Frage Reifen TÜV Eintragung


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neffetS1989
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Frage Reifen TÜV Eintragung

Ungelesener Beitragvon neffetS1989 » 6. Aug 2011, 20:22

Hallo zusammen,

habe mir heute Ronal VO 139 Alufelgen für meinen Polo gekauft.
Hatte bisher normale Stahlräder mit 165 / 70 R14 Reifen drauf.

In der ABE der Felgen sind leider nur 185/60R14 eingetragen.
Ist es möglich trotzdem die anderen Reifen zu fahren?
Muss dies durch den TÜV eingetragen werden?

Danke für eure Antworten

Gruß

Steffen

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biedi
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Re: Frage Reifen TÜV Eintragung

Ungelesener Beitragvon biedi » 6. Aug 2011, 20:32

Hallo!!!

Schau doch in die Reifentabelle! Die findest du unter

http://www.polo9n.info/Wissen/tipps/reifentabelle-9n3

Da hast du alle Rad-/ Reifenkombinationen aufgelistet die du ohne Probleme fahren darfst. Da kannst du auch mit deinen Felgern vergleichen.

Die Reifen die du fahren möchtest, sind halt etwas breiter und von der Höhe etwas flacher.

Gruß,

Florian
Mindestens Haltbar bis...siehe Bodenblech.
Fahrzeuge: Volkswagen Golf V  


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neffetS1989
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Re: Frage Reifen TÜV Eintragung

Ungelesener Beitragvon neffetS1989 » 6. Aug 2011, 20:34

ja die habe ich auch schon gefunden. ist auch sehr hilfreiche. Mein Problem is eben nur das in der ABE der Felgen nur die 185/60R14 stehen.


Lampe
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Re: Frage Reifen TÜV Eintragung

Ungelesener Beitragvon Lampe » 6. Aug 2011, 21:05

was steht denn in deinem fahrzeugschein? sofern die radreifenkombi dort nicht ist, muss die sowieso eintragen! egal wat is ;)
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neffetS1989
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Re: Frage Reifen TÜV Eintragung

Ungelesener Beitragvon neffetS1989 » 6. Aug 2011, 21:49

Wieso sollte ich eine felge die eine abe fuer mein auto hat ( vorausgesetzt ich wuerde sie mit den vorgeschriebenen reifen ) eintragen lassen. wozu dann die abe?


Lampe
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Re: Frage Reifen TÜV Eintragung

Ungelesener Beitragvon Lampe » 6. Aug 2011, 22:00

Also die Reifengröße wirst du wohl definitiv fahren dürfen, fahr die ja auch im Winter. (sofern die die halbwegs gleiche Motorisierung hast)

Aber, wenn diese Rad/Reifenkombi nicht in deimem Fahrzeugschein steht, musst du die nachtragen lassen. Ich weiß leider nicht welchen Polo du fährst..

So und wenn deine ABE keinerlei Begutachtung benötigt vom Prüfer, kannst du sie so fahren, wie gesagt vorrausgesetzt die Rad/Reifenkombi steht im Fhrzeugschein
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Re: Frage Reifen TÜV Eintragung

Ungelesener Beitragvon RIE - K 15 » 7. Aug 2011, 18:10

Falsch.

Wenn der Hersteller die Felge nur mit dem 185/60er Reifen freigibt musst Du zum Tüv.
Wenn die Felge für den 165/70er Reifen freigegeben wäre, musst Du nur in der EWG-Typgenehmigung deines Polos guggen ob der drin steht (was definitiv der Fall ist, da du ja schon ne 14er Felge fährst), dann ist alles tutti.

In der Zulassung Teil 1 ist nur noch eine Reifengröße angegeben.


Lampe
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Re: Frage Reifen TÜV Eintragung

Ungelesener Beitragvon Lampe » 7. Aug 2011, 18:20

Nö stimmt so auch nich. Wenn die Reifengröße so gar nich eingetragen ist inder ABE muss er so oder so hin.

Liegt ein Teilegutachten vor, ist grundsätzlich eine Änderungsabnahme (§ 19.3 StVZO) vorzunehmen.

Liegt eine ABE vor kann es sein das eine Änderungsabnahme nicht notwendig ist, muss aber nicht so sein. Hier sind die Auflagen und Hinweise genau zu lesen. So schreibt z.B. die Auflage A01 in einer ABE die Änderungsabnahme vor.
Zuletzt geändert von Lampe am 7. Aug 2011, 18:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Frage Reifen TÜV Eintragung

Ungelesener Beitragvon RIE - K 15 » 7. Aug 2011, 18:28

Falsch.

Wenn der Hersteller die Felge nur mit dem 185/60er Reifen freigibt musst Du zum Tüv.
Steht doch da ;)


Lampe
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Re: Frage Reifen TÜV Eintragung

Ungelesener Beitragvon Lampe » 7. Aug 2011, 18:30

Hmm ok, haben wir aneinander vorbeigeredet ^^

Fazit: Zum Tüv so oder so und wie gesagt, ne ABE ist gleich nen Freifahrtschein ;)
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Typhoon
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Re: Frage Reifen TÜV Eintragung

Ungelesener Beitragvon Typhoon » 7. Aug 2011, 19:04

ABE ist auch nicht gleich ein Freifahrtsschein. Wenn die Felgen z.B. ohne Tieferlegung abgenommen worden sind muss man genau genommen diese auch eintragen lassen trotz ABE.

Fakt ist aber in deinem Fall, steht die Reifengröße nicht in der ABE musst du entweder neue Reifen kaufen oder eine Einzelabnahme machen.

Solltest du dich für neue Reifen entscheiden und diese stehen nicht in deinen Zulassungsbescheinigungen oder EWG Blatt musst du diese auch neu abnehmen lassen.

ABE bedeutet nur das unterbestimmten Bedingungen ein Teil an einem Serien Fahrzeug getestet worden sind und diese ohne bedenken sind.
Polo 9N3 Winterred, Bluemotion front, Cup Seitenschweller und Heckschürze, Votex Dachkantenspoiler, 17" Tomason TN1 hochglanzverdichtet, Seitenleiste und Spiegel in Wagenfarbe, GTi ESD, 45/40 Eibach Sportfahrwerk, Licht & Sicht von Nikutronics, Schiebentönung, Golf 6 R Lenkrad Hifi Ausbau, und viele anderen kleinen Dinge die geändert wurden ;)


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Re: Frage Reifen TÜV Eintragung

Ungelesener Beitragvon Lampe » 9. Aug 2011, 10:36

da fehlt in meinem satz ein nicht :-D

seh uch aber auch so




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