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Das ist zwar noch nicht der Artikel, den ich suche, aber hier steht auch was interessantes für dich, Chris(79):
Weil:[...] Allerdings hat der Kunde die Möglichkeit, den Verkäufer haftbar zu machen: Wenn im Angebot der Eindruck erweckt wurde, der Umbau eines Halogenscheinwerfers auf Xenonlicht sei legal möglich, muss der Händler für alle Kosten aufkommen. Auch für Unfallfolgen, wenn jemand wegen der extremen Blendung in den Graben gefahren ist. Denn die eigene Haftpflicht muss in diesem Fall nicht zahlen. [...]
Daraus wird nicht unbedingt ersichtlich, dass bspw. Linsenscheinwerfer und SRA und aLWR erforderlich sind, also dass das für Xenonfahrzeuge eintragungsfrei sind. Oder seh ich das falsch?Sie hat ein E-Prüfzeichen und ist ohne Eintragung zu betreiben.
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Okay, hier ist der Artikel, es geht aber wohl um die Xenon-Brenner, nicht um die Glühbirnen:
Ich hoffe, ich habe eure Neugier befriedigen können![...] Die Anbieter stört das wenig. MTEC zum Beispiel gaukelt gar das Vorhandensein eines TÜV-Gutachtens vor, [...]
