TÜV - Was muss alles wieder raus?

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PsyKater
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Ungelesener Beitragvon PsyKater » 10. Mai 2006, 18:02

Das stand 2005 auf autobild.de . Ich hatte auf meiner Poloseite das originalzitat, aber da sind so viele Kommentare nachgekommen, dass das inzwischen futsch ist. Ich kann's noch mal suchen.

[edit]
Das ist zwar noch nicht der Artikel, den ich suche, aber hier steht auch was interessantes für dich, Chris(79):
[...] Allerdings hat der Kunde die Möglichkeit, den Verkäufer haftbar zu machen: Wenn im Angebot der Eindruck erweckt wurde, der Umbau eines Halogenscheinwerfers auf Xenonlicht sei legal möglich, muss der Händler für alle Kosten aufkommen. Auch für Unfallfolgen, wenn jemand wegen der extremen Blendung in den Graben gefahren ist. Denn die eigene Haftpflicht muss in diesem Fall nicht zahlen. [...]
Weil:
Sie hat ein E-Prüfzeichen und ist ohne Eintragung zu betreiben.
Daraus wird nicht unbedingt ersichtlich, dass bspw. Linsenscheinwerfer und SRA und aLWR erforderlich sind, also dass das für Xenonfahrzeuge eintragungsfrei sind. Oder seh ich das falsch?

[edit]
Okay, hier ist der Artikel, es geht aber wohl um die Xenon-Brenner, nicht um die Glühbirnen:
[...] Die Anbieter stört das wenig. MTEC zum Beispiel gaukelt gar das Vorhandensein eines TÜV-Gutachtens vor, [...]
Ich hoffe, ich habe eure Neugier befriedigen können! 8)
Viele Grüße,
TOBI
[psyː'kɑtɐ]
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Groovemonkey
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Ungelesener Beitragvon Groovemonkey » 10. Mai 2006, 18:32

Fein Psy!
Da kannste ja gleich mal ne Gegendarstellung schreiben, denn du hast gerade eben deine Anschuldigung selbst entkräftet:
Zwar ist im Artikel von MTEC die Rede aber wie gesagt geht es hier um Nachrüst-Xenonbrenner (!), nicht um die Halogenleuchtmittel. Du kannst doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, auch wenn se vom gleichen Bauern kommen.

Nebenbei bemerkt
[...] Allerdings hat der Kunde die Möglichkeit, den Verkäufer haftbar zu machen: Wenn im Angebot der Eindruck erweckt wurde, der Umbau eines Halogenscheinwerfers auf Xenonlicht sei legal möglich, muss der Händler für alle Kosten aufkommen. Auch für Unfallfolgen, wenn jemand wegen der extremen Blendung in den Graben gefahren ist. Denn die eigene Haftpflicht muss in diesem Fall nicht zahlen. [...]
Auch dieses Zitat bezieht sich auf Xenonbrenner NICHT auf Halogenleuchtmittel! Also die MTEC-Birnen und die Xenonwhite-Standlichter MIT E-Zulassung sind zulässig!!
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Albert-Weizel

Ungelesener Beitragvon Albert-Weizel » 10. Mai 2006, 19:06

Wiso ausbauen wenn du Teilegutachten und ABE hast


PsyKater
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Ungelesener Beitragvon PsyKater » 10. Mai 2006, 19:40

Ich habe es doch oben schon relativiert. Mir ist klar, dass sich beide Artikel (wie auch einige weitere bei autobild.de) auf Xenon-Brenner beziehen. Wenn du dem Link zu xenonwhite.de folgst, den ich im obigen Beitrag angegeben habe, dann wirst du auch feststellen, dass ich mich auf die dort erhältlichen Phillips Xenon Brenner beziehe. Dies ist aber alles ein anderes Thema, als was hier besprochen wird, also Back2Topic!

Die Prüfzeichen der MTecs wurden (meines Wissens) nie in der Autobild angezweifelt! Sollte ich anderes behauptet haben, so ziehe ich diese Behauptung hiermit zurück!
Viele Grüße,
TOBI
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Chris79
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Ungelesener Beitragvon Chris79 » 10. Mai 2006, 23:07

Sie hat ein E-Prüfzeichen und ist ohne Eintragung zu betreiben.
Daraus wird nicht unbedingt ersichtlich, dass bspw. Linsenscheinwerfer und SRA und aLWR erforderlich sind, also dass das für Xenonfahrzeuge eintragungsfrei sind. Oder seh ich das falsch?
Ich glaube du bist da auf nem völlig falschen Dampfer.
Die Philips Color Match die ich anbiete sind für Xenonscheinwerfer und nicht für Halogenscheinwerfer. Nach deiner Argumentation dürfte ja gar keiner mehr Xenonbrenner verkaufen :P
Die Color Match sind D2S oder D2R Brenner und passen nicht in Halogenscheinwerfer.
[...] Die Anbieter stört das wenig. MTEC zum Beispiel gaukelt gar das Vorhandensein eines TÜV-Gutachtens vor, [...]
Die Steuergeräte haben ein E11-Prüfzeichen und ich habe auch das Zertifikat hier. Die kann man dann z.B. als Ersatz für ein defektes Philips Steuergerät nehmen. Die H7 gesockelten Xenonbrenner allerdings haben kein Prüfzeichen, also gaukelt hier keiner irgendwas vor.
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Ungelesener Beitragvon Sese » 11. Mai 2006, 01:09

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Ungelesener Beitragvon px » 16. Jun 2006, 15:37

Falls du die blauen Standlichter von xenonwhite.de mit dem E-Prüfzeichen hast, mach Sie lieber raus.

Mein Prüfer meinte, dass E-Zeichen wäre gefälscht. Nach dem Besuch beim Tüv kannst es ja wieder reinmachen. ;-)
War heute auch beim TÜV zu HU. Der hat sich meine Beleuchtung nicht mal von aussen angeschaut, nur innen Licht und Blinker angemacht, Scheinwerfereinstellung getestet, fertig. Super easy, wat für Lämpchen da drin sind, hat den nicht die Bohne interessiert.

Reibungslos neue Plaketten bekommen :)

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