GTI Endtopf 6Q6 253 609 BN


helgemania
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Ungelesener Beitragvon helgemania » 20. Okt 2006, 09:39

GERICHTSURTEIL
Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. So soll die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, im Regelfall nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (OLG Köln, Az.: Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27).
Sehr schön und schon fühle ich mich mehr bestätigt. Da lt. STVO eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer durch zu hohe Emmissionen, Lautstärke und Co. unterbunden werden soll.

Schau euch mal eher das an:

http://www.chopperforum.de/thread.php?postid=80399

Die sehen das etwas diffiziler als die Menschen bei pagenstecher.de.

Außerdem bedeutet im Regelfall nicht, dass es für alles gelten würde. Und dazu kommt noch die Handlungsgewalt der Polizei.

Der Polizist fragt, wo ist die ABE oder die Eintragung? Habt ihr nicht? Gut dann bleibt der Wagen hier und geht per Abschleppwagen zum Tüv und dort wird der Wagen am nächsten Tag um 8 Uhr geprüft. Sonderprüfung und so etwas macht bei uns immer nur ein Prüfer, der a. keinen Bock darauf hat und b. getunte Autos hasst, wie der Teufel das Weihwasser!

Wenn ein Polizist schlechte Laune hat oder ihr ihm blöd kommt, dann kann er solch radikale Schritte einleiten, da er ein Verkehrsgefährdung aufgrund einer erhöhten Lautstärke des Auspuffs sieht.

In diesem Sinne freu ich mich schon auf das Papier von Shack!, dann hat jeder die Erlaubniss und Erkenntnis, das der ESD legal ist... oder vielleicht doch eingetragen werden muss!
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Ungelesener Beitragvon px » 20. Okt 2006, 09:52

Der Polizist kann gerne unter den Wagen kriechen, da prangt das VW-Logo und eine Nummer drauf. Wenn er das nachprüfen lässt kommt eines raus, nämlich dass es ein Serien-ESD für einen VW Polo Typ 9N ist :!: Guckt er noch kurz auf's Typenschild meines Wagens, steht da, oh Wunder: Typ 9N ;)

Also für mich bestätigt das noch gar nichts... und die Sachlage ist auch alles andere als klar, schon gar nicht in der Hinsicht, dass der eingetragen werden muss bzw. kann. Nächste Woche habe ich Urlaub :) und da werde ich auch mal bei der Hauptstelle des TÜVs hier in Hannover anrufen.


Kroppy
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Ungelesener Beitragvon Kroppy » 20. Okt 2006, 10:34

Wie schon erwähnt, war ich beim TÜV um das eintragen zu lassen und der gute Mann hat mich ausgelacht (!) und gefragt ob ich meine Rückleuchten auch eintragen lassen will, nur weil sie vom Facelift sind... :oh: Der GTI-ESD ist nunmal ein Originalersatzteil und ob die Schelle dicht ist, zeigt die nächste AU.

Was ist denn dann, wenn ich mir das Bodykit vom Cup-Edition zulegen will?
Zählt das als Originalzubehör und ist somit eintragungsfrei oder muss das der TÜV auch abnehmen?
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Ungelesener Beitragvon px » 20. Okt 2006, 10:59

Wenn man es wie Helge extrem auslegt, kann man sich da nie sicher sein. Allerdings ist das Beispiel mit den Rückleuchten ziemlich gut, die könnten rein theoretisch auch sicherheitsrelevant von Bedeutung sein.

Freut mich, dass wir jetzt schon zwei positive Aussagen dazu haben. Ich werde Nichtsdestotrotz nächste Woche die dritte Anfrage an den TÜV persönlich vornehmen - und dann ist die Frage hoffentlich ein für alle Mal vom Tisch ;) Zumindest für mich und alle, die auf mein Wort vertrauen :D


Gast

Ungelesener Beitragvon Gast » 20. Okt 2006, 11:51

Ich wurde auch ganz unruhig... ich habe beim TÜV angerufen...

der sagte mir

1. Original VW Teil
2. E - Prüfzeichen
3. für den 9n zugelassen
4. und damit eintragungsfrei

Somit kann ich mit ruhigen Gewissen fahren...

ich weiß nicht warum immer dieses Thema aufkommt... wegen TÜV etc. ... weil langsam nervt es...


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Ungelesener Beitragvon px » 20. Okt 2006, 11:59

3 Aussagen positiv... ja Mensch, dann hole ich wohl die 4. ein :D


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Ungelesener Beitragvon helgemania » 20. Okt 2006, 12:07

Wie schon erwähnt, war ich beim TÜV um das eintragen zu lassen und der gute Mann hat mich ausgelacht (!) und gefragt ob ich meine Rückleuchten auch eintragen lassen will, nur weil sie vom Facelift sind... :oh:
Für das KBA und für den TÜV gibts keinen Polo Facelift!

In dem Fahrzeugbrief meines Polos Bj.2006 steht schließlich Polo 9N und da die Rückleuchten von Hella ein E-Prüfzeichen haben, das für eine Polo 9n gilt, kann diese Rückleuchte auch nicht eingetragen werden.

Bei einem Auspuff sieht das etwas anders aus, der hat nur eine VW Teile Nr., der sich bestimmte Motoren zuordnen lassen, mit denen dieser Auspuff gefahren werden darf!

Besser hätte man es kaum sagen können:
Fahrwerk, Anbauteile ohne E-Nummer, Felgen, Reifen, Lichtveränderungen, diverse Blecharbeiten usw müssen/sollten eingetragen werden.
http://forum.polo9n.info/viewtopic.php?t=6551
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Ungelesener Beitragvon px » 20. Okt 2006, 12:15

Wie erklärst du dir dann die Aussagen des TÜVs? Ich traue allen dreien definitv, dass die wiedergegebenen Aussagen den Tatsachen entsprechen ;)


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Ungelesener Beitragvon Kroppy » 20. Okt 2006, 12:26

Ich vertraue meinem TÜV-Menschen und sehe keine Notwendigkeit, meinen ESD eintragen zu lassen.
Wer aber 100% sicher sein will, soll ihn halt eintragen lassen... :ka:
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Ungelesener Beitragvon helgemania » 20. Okt 2006, 12:29

Ich würde niemals behaupten, das irgendjemand lügt oder die Wahrheit nicht 100% richtig wieder gibt.

Aber, wenn das so ist, dann kann das ja auch mal jemand schriftlich besorgen, mit der Unterschrift des Prüfers und einem dazugehörigen Stempel.

Die Aussage, mein Tüv Prüfer hat gesagt, das sei legal, die nützt dir bei einer technischen Kontrolle, bei der Polizei oder vor Gericht nichts!

Dann steht Aussage gegen Aussage und das Gericht wird eher einem Gutacher des Tüv's glauben, als Dir.

Kurz gesagt, wenn der Auspuff legal ist, dann kann ja gerne mal jemand den schriftlichen Beweis besorgen. Dann wäre ja alles klar.

Ansonsten gelten weiterhin die Gesetzte und Bestimmungen, wie phil9n es kurz zusammen gefasst hat.
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Ungelesener Beitragvon xPoLoFrEaKx » 20. Okt 2006, 12:36

So,

also ich werde ihn mir jetzt definitiv zulegen und auch definitiv eintragen lassen, weil er eben kein E-Prüfzeichen hat und ich mir da nicht sicher bin.

Es ist mir wirklich lieber 50€ für ne Eintragung zu bezahlen, als später bei nem Unfall unter blöden Umständen nix von der Versicherung zu bekommen, nur wegen dem GTI-Topf. :motz:

Damit ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite! :D

Nächstes Wochenende ist er darn :D

PS: Was z.B die Reifengröße angeht etc (steht ja nur noch eine reifengröße im Schein) hab ich mir von VW ein Teilegutachten zuschicken lassen. Kostenlos. Dadurch kann ich jetzt alle reifen fahren, die zugalassen sind für meinen Polo ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen, muss nur die paar Seiten immer dabei haben.
Fand ich nen super Service von VW :super:

Gruß,
André
Zuletzt geändert von xPoLoFrEaKx am 20. Okt 2006, 12:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Ungelesener Beitragvon px » 20. Okt 2006, 12:37

Wenn es denn, was schon mal sehr unwarscheinlich ist, zu einer Prüfung des ESDs kommt, würde so oder so ein Sachverständiger des TÜVs oder sonstwem heran gezogen. Wenn die Aussage in der Hinsicht wie nun mehrfach berichtet sein sollte, wäre das nicht weiter tragisch.

Mal schauen, was man mir sagt und ob man bereit ist, mir da was schriftliches zu geben.

@xPoLoFrEaKx
Die Frage ist ja, ob er überhaupt eingetragen werden KANN :D Aber versuchen schadet sicherlich nicht, keine Frage.


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Ungelesener Beitragvon px » 23. Okt 2006, 10:58

Ich hab dem TÜVler mal eine Mail geschrieben, telefonisch landet man da nur an so nem Automaten :D Hab ich auch immerhin gleich was schriftliches ;)


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Ungelesener Beitragvon xPoLoFrEaKx » 23. Okt 2006, 12:13

Okay mist,

bin jetzt doch nochmal ins Grübeln gekommen. :-?
Der Qurschnittsunterschied der Rohre ist schon echt extrem, das sind 20mm. ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei meinem kleinen Polo was bringt, bei nem 75 PS Polo bestimmt, aber nicht bei meinem 3 Zylinder 6V mit 55 PS. Das ist doch raus geschmissenes Geld ;)
Denke aml ein kleines aufgeschweistes Endstück reicht da, soviel Power wie der 4-Zylinder GTI kommt da einfach nicht raus und der Endtopf bleibt größtenteils ungenutzt.
Wenn das nich soviel bringt, dann bau ich meinen original Topf ab, schneid ihn oben auf und reiss etwas Dämmwolle raus und schweiß ihn dann wieder zu, dann hab ich garantiert mehr Sound und wenn er wieder verbaut ist, sieht es eh keiner. TÜV hab ich ja erst 2008 :D

Gruß,
André
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Ungelesener Beitragvon Shack! » 23. Okt 2006, 12:53

Okay mist,

bin jetzt doch nochmal ins Grübeln gekommen. :-?
Der Qurschnittsunterschied der Rohre ist schon echt extrem, das sind 20mm. ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei meinem kleinen Polo was bringt, bei nem 75 PS Polo bestimmt, aber nicht bei meinem 3 Zylinder 6V mit 55 PS. Das ist doch raus geschmissenes Geld ;)
Denke aml ein kleines aufgeschweistes Endstück reicht da, soviel Power wie der 4-Zylinder GTI kommt da einfach nicht raus und der Endtopf bleibt größtenteils ungenutzt.
Wenn das nich soviel bringt, dann bau ich meinen original Topf ab, schneid ihn oben auf und reiss etwas Dämmwolle raus und schweiß ihn dann wieder zu, dann hab ich garantiert mehr Sound und wenn er wieder verbaut ist, sieht es eh keiner. TÜV hab ich ja erst 2008 :D

Gruß,
André
hast du vielleicht schonmal die SOundfiles im anderen thread angehört`? Dann hättest nämlich gehört dass sowohl PX als auch ich nen 64PS ler haben und das da genug Druck rauskommt ;)
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Ungelesener Beitragvon px » 23. Okt 2006, 14:07

Ich glaub auch, du hast da irgendwas nicht mitbekommen! :lol: ;)


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Ungelesener Beitragvon px » 23. Okt 2006, 15:20

Guten Tag Herr Böker,

schön, daß Sie sich mit Ihrer Frage an mich wenden.

Wenn die Rohranschlüsse ohne Nacharbeiten oder Adapter zusammen passen, sehe
ich keinen Grund für eine Eintragung des Endschalldämpfers. Das gilt natürlich nur,
wenn es sich um einen für den Typ (9N) genehmigten Schalldämpfer handelt.

Anderenfalls handelt es sich um eine Änderung der Abgasanlage, die dann auch
eingetragen werden muß.

Falls noch Fragen offen sind, können Sie mir natürlich wieder eine Mail senden oder rufen
Sie mich an unter 0511 986-xxxx.

Freundlich grüßt
Jürgen Diestel

(TÜV NORD - Amtlich anerkannter Sachverständiger)
Ich habe daraufhin eben nochmal nachgefragt per Mail, aber ich vermute fast mal, es muss eingetragen werden. Nicht der ESD selbst, aber die geänderte Abgasführung, sprich der Adapter der auf Grund der unterschiedelichen Rohrdurchmesser notwendig ist.

Ich poste dann nochmal die letztliche Antwort...

De facto ist die Aussage dann immer noch richtig, dass der ESD selbst nicht eingetragen werden muss. Aber die Änderung an der Abgasführung evtl....


helgemania
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Ungelesener Beitragvon helgemania » 23. Okt 2006, 15:39

Guten Tag Herr Böker,

schön, daß Sie sich mit Ihrer Frage an mich wenden.

Wenn die Rohranschlüsse ohne Nacharbeiten oder Adapter zusammen passen, sehe
ich keinen Grund für eine Eintragung des Endschalldämpfers. Das gilt natürlich nur,
wenn es sich um einen für den Typ (9N) genehmigten Schalldämpfer handelt.

Anderenfalls handelt es sich um eine Änderung der Abgasanlage, die dann auch
eingetragen werden muß.

Falls noch Fragen offen sind, können Sie mir natürlich wieder eine Mail senden oder rufen
Sie mich an unter 0511 986-xxxx.

Freundlich grüßt
Jürgen Diestel

(TÜV NORD - Amtlich anerkannter Sachverständiger)
Ich habe daraufhin eben nochmal nachgefragt per Mail, aber ich vermute fast mal, es muss eingetragen werden. Nicht der ESD selbst, aber die geänderte Abgasführung, sprich der Adapter der auf Grund der unterschiedelichen Rohrdurchmesser notwendig ist.

Ich poste dann nochmal die letztliche Antwort...

De facto ist die Aussage dann immer noch richtig, dass der ESD selbst nicht eingetragen werden muss. Aber die Änderung an der Abgasführung evtl....
Schön dann habe ich wohl im groben Recht gehabt. Ist nur ne Frage, wie diese Überprüfung gemacht werden soll. Mein Tüv Beamter hat gesagt, es muss eine Einzelabnahme gemacht werden, um zu prüfen ob die Anlage dicht ist und ob die aktuellen Richtlinien für Lautstärke und Abgase eingehalten wird.

Bei mir hies es damals normale AU + Lärmessung + Kontrolle, ob alles sauber gearbeitet wurde und Eintragung in die Fahrzeugpapiere mit neuer DB Zahl.

Also Leute... eintragen lassen!
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Ungelesener Beitragvon px » 23. Okt 2006, 15:42

Die Details werde ich noch erfragen, wie gesagt. Ich denke auch, es geht um die Dichtigkeit. Was da aber noch geprüft wird, werde ich noch von ihm geschrieben bekommen, hoffe ich.


Steini
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Ungelesener Beitragvon Steini » 23. Okt 2006, 15:57

mensch das ist doch ermessens sache des tüv beamten.

der eine sagt ja- muß´eingetragen werden, der andere sagt quatsch.



ich würd sowas nie eintragen.
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