Fahren vor Wiedervorführung (TÜV) - legal?

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PsyKater
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Fahren vor Wiedervorführung (TÜV) - legal?

Ungelesener Beitragvon PsyKater » 2. Apr 2008, 14:09

War jetzt ja mit meinen Rädern zum Tüv, und brauch ne Wiedervorführung. Darf ich solange mit dem Fahrzeug fahren oder mach ich mich damit strafbar (bzw ist das illegal)? Wie sieht das mit Versicherungsschutz aus? Oder darf ich evtl. nur die Fahren zur Werkstatt bestreiten?
Auf dem Gutachten steht:
erhebliche Mängel
Wiedervorführung erforderlich
Das Fahrzeug entspricht nicht den gesetzlichen Vorschriften. Bitte lassen Sie die Mängel unverzüglich beheben.

Wenn man nach der HU so nen Schrieb kriegt, darf man ja einen Monat so noch fahren. Ist das bei Einzelabnahme genauso? Helft mir bitte weiter, hab momentan kein Auto!
Viele Grüße,
TOBI
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VW-LORD

Re: Fahren vor Wiedervorführung (TÜV) - legal?

Ungelesener Beitragvon VW-LORD » 2. Apr 2008, 14:39

also normal darf man die zeit dazwischen schon fahren und wenn mich die Polizei angehalten hat hab ich immer den Prüfbericht vorgezeigt und gut war. Weis aber nimma ob da erhebliche mängel dabei waren solte es wirklich schlimm sein,lassen sie dich aber auch nimmer vom Hof fahren.
Ruf am besten beim Tüv an.....


chic-n-stu
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Re: Fahren vor Wiedervorführung (TÜV) - legal?

Ungelesener Beitragvon chic-n-stu » 2. Apr 2008, 15:03

Normalerweiße darfst du nicht rumfahren. Wenn die Polzei dich anhält musst du vorweißen können das du grad auf dem Weg zum Tüv oder vom Tüv bist. Genauso ist das, wenn du nen Unfall hast und deine Versichrung einschalten musst. Solltest du so angehalten werden, kann dein Auto vorrübergehend stillgelegt werden wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Mein Vater ist bei dem Verein der Grün-Weißen. Kann ihn ja mal genau fragen wie das abläuft.
Manche Rechtschreibfehler sind einfach zu schön, um falsch zu sein.

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PsyKater
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Re: Fahren vor Wiedervorführung (TÜV) - legal?

Ungelesener Beitragvon PsyKater » 2. Apr 2008, 15:06

Und wie soll ich die ganzen Sachen machen, die der Tüv von mir will??? Tachoprüfung etc. Kann den Wagen doch nicht mitm Trailer durch die Gegend schluren!

Mir gehts auch hauptsächlich um Versicherungsschutz, ein kleines Ordnungsgeld bin ich bereit zu zahlen...
Viele Grüße,
TOBI
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Re: Fahren vor Wiedervorführung (TÜV) - legal?

Ungelesener Beitragvon dr.hibbert » 2. Apr 2008, 15:19

was sind denn deine mängel?
wenn es aufgrund einer fahrunsicherheit ist, würd ich das eher kritischer betrachten,
wenns aber nur wegen irgend son tuning gimmick etc. wäre wärs sicherlich ned so schlimm :)
meine meinung ;) und sicher nicht die des gesetztes :D

ich denke aber das die wege zur Werkstatt, zum TÜV i.O. sind u keiner großartig motzen wird
Gruß Markus


euro
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Re: Fahren vor Wiedervorführung (TÜV) - legal?

Ungelesener Beitragvon euro » 2. Apr 2008, 15:20

Hi Tobi
also ich würd mal von
kein Tüv - > keine Betriebserlaubnis -> kein Versicherungsschutz
ausgehen

mfg
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VW-LORD

Re: Fahren vor Wiedervorführung (TÜV) - legal?

Ungelesener Beitragvon VW-LORD » 2. Apr 2008, 15:27

also kein Tüv heist ned kein versicherungsschutz und Tüv heist ned vericherungsschutz....
Also wen du bei der normalen HU scheiterst und die 4 Wochen fährst, bist 1000prozentig legal unterwegs und deine Strafreie Zeit verlängert sich auch um den zeitraum wen du nachweisen kannst das du schon vorgefahren bist....
Und sollte der Wagen so schlim sein das er Verkehrsgefährden ist, lassen sie dich nicht vom Hoff,muß den Wagen dann holen lassen. Rede da aus eigener erfahrung....


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Re: Fahren vor Wiedervorführung (TÜV) - legal?

Ungelesener Beitragvon PsyKater » 2. Apr 2008, 17:52

So sehe ich das auch und habe mir das grade von einem Versicherungsvertreter bestätigen lassen. Versicherungsschutz besteht :top:

Es geht vor allem um die Spurplatten, das Gutachten fehlte...
Viele Grüße,
TOBI
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Re: Fahren vor Wiedervorführung (TÜV) - legal?

Ungelesener Beitragvon euro » 3. Apr 2008, 09:13

man lernt halt nie aus :D
OK
behälst die also nun doch?
sieht ja schon Geil aus!
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Typhoon
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Re: Fahren vor Wiedervorführung (TÜV) - legal?

Ungelesener Beitragvon Typhoon » 3. Apr 2008, 10:07

Während des Erlischens der BE dürfen nur Wege gefahren werden um die Mängel schnellst möglich abzustellen. Sind diese Mängel so schwer das du eine Gefährdung darstellst wird der Wagen sofort vor Ort still gelegt.

Sollte ein Unfall passieren der nur ansatzweise auf den Mangel zurück zuführen ist hast du Pech. Auch wenn deine Versicherung sagt sie zahlt, denk mal an den Gegner wenn dir einer rein fährt ;) das wird eine menge Stress geben.

Das ihr solche Sachen nie vorher mit de TÜV gesprechen tut, dann gibt es auch keinen Stress wegen den Eintragungen :rolleyes:

Gut aussehen tut es aber ;) :top:
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