Auflage K01 und K02 im Gutachten


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Yoshi
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Auflage K01 und K02 im Gutachten

Ungelesener Beitragvon Yoshi » 4. Feb 2011, 22:53

Hallo Leute,
brauch mal wieder eure Hilfe. Kann mir jemand möglichst einfach erklären, was es mit den K01 und K02 Auflagen in den TÜV-Gutachten auf Sich hat? Lesen kann ich selbst, aber mir ist nicht ganz klar, was das in der Praxis bedeutet. Muss man da wirklich etwas "anbauen/umbauen" ? :???: Danke auf alle Fälle für eure Erklärungen :)
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potatodog
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Re: Auflage K01 und K02 im Gutachten

Ungelesener Beitragvon potatodog » 5. Feb 2011, 00:11

Und jetzt soll der, der dir das erklären soll, ein Gutachten aus der Tasche zaubern?
Ich hoffe, du verstehst worauf ich hinaus möchte.
verstorben am: 26.03.2016 :(
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Re: Auflage K01 und K02 im Gutachten

Ungelesener Beitragvon Yoshi » 5. Feb 2011, 00:44

Oh, ups. Dachte das war bekannt.
http://shop.dbv.eu/pdf/gutachten/00157616.pdf
K1a K2b meine ich. ;-)
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
und
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Re: Auflage K01 und K02 im Gutachten

Ungelesener Beitragvon Hotte » 5. Feb 2011, 01:12

Und jetzt soll der, der dir das erklären soll, ein Gutachten aus der Tasche zaubern?
Ich hoffe, du verstehst worauf ich hinaus möchte.
Naja die Auflagen sind fast immer gleich. ;)

Aber hier steht schon etwas mehr drin als sonst. Eigentlich stand da immer Radabdeckung ist durch geeignete Maßnahmen herzustellen. Da bleibt dir nur mit den Felgen und dem Gutachten zum TÜV zu fahren und nachzufragen ob sie dir das so eintragen.
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"Schatz hier ist 80!!!"--Wieso stehen doch erst 60 auf dem Drehzahlmesser.....
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Re: Auflage K01 und K02 im Gutachten

Ungelesener Beitragvon Yoshi » 5. Feb 2011, 11:08

Die Felgen hab ich ja noch nicht. Und die Auflagen sind der Grund dafür. Wenn ich da wirklich irgendwas anbauen bzw umbauen etc muss, dann lass ich das einfach. Daher meine Frage....
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Re: Auflage K01 und K02 im Gutachten

Ungelesener Beitragvon Gast » 5. Feb 2011, 11:11

kurzform:

es darf nix schleifen ! wenn doch, musst du was bearbeiten ! sonst nicht


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Re: Auflage K01 und K02 im Gutachten

Ungelesener Beitragvon Yoshi » 5. Feb 2011, 12:32

War eben beim Reifenhändler des Vertrauens und der sagte, in diesen blöden Gutachten stehen die abenteuerlichsten Sachen drin. Er kann sich nicht vorstellen, dass diese Auflagen nicht schon "ab Werk" erfüllt werden bei den riesen Radkästen, die der 9N3 hat.

Aber würd trotzdem gern mal eure Meinung dazu hören. :)
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Re: Auflage K01 und K02 im Gutachten

Ungelesener Beitragvon R-Tec » 5. Feb 2011, 15:52

kurzform:

es darf nix schleifen ! wenn doch, musst du was bearbeiten ! sonst nicht
So siehts aus. Der Prüfer macht eine Sichtprüfung bei Vollbelastung einer Achse. Diagonalaufbocken und Leute reinsetzen. Dann noch Einlenken und gucken ob's passt.
Wenns nicht passt, Fahrwerk höher schrauben oder anderes Gummi auf den Reifen schnallen.

Dann steht da noch drin, das der Reifen den du auf die Felge draufmachst, für diese Felge zugelassen sein sollte. Also Beispiel 165x70ger Reifen auf eine 8,5J breite Felge :)

Bürokratendeutsch ist scheißeschwer, der Prüfer wird da nicht mit einem Winkelmesser rumrennen und die 30° VA und 50° HA abmessen.. :top:
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Re: Auflage K01 und K02 im Gutachten

Ungelesener Beitragvon hias6n » 5. Feb 2011, 16:47


Bürokratendeutsch ist scheißeschwer, der Prüfer wird da nicht mit einem Winkelmesser rumrennen und die 30° VA und 50° HA abmessen.. :top:
und mit ner 11cm latte für die bodenfreiheit :motz: :motz:
kommt zeit,kommt geld
kommt geld, kommt tuning ;-)


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Re: Auflage K01 und K02 im Gutachten

Ungelesener Beitragvon potatodog » 6. Feb 2011, 11:06

Sorry Leute, aber habt ihr die zwei Auflagen gelesen und auch verstanden?
Es geht hierbei um die Radabdeckung!
Ein Grund mit, warum der Rocket und 17Zoll mit Kotflügelverbreiterungen augeliefert wurde
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Re: Auflage K01 und K02 im Gutachten

Ungelesener Beitragvon Yoshi » 6. Feb 2011, 11:16

Ja, das ist eben meine Frage, brauch ich sowas tatsächlich? Weil das taucht in fast allen Gutachten auf. Allerdings erschließt sich mir nicht ganz, warum das bei manchen 7x16 erforderlich ist und bei anderen 7x16 nicht....
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Re: Auflage K01 und K02 im Gutachten

Ungelesener Beitragvon Gast » 6. Feb 2011, 11:25

nein brauchst du NICHT ! bei 7x16 brauchste garnix machen.... kauf, fahr zum tüv, lass eintagen, und hab spass damit. fertig.


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Re: Auflage K01 und K02 im Gutachten

Ungelesener Beitragvon potatodog » 6. Feb 2011, 11:30

nein brauchst du NICHT ! bei 7x16 brauchste garnix machen.... kauf, fahr zum tüv, lass eintagen, und hab spass damit. fertig.
Ohne zu wissen, was für eine ET die Felge hat und was für eine Bereifung montiert werden soll triffst du diese Aussage? :hmhm:
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Re: Auflage K01 und K02 im Gutachten

Ungelesener Beitragvon Yoshi » 6. Feb 2011, 14:57

Das Gutachten ist ja oben verlinkt. Geplant sind also 7x16 mit 205/45. Hab da 2 verschiedene Felgen in der selben Größe mit der selben Bereifung. Bei einer steht die K-Auflage drin, bei der anderen nicht.
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Re: Auflage K01 und K02 im Gutachten

Ungelesener Beitragvon R-Tec » 6. Feb 2011, 14:59

16 x 7,5J ET 35
5x100
Oh, ups. Dachte das war bekannt.
http://shop.dbv.eu/pdf/gutachten/00157616.pdf
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Re: Auflage K01 und K02 im Gutachten

Ungelesener Beitragvon Yoshi » 6. Feb 2011, 15:08

Ok, die DBV hat 7,5 aber die anderen die ich ausgesucht hatte, haben 7x16 und da steht auch K1b und K2a drin. :-/

Zur Wahl stehen also:
OZ Lounge 10 in 7x16 ET 35
DBV Arizona in 7,5x16 ET35
PLW Proline PG in 7x16 (da stehen KEINE Auflagen drin, also nix K1b und K2a) ET38
und evtl ASA GT1 7x16 ET35

Alle mit 205/45er Bereifung.
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Re: Auflage K01 und K02 im Gutachten

Ungelesener Beitragvon R-Tec » 6. Feb 2011, 15:32

Ich finde es wirklich schade das du dich nicht für 17Zöller entscheidest. Schaumal wie meine Karre mit 16Zöllern mal aussah. Da ist einfach zuviel freiraum im Kotflügel (und zuwenig Felge für ein schönes Auto im Sommer), bei 17ern wirst du definitiv Glücklicher werden und musst dir dann nicht erst 16'kaufen um festzustellen das 17' besser wären.
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Ungelesener Beitragvon Yoshi » 6. Feb 2011, 15:38

Für 17er brauch ich aber noch n Fahrwerk, damit das aussieht. Und das möchte ich eigentlich vermeiden. Daher die 16er. Brauch das nicht so tief. ;-) Verstehe die Einwände durchaus, aber für mich lieber 16" ohne modifiziertes Fahrwerk. ;-) Aber trotzdem danke für die Bilder, zeigt mir eigentlich für mich, dass ich ne gute Entscheidung getroffen habe. Mir fehlt nurnoch eine genaue Erklärung, ob ich diese blöden Plastikverbreiterungen wirklich montieren muss... Das widerstrebt mir völlig. :evil:
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Re: Auflage K01 und K02 im Gutachten

Ungelesener Beitragvon R-Tec » 6. Feb 2011, 16:06

Jup, versteh ich voll und ganz! :)
Also von den 16Zöllen hab ich das Gutachten noch, vielleicht kannst du es als Vergleichsgutachten nehmen, überprüf mal deine Papiere ob dein Polo vom Baujahr her passt.
http://www.file-upload.net/download-319 ... n.pdf.html

Auf den Bildern sinds 16 x 7,5 ET 35 , Reifen: 215 x 40
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Re: Auflage K01 und K02 im Gutachten

Ungelesener Beitragvon potatodog » 6. Feb 2011, 16:35

Also von den 16Zöllen hab ich das Gutachten noch, vielleicht kannst du es als Vergleichsgutachten nehmen, überprüf mal deine Papiere ob dein Polo vom Baujahr her passt.
Die beiden Gutachten sind von 2003 und 2006. 2009 gab es eine Gesetzesänderung zur Radabdeckung. Genaugenommen muss ein Prüfer, der ein Gutachten vor 2009 vorliegen hat die ausrechende Radabdeckung prüfen. Hierbei gelten aktuelle Gesetzesbestimmungen.
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