
Könnt ihr mal eure Ansicht klarmachen, wie man richtig einträgt? Was muss eingetragen werden? Wo kann man das machen?
Kaufberatung, Garantien, usw.
Alles was sonst nirgendwo anders rein passt
Versteh ich das richtig, dass du mit nem Vermessungsprotokoll rumfährst?
Willkommen im Verein der BE-losen
Einbau != Eintragung
UND Dein Versicherungsschutz ist dahinDas Führen eines Kraftfahrzeugs mit erloschener Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. §§ 69a StVZO, 24 StVG, 18 Abs. 1 StVO dar (Regelgeldbuße Euro 50,-, 3 Punkte).
Hatte mir das nie durchgelesen, aber ich entnehme dem, dass ich mit dem Mitführen dieses Exemplares legal fahre. Und ich soll, bei nächster Gelegenheit das in den Fahrzeugschein eintragen.Änderungsnachweis nach §19(3) StVZO
Nachweis gemäß §19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für Tieferlegung
des Herstellers Weitec
liegt ein Teilegutachten ... vor. (...)
Nachweis gemäß §19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für Räder/Reifen
des Herstellers Borbet
liegt ein Teilegutachten ... vor. (...)
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich.
Daten für die Fahrzeugpapiere
Feld 22 Bemerkungen Feld: HÖHE -30 MM MIT WEITEC....
Das stimmt nichtUND Dein Versicherungsschutz ist dahinDas Führen eines Kraftfahrzeugs mit erloschener Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. §§ 69a StVZO, 24 StVG, 18 Abs. 1 StVO dar (Regelgeldbuße Euro 50,-, 3 Punkte).
Danke, kürzer und präziser hätte man es kaum formulieren können.Fahrwerk, Anbauteile ohne E-Nummer, Felgen, Reifen, Lichtveränderungen, diverse Blecharbeiten usw müssen/sollten eingetragen werden.
Das ist eben die Frage! Wird ein Serien-ESD illegal, wenn ich auf einen Mischgasbetrieb umbaue? Wird der bei der Abnahme extra neu eingetragen?Ein selbstgebauter Auspuff oder ein Auspuff, der nicht zu der Motorisierung gehört müsste per Einzelabnahme eingetragen werden, damit er legal ist.
Die Aussage höre ich jetzt von dir zum ersten Mal!Ich habe bei 2 Tüv Stellen in 2 verschiedenen Bundesländern nachgefragt und beide haben gesagt Einzelabnahme, aber das sein kein Problem.
Nach der Eintragung, wie du selber gesagt hast.Nein, der ESD muss NICHT eingetragen werden!Eingetragen werden muss die Änderung der Abgasführung, sprich dem Adapter, der durch den unterschiedlichen Rohrdurchmesser notwendig ist.
Der ESD ist für alle 9N zulässig!
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