
auch wenn es Offtopic is, nebler und standlicht sind dermaßen OUT, dass muss echt nicht sein!


Aussen und innen
Hervorhebungen durch den Beitragsersteller.(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
rofl dann bist du der Vogel der keine Ahnung von Autos hat. Nebelscheinwerfer können wenn sie richtig eingestellt nicht blenden. Da sie den Nebel unterwandern sollen und daher nach unten gerichtet sind!du bist also son Vogel den ich jeden Tag auf die Fresse hauen könnte, das blendet morgens oder in der Nacht ungemein wenn einer mit nebler an rumfährt! ich könnte jedes mal undrehen den verfolgen und erstmal vermöbeln! sorry für offtopic aber sowas regt mich auf! die dinger heißen ja nicht umsonst nebelscheinwerfer und nicht schönauszusehen haben lampen!!
Ich meine nämlich auch, dass es dazu keine Regelung gibt. Bei Neblern und Abblendlicht sind wir uns einig. Sobald Nebel vorhanden istsobald der Nebel wieder weg ist
, aber bei bei Standlicht und Neblern glaube ich ist das nicht eindeutig! Ich lasse mich aber auch eines besseren belehren
Geil das werd ich sagen wenn sie mich mal mit Neblern anhalten.Mein Kumpel hatte letztens eine tolle Theorie:
Ist Dunkelheit nicht auch eine Sichtbehinderung?
Mit Nebelscheinwerfern ist mir keine Regelung bekannt. Lediglich mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte darf man höchstens 50 km/h fahren, da diese erst bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden darf. Dann darf sowieso nicht schneller als 50km/h gefahren werden.Stimmt es eigentlich auch das man mit Nebelscheinwerfern nicht schneller als 50kmh fahren darf?
Das hat mir nämlich die nette Dame in Wolfsburg erzählt als ich mein Auto bekommen habe.
Und sie meinte auch das es 40€ kostet wenn man sie unbegründet an hat..
Ich mein das mit den 40€ stimmt wohl schon aber darf man eigentlich echt nur 50 fahren??
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