Eintragung notwendig,,,wenn größere bereifung eingetragen ist?


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HardRocka85
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Eintragung notwendig,,,wenn größere bereifung eingetragen ist?

Ungelesener Beitragvon HardRocka85 » 2. Okt 2016, 20:32

Wurde grade angehalten mit meinem 9N (allgemeine kontrolle)!
Und nun meinte der wachtmeister, das ich meine Reifengröße eintragen lassen muss,,,,aufgrund meiner veränderung am fahrwerk (30mm tieferlegung)!
Im fahrzeugschein stehen die originalen 165/70 R14 & 205/45 R16,,,,,,,,,,,,,,nun habe ich aber heute Winterräder draufgehabt und diese sind 185/70 R14 (es handelt sich dabei um Alus mit ABE und in der ABE sind die 185er auf dieser felge als nicht eintragungspflichtig angegeben)!
Muss ich die 185er jetzt ernsthaft eintragen lassen???????

Lg
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polocrazy
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Re: Eintragung notwendig,,,wenn größere bereifung eingetragen ist?

Ungelesener Beitragvon polocrazy » 2. Okt 2016, 21:52

Quatsch, der überschlaue Wachtmeister hatte bloß Bock mal wieder Oberlehrer zu spielen. Und das wahrscheinlich wieder gefährlichem Halbwissen [emoji35]


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Eintragung notwendig,,,wenn größere bereifung eingetragen ist?

Ungelesener Beitragvon Nuerne89 » 3. Okt 2016, 00:44

Die ABE von Alufelgen ist immer nur mit Serienfahrwerk und ohne Spurplatten gültig. Kombinierte Änderungen am Fahrwerk müssen immer per Einzelabnahme in Verbindung mit einander abgenommen werden, auch wenn das bei 185er Trennscheiben absolut blödsinnig ist.
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Eintragung notwendig,,,wenn größere bereifung eingetragen ist?

Ungelesener Beitragvon HardRocka85 » 3. Okt 2016, 23:51

kurze frage nochmal! Im Teilegutachten der Federn steht Folgendes drin,,,,,,,,,,,,,Es bestehen keine technischen bedenken gegen die verwendung aller serienmäßigen Rad Reifen Kombinationen! Ist das nicht quasi eine freistellung einer eintragung???
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Ungelesener Beitragvon Nuerne89 » 4. Okt 2016, 00:55

Du hast doch 30mm Tieferlegung und Zubehöralufelgen mit ABE? Dann sind das zwei Änderungen, also kombinierte Einzelabnahme.
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Ungelesener Beitragvon px » 4. Okt 2016, 10:16

Macht aber auch kein Mensch, oder? Wenn an umgekehrt mit Winterrädern eintragen ließe und dann auch die Sommerräder damit fahren würde... würde das noch Sinn machen :D


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Eintragung notwendig,,,wenn größere bereifung eingetragen ist?

Ungelesener Beitragvon chriSpe » 4. Okt 2016, 17:31

Wenn man keine Lust auf Diskussionen am Straßenrand, Mängelkarten und/oder Anzeigen hat sollte man das machen.

185/70R14 sind nebenbei auch keine Serienbereifung für den 9N. Das wären 185/60R14.
mir doch wurscht!
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Eintragung notwendig,,,wenn größere bereifung eingetragen ist?

Ungelesener Beitragvon px » 4. Okt 2016, 19:32

Ich bin noch nie angehalten wurden - im Polo damals schon dreifach nicht :D

Und, hat das hier irgendjemand jemals gemacht? ;)


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Eintragung notwendig,,,wenn größere bereifung eingetragen ist?

Ungelesener Beitragvon RollinCrew » 4. Okt 2016, 22:30

Halten wir für den Thread-Ersteller kurz fest, dass der "überschlaue Wachtmeister" leider recht hat.
Und, hat das hier irgendjemand jemals gemacht? ;)
Die in den Fahrzeugpapieren stehnde Standardbereifung ist bei mir identisch zur Winterbereifung. Die Sommerreifen und -felgen sind eingetragen mit der Bemerkung "alternativ 205/40/17 auf..". Von daher tatsächlich sowohl im Sommer, als auch im Winter mit Fahrwerk eingetragen :brow_
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Re: Eintragung notwendig,,,wenn größere bereifung eingetragen ist?

Ungelesener Beitragvon polocrazy » 4. Okt 2016, 23:48

Es gibt ja nun mal Tieferlegungsfedern mit ABE, die man mit den in der ABE des Fahrzeugs enthaltenen Rad/Reifenkombinationen ohne Eintragung fahren darf. Dazu muss man allerdings diese ABE des Fahrzeugs kennen, bzw. vom KBA vorliegen haben, da nicht alle R-RK in der Zulassungsbescheinigung enthalten sind.

Leider sind bei uns sehr viele nicht ausreichend präzise geschulte Beamte bei der Rennleitung unterwegs, die sich durch ihr Halbwissen bei den prüfenden Gutachtern unbeliebt machen. Denn die Gutachter sollen denen ja den Verdacht, den sie gegen den Fahrzeugführer hegen, bestätigen. Und nicht wie hier in nicht gerade wenigen Fällen, diesen Verdacht als unbegründet abweisen PRO Fahrzeugführer.

Daher gilt doch immer - wenn ich im Sommer und Winter auf verschiedene Fahrzeugbereifung zurückgreifen möchte, sollte ich zur Abnahme beide Sätze dabei haben. Dann klappt es mit dem Text in der Zulassungsbescheinigung und danach auch mit den netten Herrn der Rennleitung. Die machen auch nur ihren Job, und ich hoffe, dass sie ihn weiter gut und wertfrei erledigen.


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