Rechtlich ok ?

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Christian
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Rechtlich ok ?

Ungelesener Beitragvon Christian » 2. Mär 2005, 18:05

Wollt nur mal fragen ob man sone Fußraumbeleuchtung mit Kathoden,
ohne Probleme einbaun darf ?
Wenn ich die während der Fahrt aus habe, darf ich doch so damit rumfahren, oder ??? :?:

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me1ssner

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Ungelesener Beitragvon me1ssner » 2. Mär 2005, 18:10

man sagt es zumindest so:

mit öffnen der Türen darf das an gehen und mit schließen muss es wieder ausgehen...

und so werde ich es auch verwirklichen.
Polo ist verkauft... Octavia ist da ... :D


Gast

Ungelesener Beitragvon Gast » 2. Mär 2005, 19:21

Genau!!!!

Türe auf = Lampe an
Türe zu = Lampe aus

Jetzt aber nicht bei Tempo 100 die Türe aufreißen *gg* :ichw:


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Christian
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Ungelesener Beitragvon Christian » 2. Mär 2005, 19:27

Ok, dann is ja soweit ok.....

@ChrisPolo9N :
Machste deine Türen nie während der Fahrt auf ? :megalol:


Gast

Ungelesener Beitragvon Gast » 2. Mär 2005, 20:12

Selten...Ausser ich hab zuviel gesoffen :bier: :drink: und muss (da gabs doch mal ein KOTZ Smilie)


Ronin
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Ungelesener Beitragvon Ronin » 3. Mär 2005, 10:29

:kotzen: :lol:


Gast

Ungelesener Beitragvon Gast » 3. Mär 2005, 12:20

Genau der :kotzen:


Gast

Ungelesener Beitragvon Gast » 3. Mär 2005, 17:19

Moinsen!
Ich habe meine über nen Schalter laufen, geht auch wenn die Türen zu sind. Was passiert denn wenn ich die an habe und die Polizei steht neben mir im VW-Buss oder siehts so schon?

:megalol:


Hat da einer Erfahrungen??? :kackpferd:
Darf ich dann wieder die anderen Verkehrsmittel nutzen, weil
mein Auto stillgelegt wurde?


Gast

Ungelesener Beitragvon Gast » 3. Mär 2005, 19:41

Wenn du dich im öffentlichen Straßenverkehr befindest siehts auf jeden schlecht aus *gg*


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Ungelesener Beitragvon Ronin » 4. Mär 2005, 09:55

Also, sinngemäß und zusammengefasst sagt die StVZO aus, dass keine lichttechnische Einrichtung (also auch die Miniaturweihnachtsbäume) zusätzlich am Fahrzeug angebracht werden darf, die nach außen scheint...

Neonröhren unterm Fahrzeug zählen auch dazu... egal ob die in Betrieb sind oder nicht. Die Montage allein reicht.

Deine Innenbeleuchtung dürfte kein großes Problem sein... ich weiß jetzt zwar nicht, ob's erlaubt ist... aber selbst wenn es verboten wäre und die "Werder-Fans" Dich erwischen... passiert folgendes MAXIMAL:

- Erlöschen der BE (bei begründeter Gefährdung... da müsste das Licht schon sehr grell sein)
- ca. 3 Punkte ins Flensburg und rundweg 80 EUR
- Fahrzeug wird nicht stillgelegt, weil Du das Licht ja sogar an Ort und Stelle demontieren könntest...


Alex911

Ungelesener Beitragvon Alex911 » 4. Mär 2005, 14:17

wobei wir wieder bei unserem super thema unseres polizeistaates wären.
was darf man denn?
das geht schneller aufzuzählen. :evil:


Gast

Ungelesener Beitragvon Gast » 4. Mär 2005, 14:42

oem...tanken *gg*


Gast

Ungelesener Beitragvon Gast » 4. Mär 2005, 16:14

Was ist wenn ich Führerscheinanfänger bin? Also innerhalb der ersten zwei Jahremir das passiert....


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Ungelesener Beitragvon Ronin » 4. Mär 2005, 17:08

Sobald Du Punkte kassierst, darfste zur Nachschulung... also z.B. wenn Du mit'm Handy inner Hand fahrenderweise angetroffen wirst... langt das schon.

Was man darf und was nicht kann man nachlesen inner StVZO... alles ist dann vielleicht doch nicht hirnrissig... was so darin steht...


BBY-16V
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Ungelesener Beitragvon BBY-16V » 4. Mär 2005, 17:58

ja nicht nur mit em handy

du kannst auch über ne rote ampel fahren nach 0,5 sec. :(

und schwupps bist du bei der nachschulung


Ronin
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Ungelesener Beitragvon Ronin » 5. Mär 2005, 20:50

...Du meinst eine Sekunde... ;-)
Naja, jedenfalls irgendwas... wo man Punkte kassiert... zum Glück habe ich diese Zeit überstanden...

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