nebler+standlicht erlaubt?

Aussen und innen


kochi_J-town
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon kochi_J-town » 20. Feb 2009, 18:26

es ist definitiv verboten. hätte man in der theorie mal nicht nur schlafen sollen :zzz:

auch wenn es Offtopic is, nebler und standlicht sind dermaßen OUT, dass muss echt nicht sein! :rolleyes: :lol:
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75CH4MB0
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon 75CH4MB0 » 20. Feb 2009, 18:29

könnt ihr mir mal verraten, warum Nebler Nachts blenden sollten?! :meschugge:
Nebelscheinwerfer leuchten doch nur links und rechts 5 Meter vor dem Auto den Graben und die andere Fahrbahn besser aus..
zumindest meine..
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lichtenauer
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon lichtenauer » 20. Feb 2009, 18:30

Moin,
guck mal bei dirkdevil, der hat anstatt nebler die tfl von hella drinne. Ist auch ne gute lösung, zugelassen aber teuer, ich habe mein standlicht abgeklemmt und in die neblers mtecs eingesetzt :top: ist zwar auch nicht zugelassen aber wurde auch noch nicht angehalten und wenn du auch nicht gerade nach der disco voll aufgeblendet rumfährst merkt es auch keiner.
PS: Habe die alten nebler vom dirk drinne bei mir :D
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PsyKater
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon PsyKater » 20. Feb 2009, 18:41

1. Nebelscheinwerfer:
§ 17 Abs. 3 StVO:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Hervorhebungen durch den Beitragsersteller.

2. Blendung
Ich empfinde die Nebelscheinwerfer an sich nicht als blendend, allerdings empfindet man 4 55W-Lichtquellen an einem Auto manchmal schon als hell. Theoretisch dürften NSW tatsächlich nicht blenden, weil sonst würden sie ihren Einsatzzweck bei Nebel, Schnee oder Regen IMO komplett verfehlen (Streulicht).
Zuletzt geändert von PsyKater am 20. Feb 2009, 20:00, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße,
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon black9N2 » 20. Feb 2009, 19:43

Mein Senf zu diesem Thema:
viewtopic.php?p=345165#p345165

Ich kanns auch nicht leiden, wenn am Tage oder auch in der Nacht ohne ersichtlichen Grund mit "Festtagsbelechtung" rumgefahren wird; sein es die Nebler oder irgenwelche "tollen" LED- Leisten...!

Ich revangiere mich dann immer und blende zurück :sonne: :P

MfG
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PsyKater
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon PsyKater » 20. Feb 2009, 19:54

:t: ...sprach Mr. Volle-Power-Lichthupe ;)
Viele Grüße,
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Typhoon
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Typhoon » 20. Feb 2009, 19:59

du bist also son Vogel den ich jeden Tag auf die Fresse hauen könnte, das blendet morgens oder in der Nacht ungemein wenn einer mit nebler an rumfährt! ich könnte jedes mal undrehen den verfolgen und erstmal vermöbeln! sorry für offtopic aber sowas regt mich auf! die dinger heißen ja nicht umsonst nebelscheinwerfer und nicht schönauszusehen haben lampen!!
rofl dann bist du der Vogel der keine Ahnung von Autos hat. Nebelscheinwerfer können wenn sie richtig eingestellt nicht blenden. Da sie den Nebel unterwandern sollen und daher nach unten gerichtet sind!

Nebelscheinwerfer sind egal wie geschaltet nicht erlaubt wenn keine Sichtbehinderung vorliegt.
Polo 9N3 Winterred, Bluemotion front, Cup Seitenschweller und Heckschürze, Votex Dachkantenspoiler, 17" Tomason TN1 hochglanzverdichtet, Seitenleiste und Spiegel in Wagenfarbe, GTi ESD, 45/40 Eibach Sportfahrwerk, Licht & Sicht von Nikutronics, Schiebentönung, Golf 6 R Lenkrad Hifi Ausbau, und viele anderen kleinen Dinge die geändert wurden ;)


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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Korni De » 20. Feb 2009, 20:05

Ich meine nämlich auch, dass es dazu keine Regelung gibt. Bei Neblern und Abblendlicht sind wir uns einig. Sobald Nebel vorhanden ist :top: sobald der Nebel wieder weg ist :flop:, aber bei bei Standlicht und Neblern glaube ich ist das nicht eindeutig! Ich lasse mich aber auch eines besseren belehren :P

ich bin letzten juni raus gezogen wurden weil ich bei leichter dämmerung (21uhr da ist es ja noch nicht dunkel im sommer) mit standlicht und neblern gefahren bin die wollten 15 euro verwarngeld haben und dann sollte ich noch ein drogentest machen die haben doch eine knall :motz: :meschugge:
TOMCARTEX :twisted:
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PsyKater
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon PsyKater » 20. Feb 2009, 20:12

Mein Kumpel hatte letztens eine tolle Theorie:
Ist Dunkelheit nicht auch eine Sichtbehinderung?

:lol: :ironie:
Viele Grüße,
TOBI
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Hägar
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Hägar » 20. Feb 2009, 20:33

Mein Kumpel hatte letztens eine tolle Theorie:
Ist Dunkelheit nicht auch eine Sichtbehinderung?
Geil das werd ich sagen wenn sie mich mal mit Neblern anhalten. :rofl:
Eigentlich sollte ich nur deshalb mal öfter die Nebler einschalten :px:


majesty78
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon majesty78 » 20. Feb 2009, 21:33

Nebelscheinwerfer sind übrigens als "BREIT"strahler konzipiert und nicht als WEITstrahler.
Die Ausleuchtung eben jener ist also knapp vor dem Auto und stark in die Breite.
Eine zusätzliche Blendwirkung entsteht dadurch, bei korrekter Einstellung im Vergleich zum Abblendlicht übrigens NICHT.

Die Aussage das man solche Leute dann am liebsten Verfolgen und vermöbeln würde weil Nebler ja sooo stark blenden ist also irgendwie....hm...."fragwürdig" um das mal charakterlich neutral darzustellen.

Am meißten blenden tuts übrigens wenn man zu direkt oder zu lang hinsieht, egal od Abblend-, Aufblend- oder Nebellicht.

Lg, Alex
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon gecko » 20. Feb 2009, 22:05

Stimmt es eigentlich auch das man mit Nebelscheinwerfern nicht schneller als 50kmh fahren darf?
Das hat mir nämlich die nette Dame in Wolfsburg erzählt als ich mein Auto bekommen habe.
Und sie meinte auch das es 40€ kostet wenn man sie unbegründet an hat..
Ich mein das mit den 40€ stimmt wohl schon aber darf man eigentlich echt nur 50 fahren??
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon PsyKater » 20. Feb 2009, 22:06

Das gilt nur bei Verwendung der Nebelschlussleuchte, ergo einer Sichtweite von unter 50m!
Viele Grüße,
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Markus_K
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Markus_K » 20. Feb 2009, 22:21

und nur Nebelschlussleuchten blenden! die vorderen Nebler interessieren mich nicht die Bohne, da blendet so manches normale Xenon mehr....
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Foxxm » 20. Feb 2009, 22:56

verboten wie §17 STVO schon sagt.
Spreche aus Erfahrung da:
Fahre immer so am Tag und durfte letzens 15 Euro blechen -.-

aber angesichts der Tatsache das man soo selten (ei uns aufm Dorf ^^) angehalten wird mache ich es weiterhin.
Geesthacht Reloaded 02.05.09 + Geist XD
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Gast » 20. Feb 2009, 23:04

Stimmt es eigentlich auch das man mit Nebelscheinwerfern nicht schneller als 50kmh fahren darf?
Das hat mir nämlich die nette Dame in Wolfsburg erzählt als ich mein Auto bekommen habe.
Und sie meinte auch das es 40€ kostet wenn man sie unbegründet an hat..
Ich mein das mit den 40€ stimmt wohl schon aber darf man eigentlich echt nur 50 fahren??
Mit Nebelscheinwerfern ist mir keine Regelung bekannt. Lediglich mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte darf man höchstens 50 km/h fahren, da diese erst bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden darf. Dann darf sowieso nicht schneller als 50km/h gefahren werden.


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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Celle » 22. Feb 2009, 11:00

Die Dinger Blenden am meisten natürlich bei Geländewagen weil bei denen die dinger auf höhe deiner Augen sind.
Aber auch bei Kleinwagen Blenden die Dinger wenn man in einer kurve ist. Genauso Blenden auch Xenon Scheinwerfer wenn die ein entgegenkommen ist ganz schluss mit sicht nach vorne!!
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon black9N2 » 22. Feb 2009, 15:39

Um nochmehr "gegen Argumente" zu nennen:
Nebler blenden auch bei nasser Fahrbahn wenns Regnet durch die Reflexionswirkung der Straße... :(

MfG
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon dirk21 » 23. Feb 2009, 13:58

Hallo zusammen,

ich finde dieses Unterhaltung sehr interessant. Auch die verschiedenen Meinungen zu dem Thema sind interessant.

Ich bin der Meinung, dass Nebler eine feine Sache sind. Monentan habe ich leider keine. Mir persönlich ist es egal ob manche Leute die am Tag an machen oder in einer sternenklarer Nacht. Ich finde es immer nur nervend wenn die Nebelschlussleute leuchtet, obwohl es gar nicht nötig ist. Oder wenn die Leute die einfach mal auf der Autobahn bei Regen an machen und dann mit 180 über die Bahn heizen.

Viele Grüße

Dirk
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon smithy » 23. Feb 2009, 16:06

Also von mir bekommen die Idioten die Tagsüber, oder sei es bei Nacht, immer mein Fernlicht hab. Ich bin auch aufjedenfall einer von dennen die sich dadurch total geblendet fühlen! Meiner Meinung nach sollten die da ruhig 40 Euro für nehmen und gleich noch 1 Punkt aufs Konto tun. :meschugge:

Und nur zur Info ich bin auch schon öfters mit und ohne Nebler gefahren. Wirklich was bringen tut es eh nichts. Wenns Neblig is, sind die Sichtverhältnisse nunmal beschi**en! Da bringen Nebelscheinwerfer rein garnichts! ;)

MfG
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