Darf dieser Kupplungsfahradträger montiert werden?

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Themenersteller
AZQ
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Registriert: 1. Okt 2008, 18:51

Darf dieser Kupplungsfahradträger montiert werden?

Ungelesener Beitragvon AZQ » 16. Mär 2010, 09:47

Hallo.
Ich hab mir vor Kurzem eine starre Brink AHK an meinen 9N montiert mit folgenden spezifikationen: D-Wert 6,9kN/ Stützlast 50kg.

Nun ist der Sommerurlub zeitlich nicht mehr so fern und ich wollte mir folgenden Fahrradträger zulegen:
http://www.yatego.com/kfz-nehring/p,475 ... r%C3%A4der

Dort wird vermerkt, dass der D-Wert der AHK nicht kleiner als 7,6kN betragen darf. Ist der D-Wert überhaupt relevant? Es kommt doch nur auf die Stützlast von maximal 50 kg an. Der Fahrradträger wiegt 15kg und meine zwei Fahrräder kommen beide auf 32 kg.

Laut D-Wert Berechnung:http://www.kirschbaum.de/texte/tb1640p.pdf

komme ich mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs (mz=1550kg) und zulässigem gesamtgewicht des Anhängers, sprich Fahrradträger und zwei Fahrräder (ma=47kg), auf einen D-Wert von 0,4475kN den die AHK mindestens aufweisen muss.

Hier nochmal die Berechnungsformel

Zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug: mz= 1550kg oder 1,55t
Gesamtmasse Anhänger: ma= 47kg oder 0,047t
Erdbeschleunigung: g= 9,81m/s²

Formel: D= g*(mz*ma/(mz+ma))



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black9N2
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Re: Darf dieser Kupplungsfahradträger montiert werden?

Ungelesener Beitragvon black9N2 » 16. Mär 2010, 13:21

Also eigentlich erübrigt sich doch die Frage von alleine.
Denn wie du schon geschrieben hast, ist der geforderte D- Wert (noch nie vorher gehört. :D ) höher, als der den deine Anhängekupplung hergibt.

Auch wenn es so sicher auch halten wird, könnte es spätestens nach nem Unfall erhebliche Probleme geben...

MfG
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