrzeuge: Polo 9N Basis    

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tgroesschen
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Re: Was bedeuten diese Auflagen für Felgen?

Ungelesener Beitragvon tgroesschen » 9. Nov 2010, 08:11

Nein, nicht bördeln.

Anbau von Radabdeckungen. Wenn das Auto tiefer gelegt ist, kann es sein, das du
nix machen musst.

In dem Gutachten meiner RH steht das auch drin. Tieferlegung als Auflage ist auch
nicht schlecht :D
Grüße aus Hessen :)
Thorsten

Bild

Motto: Ich habe nicht die Spitze der Nahrungskette erklettert, um Gemüse zu essen. :motz:
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