Anhängerkupplung abmontieren?

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Themenersteller
paul28
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Anhängerkupplung abmontieren?

Ungelesener Beitragvon paul28 » 14. Feb 2007, 08:36

Hallo,

weis jemand ob man die originale AHK bei nichtbenutzung abnehmen muss oder ob diese dranbleiben kann. Habe mal gehört wenn die das Kennzeichen verdeckt muss sie ab, bei mir tut sie das ein wenig.

Wäre über Infos dankbar.

Robert
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CrosserPolo
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Ungelesener Beitragvon CrosserPolo » 14. Feb 2007, 09:15

Dran lassen.

Ne starre kannst du auch nicht abmontieren wenn du sie nicht brauchst. ;)

lg René
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Fabolous
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Ungelesener Beitragvon Fabolous » 14. Feb 2007, 09:48

@Paul: So eine Info hab ich auch mal bekommen. Allerdings wurde mir erzählt das die Versicherung eine Mitschuld klagt wenn abnehmbare AHK montiert war. Ich schau das ich sie zeitnah bei Nichtbenutzung abnehme.

Eine Hieb&Stichfeste "Schwarzaufweiß"-Aussage wäre diesbzgl. aber mal wirklich interessant!


@Rene: Die originale AHK ab Werk ist eine Abnhembare.
i Bild haters.
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CrosserPolo
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Ungelesener Beitragvon CrosserPolo » 14. Feb 2007, 10:17

Ja, ich meinte aber auch generelle (Nachrüst) AHKs welche es ja nun auch für den Polo gibt.

Das die org. abnehmbar ist (was ich generell im übrigen für wirklich sinnvoll halte) ist mir schon bewusst.

lg René
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registered
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Ungelesener Beitragvon registered » 14. Feb 2007, 20:12

Wenn die AHK das Kennzeichen verdeckt, muss man sie abnehmen bei Nichtbenutzen.

Ansonsten würde ich sagen greift hier §30c StVZO:

Vorstehende Außenkanten

(1) Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.

(2) Vorstehende Außenkanten von Personenkraftwagen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Vorstehende Außenkanten von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
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