Abweichung der Länge von Radschrauben zur Gutachtenlänge
Verfasst: 10. Jun 2013, 17:46
Hallo,
ich hoffe mal, dass es das Thema (zumindest in der Form) noch nicht gab:
Bei meinen Sommerrädern (OZ) sind laut Gutachten Radschrauben mit folgenden Eckdaten verbaut:
M14x1.5x28,3
Kegelbund 60°
Nun möchte ich jedoch VW-Radschraubenabdeckungen darauf setzen, aber die OZ-Schrauben haben keine Bohrung im Kopf wie die Original VW-Schrauben. Dadurch lassen sich die Abdeckungen leider nicht mit dem Abzieher entfernen. Auch anderweitig habe ich es bisher nicht geschafft die Abdeckungen zerstörungsfrei zu entfernen.
Nun habe ich im Zubehör Radschrauben gefunden, die über diese Bohrung verfügen. Leider aber nicht in der exakten Länge, die im Gutachten verzeichnet ist.
Zur Auswahl würden stehen:
28mm
oder
30mm
Kann man eine dieser Längen bedenkenlos verwenden, und wenn ja, wie ist das mit der ABE? Erlischt diese durch die Verwendung anderer Radschrauben?
Über Hilfe wäre ich dankbar
Gruß
Fabian
ich hoffe mal, dass es das Thema (zumindest in der Form) noch nicht gab:
Bei meinen Sommerrädern (OZ) sind laut Gutachten Radschrauben mit folgenden Eckdaten verbaut:
M14x1.5x28,3
Kegelbund 60°
Nun möchte ich jedoch VW-Radschraubenabdeckungen darauf setzen, aber die OZ-Schrauben haben keine Bohrung im Kopf wie die Original VW-Schrauben. Dadurch lassen sich die Abdeckungen leider nicht mit dem Abzieher entfernen. Auch anderweitig habe ich es bisher nicht geschafft die Abdeckungen zerstörungsfrei zu entfernen.
Nun habe ich im Zubehör Radschrauben gefunden, die über diese Bohrung verfügen. Leider aber nicht in der exakten Länge, die im Gutachten verzeichnet ist.
Zur Auswahl würden stehen:
28mm
oder
30mm
Kann man eine dieser Längen bedenkenlos verwenden, und wenn ja, wie ist das mit der ABE? Erlischt diese durch die Verwendung anderer Radschrauben?
Über Hilfe wäre ich dankbar

Gruß
Fabian