verkabelung spiegelblinker vom 9n3 auf 9n
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(ausser Motor- und Getriebetechnik etc.)
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verkabelung spiegelblinker vom 9n3 auf 9n
hallo!
hat schon jemand an seinem 9n die faceliftspiegel vom 9n3 nachgerüstet?
bin am überlegen ob ich´s mache und mir geht es um die verkabelung für die spiegelblinker. wo muß ich die denn anschließen bzw. geht das überhaupt so ohne weiteres?
lg stefan
hat schon jemand an seinem 9n die faceliftspiegel vom 9n3 nachgerüstet?
bin am überlegen ob ich´s mache und mir geht es um die verkabelung für die spiegelblinker. wo muß ich die denn anschließen bzw. geht das überhaupt so ohne weiteres?
lg stefan
Fahrzeuge:
Polo 9N Cricket
Volkswagen Corrado 53i
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Musst dich mal an David wenden....
http://www.polo9n.info/polo-79.html
Der hat es schon bei seinem 9N gemacht!
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen!
MFG Basti

Der hat es schon bei seinem 9N gemacht!
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen!
MFG Basti
Fahrzeuge:
VW Golf 7
Hi,
...blos das der @David Benzspiegel verbaut hat....
@Stef@n82,du brauchst doch blos die Seitenblinkerkabel anzapfen,oder zum Spiegel hochlegen...oder wolltest du die SB dann trotz Spiegelblinker lassen...?
Gruß
...blos das der @David Benzspiegel verbaut hat....
@Stef@n82,du brauchst doch blos die Seitenblinkerkabel anzapfen,oder zum Spiegel hochlegen...oder wolltest du die SB dann trotz Spiegelblinker lassen...?
Gruß
Fahrzeuge:
Polo 9N Basis
ja ich wollte sie parallel betreiben...sonst sehen die anderen nach defekt aus und verweilen dort nutzlos
Fahrzeuge:
Polo 9N Cricket
Volkswagen Corrado 53i
-
polo9N.info | polo6R.info- Beiträge: 24351
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- Wohnort: Hannover
- Alter: 45
- Kontaktdaten:
Ist das erlaubt 

5,5 Jahre Polo 9N. Seit 11/2008: Audi A3 Sportback S line 1.8 TFSI 160 PS | Seit 03/2015 dazu: Toyota GT86 in pearl-white
Fahrzeuge:
Audi A3 Sportback S line 1.8 TFSI
Toyota GT86
also da dürfte doch wohl nichts gegensprechen...im gegenteil, das trägt sogar zur verkehrssicherheit bei 

Fahrzeuge:
Polo 9N Cricket
Volkswagen Corrado 53i
Es gibt bei fast jeder Fahrzeugseite eine vorgeschriebene anzahl der maximalen Lichtquellen. Zum Beispiel beim Standlicht vorne. Weiß grade nicht wie das bei Seitenblinkern aussieht...
Viele Grüße,
TOBI
[psyː'kɑtɐ]
TOBI
[psyː'kɑtɐ]
Fahrzeuge:
Volkswagen T4 Multivan
-
- Beiträge: 429
- Registriert: 18. Dez 2005, 18:15
- Wohnort: Papenburg
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ich finde das nur dann schön, wenn man gleichzeitigt die seitenblinker und damit auch die löcher entfernt. alles andere sieht doch eh billig und nachgemacht aus.
also, bei mir ganz oder gar nicht.
also, bei mir ganz oder gar nicht.
[flash=]___#500___#500___#500___#500___[/flash]
Fahrzeuge:
Polo 9N Cricket
Volkswagen Passat
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- Beiträge: 703
- Registriert: 6. Feb 2005, 16:20
- Wohnort: Dresden
- Kontaktdaten:
Als beim Sharan die Spiegelblinker kamen, haben sie die seitlichen entfernt...Also wird es wohl doch nicht erlaubt sein beide parallel laufen zu lassen...
Übrigens haben sie die Seitenblinker beim Sharan dann durch eine passende blende ersetzt, wo in chrom Sharan drauf steht...sieht ganz gut aus wie ich finde...und ich nehme an das diese dann auch beim Polo passt...
guckst du
:

Übrigens haben sie die Seitenblinker beim Sharan dann durch eine passende blende ersetzt, wo in chrom Sharan drauf steht...sieht ganz gut aus wie ich finde...und ich nehme an das diese dann auch beim Polo passt...
guckst du


Fahrzeuge:
Polo 9N Highline
wenn ihr mal richtig guckt dann seht ihr doch das der David den alten Seitenblinker weggecleant hat.
also stefan wenn dus machst dann so, alles andere wird nicht so sehr gefallen finden bei
und 
also stefan wenn dus machst dann so, alles andere wird nicht so sehr gefallen finden bei

Fahrzeuge:
Volkswagen Golf GT Sport .:R-line
nee das ist ja blöd sieht dann zwar gut aus wenn die org seitenblinker weggecleant sind aber das ist mir zu aufwändig nur der optik wegen...schweißen, zinnen, spachteln und lacken...nee nee 

Fahrzeuge:
Polo 9N Cricket
Volkswagen Corrado 53i
-
- Beiträge: 703
- Registriert: 6. Feb 2005, 16:20
- Wohnort: Dresden
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nee also das lohnt ja dann wirklich nicht...was anderes wäre es wenn dabei noch sieben ps herausspringen 

Fahrzeuge:
Polo 9N Cricket
Volkswagen Corrado 53i
Hi,
...naja ist halt auch Geschmackssache...verboten ist es zumindest nicht,wenn ich es hier richtig interprettiere:
----------------------------------------------------------
§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger.
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz + 0,5 Hz (90 Impulse + 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.
(1 a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49 a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.
(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.
(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,
.....................................................................................................
Gruß
...naja ist halt auch Geschmackssache...verboten ist es zumindest nicht,wenn ich es hier richtig interprettiere:
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§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger.
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz + 0,5 Hz (90 Impulse + 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.
(1 a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49 a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.
(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.
(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,
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Gruß
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ok dann scheint wurscht zusein aber wie siehtsn das aus wenns aus m kotflügel und am spiegel blinkt
da machste dich doch überall zum affen
da machste dich doch überall zum affen

Zuletzt geändert von Idealo am 16. Feb 2006, 07:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Definitiv NICHT erlaubt ... nur ein Blinker darf blinken !!!
... hatte diese Idee auch schon mit Watercube besprochen !

... hatte diese Idee auch schon mit Watercube besprochen !


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