folgende "Problematik" die ich momentan habe:
1. Es liegt eine TÜV Bescheinigung ("Nachweis gemäß §19 Abs. 4 StVZO) vor. Auf dieser Bescheinigung ist folgendes eingetragen:
"Zu 20: XXXX Geänderte Fahrwerksfedern, Hersteller: H&R, Kennz: XXXX, Farbe: schwarz. Zu 15.1-15.2: A. Mögl. 205/45 R16-82H A. Felge 7Jx16H2, ET38, Kennz: XXXX"
So, das erstmal dazu. So wie hier zu lesen ist, wurden 16 Zoll Felgen aus dem Zubehör zusammen mit H&R Fahrwerksfedern eingetragen.
Nun zu 2.
Es liegt eine weitere TÜV Bescheinigung vor, indem mein Vogtland Sportfahrwerk (40/40 Federn) zusammen mit 17 Zoll 205/40 R17H eingetragen sind.
Nun ist es so, dass ich die H&R Federn rausgehauen habe und ein komplett neues Vogtland Sportfahrwerk eingebaut habe, deswegen die zweite Bescheinigung. Ebenso hatte ich mir 17 Zoll Felgen angelegt und diese gegen die 16 Zoll getauscht und demnach auch eintragen lassen.
Jetzt würde ich gerne die 16 Zoll Felgen aus Punkt 1 für den Winter nutzen. Ich frage mich nun, ob ich die 16 Zoll Felgen im Winter auf dem Vogtland Fahrwerk fahren darf?!
Mein TÜV'ler des Vertrauens meinte dazu "Ja müsste eigentlich gehen, lass bei der Stadt einfach die Bescheinigung deines Fahrwerks mit den 17 Zoll Rädern eintragen in den Fahrzeugschein und nehme die Bescheinigung mit den 16 Zoll Felgen mit und lass diese auch direkt mit eintragen"
Jetzt bin ich etwas am zweifeln ob das einfach so ohne weiteres geht und frage mich, ob mein TÜV'ler da vielleicht voll daneben lag. Faktisch wurden ja nur die 17 Zoll Felgen mit dem Vogtland abgenommen und in eine Bescheinigung eingetragen...
Naja vielleicht hat ja jemand hier Ahnung und kann mir helfen, ob ich die 16 Zoll so einfach mit eintragen lassen kann bzw. ob ich diese weiterhin fahren darf oder nicht?!

Konnte mich leider nicht kürzer fassen

Vielen vielen Dank im Voraus!