Glaube auch...

Also ich würd mich auf die Angaben von der Zollseite verlassen... oder ggf. einfach telefonisch nachfragen... das mit dem einen Kanister scheint sich vom nicht EG-Umland einzuprägen... aber da ist die Menge auch eine andere...
...auf der deutschen Zoll Seite steht folgendes zu nicht EG-Mitgliedern:
"Kraftstoff, der sich in dem vom Hersteller serienmäßig eingebauten Hauptbehälter eines Kraftfahrzeuges befindet, kann ebenfalls einfuhrabgabenfrei eingeführt werden. Zusätzlich sind 10 Liter im Reservekanister abgabenfrei, wenn der Kanister mit dem Pkw bzw. Kraftrad eingeführt wird. Der abgabenfrei eingeführte Kraftstoff darf aber nur in dem Fahrzeug verwendet werden, mit dem er eingeführt wurde."
Man beachte den Singular von Kanister... da scheints dann wirklich einer sein zu müssen...