Defekter Stellmotor wird nicht von Garantie übernommen

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schnuffelchen
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Defekter Stellmotor wird nicht von Garantie übernommen

Ungelesener Beitragvon schnuffelchen » 19. Apr 2007, 08:52

Hallo! ich habe da mal eine Frage. Ich habe einen Polo EZ 04/2004, also 3 Jahre alt. Vor 1,5 Jahren war die Klimaanlage (Climatic) kaputt. Da wurden die Stellmotoren ausgetauscht - auf Garantie. Jetzt ist sie schon wieder kaputt und die von der Werkstatt erzählen mir, das der Spaß um die 700 Euro kosten soll und meine Neuwagen-Anschlußgarantie das nicht übernimmt. Stimmt das? Meines erachtens nach ist das aber doch kein Verschleißteil. Warum greift die Garantieverlängerung dann nicht? Kann mir jemand einen Tip geben, wie ich mich jetzt verhalten soll?

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Didget
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Ungelesener Beitragvon Didget » 19. Apr 2007, 08:56

8O
Meine Neuwagen-Anschlussgarantie von VW hat es übernommen.
Hat mich dann die damals üblichen 50€ Selbstbeteiligung gekostet. :)

Kannst gerne meine Rechnung gescant bekommen..... ;)

Häng Dich gleich mal hier mit an: Klick mich ;)
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schnuffelchen
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Ungelesener Beitragvon schnuffelchen » 19. Apr 2007, 09:53

Hallo Dirk!
Das wäre toll! Habe dir meine email auf deine PN geschickt.
In welcher Werkstatt warst du? Komme auch aus Kassel.


Didget
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Ungelesener Beitragvon Didget » 19. Apr 2007, 13:23

Komme auch aus Kassel.
8O Uih! Jemand aus der Heimat! :D :wink:
In welcher Werkstatt warst du?
Glinicke Nordstadt, Holländische Straße.
War im September oder November 2005.... :gruebel:

Wenn ich morgen abend zuhause bin, schicke ich Dir mal die Rechnung. PN habe ich bekommen. ;)
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Christo
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Re: Defekter Stellmotor wird nicht von Garantie übernommen

Ungelesener Beitragvon Christo » 19. Apr 2007, 16:46

Vor 1,5 Jahren war die Klimaanlage (Climatic) kaputt. Da wurden die Stellmotoren ausgetauscht - auf Garantie. Jetzt ist sie schon wieder kaputt und die von der Werkstatt erzählen mir, das der Spaß um die 700 Euro kosten soll und meine Neuwagen-Anschlußgarantie das nicht übernimmt.
Ich frag mich warum das überhaupt ein Fall für die Anschlussgarantie sein soll. Denn da VW Dir ein Ersatzteil verkauft hat das eindeutig KEIN Verschleißteil ist (wie kann ein Motor ein Verschleißteil sein!?), sind darauf 24 Monate Gewährleistung zu geben. Allein schon von der Produkthaftung her müssen sie also das Teil tauschen, wenn es vor 1,5J schonmal ersetzt wurde. Wer das damals gezahlt hat ist völlig wumpe, Fakt ist, es ist 1,5 Jahre alt. Ich habe mein Lenkgetriebe im Lupo damals auch nach ca. 14 Monaten neu bekommen weil es völlig hin war, und das würde ich schon eher als Verschleißteil einstufen, wobei.. nee, eigentlich auch nicht ;-)

Wie es sich dann mit den Einbaukosten verhält ist schon ne andere Sache. Um die kann man sich dann mit VW wegen Übernahme durch die Lifetime streiten ;-)
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px
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Ungelesener Beitragvon px » 19. Apr 2007, 16:57

Das Teil kostet wenn überhaupt 20€... der Einbau ist der Faktor.


f6ler
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Re: Defekter Stellmotor wird nicht von Garantie übernommen

Ungelesener Beitragvon f6ler » 19. Apr 2007, 18:33

Vor 1,5 Jahren war die Klimaanlage (Climatic) kaputt. Da wurden die Stellmotoren ausgetauscht - auf Garantie. Jetzt ist sie schon wieder kaputt und die von der Werkstatt erzählen mir, das der Spaß um die 700 Euro kosten soll und meine Neuwagen-Anschlußgarantie das nicht übernimmt.
Ich frag mich warum das überhaupt ein Fall für die Anschlussgarantie sein soll. Denn da VW Dir ein Ersatzteil verkauft hat das eindeutig KEIN Verschleißteil ist (wie kann ein Motor ein Verschleißteil sein!?), sind darauf 24 Monate Gewährleistung zu geben. Allein schon von der Produkthaftung her müssen sie also das Teil tauschen, wenn es vor 1,5J schonmal ersetzt wurde. Wer das damals gezahlt hat ist völlig wumpe, Fakt ist, es ist 1,5 Jahre alt. Ich habe mein Lenkgetriebe im Lupo damals auch nach ca. 14 Monaten neu bekommen weil es völlig hin war, und das würde ich schon eher als Verschleißteil einstufen, wobei.. nee, eigentlich auch nicht ;-)

Wie es sich dann mit den Einbaukosten verhält ist schon ne andere Sache. Um die kann man sich dann mit VW wegen Übernahme durch die Lifetime streiten ;-)
Hi,
...träum weiter - wenn VW in der Garantiezeit geleistet hat,hat dieses Teil auch nur Garantie bis zum Ablauf der Fahrzeuggarantie.
Ich kenne die Bedingungen dieser Anschlußgarantie nicht - aber wenn die nicht greift,kann man nur`nen Kulanzantrag stellen....ist leider so -auch rechtens....
:(
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Ungelesener Beitragvon Groovemonkey » 19. Apr 2007, 22:58

Also generell gilt folgendes: Kettengewährleistungen sind nicht zulässig (also dass ein getauschtes Teil wieder einen Neubeginn der Gewährleistung hervorruft. In diesem Fall reden wir jedoch von Garantie, da VW dies freiwillig für 24 Monate nach Kauf anbietet. Dort müssen wir die Garantiebedingungen von VW beachten (solltest du von Volkswagen bekommen können). Dort sind sämtliche Voraussetzungen geregelt, um seinen Anspruch gegen VW geltend machen zu können. Natürlich zählen Motoren nicht zu den üblichen Verschleißteilen und falls doch, dann sollte die übliche Lebensdauer länger als drei Jahre sein. Eine Bremse, die nach 2 Monaten defekt ist, wird auch auf auf Garantie getauscht, obwohl es ein klassiches Verschleißteil ist...Irgendwo muss man auch realistisch bleiben.
In wiefern VW in den Garantiebedingungen geregelt hat, dass nur Materialkosten, nicht aber die Arbeitskosten ersetzt werden, musst du selber mal nachlesen. Soweit ich weiß, ersetzt VW bei einer Kilometerleistung von weniger als 100.000 km zumindest anteilig alle Kosten (unter 50.000 km sogar 100%).

@Christo: Pridukthaftung ist hier vollkommen irelevant: Unter Produkthaftung versteht man den Ersatz von Schäden, die durch ein Produkt entstehen. Wenn du z.B. einen Schnellkochtopf hast und dir dieser in der Küche bei ordnungsgemäßer Nutzung um die Ohren fliegt und n Fenster zerdeppert, ersetzt die Gewährleistung oder Garantie den Topf und die Produkthaftung das kaputte Fenster (ist beim Hersteller geltend zu machen). Wie gesagt: Da der Stellmotor hier keinen Drittschaden erzeugt hat, ist auch keine Produkthaftung anwendbar.
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Ungelesener Beitragvon schnuffelchen » 20. Apr 2007, 08:28

Hallo! Für alle, die es interessiert:
Ich habe soeben bei der Versicherung selbst angerufen. Dort habe ich die Auskunft bekommen, das ich die erweiterte Lifetime-Garantie habe. Darunter fallen auch alle elektrischen Teile und somit auch der Stellmotor der Klimaanlage. :D
Ich habe die nette Dame darauf angesprochen, das mein Autohaus mir aber erzählt hat, das das nicht darunter fällt und mir um die 700 Euro aufs Auge drücken will. Daraufhin hat sie deutlich gesagt: Da haben sie eine Falschaussage bekommen. :grr:
Die von der Werkstatt werde ich morgen rund machen!

Übrigens: Mittlerweile sind wir von der Werkstatt her nicht mehr bei den 700 Euro, sondern nur noch bei gut 200 Euro. Das Werk würde aus Kulanz 70% übernehmen. Aber selbst 200 Euro finde ich zuviel, wenn ich eine Versicherung habe, die da greift!!!


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Ungelesener Beitragvon f6ler » 20. Apr 2007, 17:34

@schnuffelchen

Hi,
...freut mich für Dich :super:

Gruß
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ABS
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Ungelesener Beitragvon ABS » 7. Mai 2007, 22:59

Hallo! Für alle, die es interessiert:
Ich habe soeben bei der Versicherung selbst angerufen. Dort habe ich die Auskunft bekommen, das ich die erweiterte Lifetime-Garantie habe.
Was zur Hölle ist die erweiterte Lifetime-Garantie??
Woran erkennt man, dass man sie abgeschlossen habe.
Mir stand nichts zur Auswahl...


Stephan321
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Ungelesener Beitragvon Stephan321 » 8. Mai 2007, 09:21

Was zur Hölle ist die erweiterte Lifetime-Garantie??
Woran erkennt man, dass man sie abgeschlossen habe.
Mir stand nichts zur Auswahl...
Guckst du hier ;-)
http://www.volkswagen.de/vwcms_publish/...

Kann man nun auch bis 24 Monate nach EZ abschließen. Ich werde die ~200 € für die ersten zwei weiteren Jahre auch investieren. Egal welcher Schaden wohlmöglich eintritt... Die Kosten hat man allein bei der übernahme der Lohnkosten fix wieder drin.
Fahrzeuge: Polo 9N3 Sportline  


ABS
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Ungelesener Beitragvon ABS » 8. Mai 2007, 10:02

Guckst du hier ;-)
http://www.volkswagen.de/vwcms_publish/...

Kann man nun auch bis 24 Monate nach EZ abschließen. Ich werde die ~200 € für die ersten zwei weiteren Jahre auch investieren. Egal welcher Schaden wohlmöglich eintritt... Die Kosten hat man allein bei der übernahme der Lohnkosten fix wieder drin.
Da steht nichts von erweiterter Lifetime-Garantie, oder bin ich blind.


Stephan321
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Ungelesener Beitragvon Stephan321 » 8. Mai 2007, 10:06

Es gibt nur ne "Lifetime-Garantie" welche auch unteranderem die elektrik mit abdeckt. (Siehe PDF)

Ich denke mal, das sich das "erweiteret" auf eine erweiterung der üblichen Garantie bezieht.
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