Angel Eyes Frontscheinwerfer XENON?

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Didget
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Ungelesener Beitragvon Didget » 5. Dez 2006, 19:09

Die 9N3 AngelEyes sind keine Projektionsscheinwerfer, sie haben also keine Linsen!!! Dadurch ist der Betrieb mit Xenonbrennern unzulässig!
Die erste E-Klasse mit Xenon hatte auch Reflektions-Scheinwerfer.
Ich habe auch schonmal zwei verschiedene Ausführungen von Xenon-Brennern gesehen (von Philips? :gruebel:). Einmal für Reflektion, andere für Projektion.
Aber wahrscheinlich ist die Blendung durch das Streulicht der Klarglas-Scheinwerfer dann zu hoch.
Obwohl: Volvo verbaut die ja auch mit Xenon......
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PsyKater
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Ungelesener Beitragvon PsyKater » 5. Dez 2006, 20:09

Jetzt nicht mehr erlaubt :!:
Viele Grüße,
TOBI
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Didget
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Ungelesener Beitragvon Didget » 5. Dez 2006, 20:34

Jetzt nicht mehr erlaubt :!:
So?! Gut zu wissen.

Was heißt jetzt? Gründe? Quelle? ;)
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PsyKater
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Ungelesener Beitragvon PsyKater » 5. Dez 2006, 20:40

Hatte grad wenig Zeit, habs deswegen nur so reingeschmissen :D

Jetzt les ich mich grad noch mal schlau:
§50 (10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
  1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
  2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
  3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
Hmmm, da stehen ja gar keine weiteren Vorschriften. Ich hab das hier aus dem Forum! Da ging es nämlich um den Betrieb von Gasentladungslampen in Reflektorscheinwerfern und das darf nicht ohne weiteres, da diese nciht dafür geprüft sind und deswegen blenden könnten. Während Projektionsscheinwerfer das Lichtbündel gerichteter werfen und daher uneingeschränkt verwendbar sind.

Xenon ist eine sehr heikle Geschichte...

PS: Und mit jetzt meinte ich Neuwagen ab einem bestimmten Zeitpunkt. Daddys Mercedes hat auch noch Xenonreflektorscheinwerfer.
Viele Grüße,
TOBI
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Didget
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Ungelesener Beitragvon Didget » 5. Dez 2006, 20:48

Hätte mich auch gewundert, siehe 2007er Volvo V70. Bild

Nachrüsten ist immer heikel, egal was für ein Scheinwerfer-Typ; uneingeschränkt geht das sicher nicht!
Bei Projektion ist es bestimmt nur wahrscheinlicher die Blendung in den Griff zu kriegen. Bei Klarglas-Reflektion-SW ist das wegen dem Streulicht sicher nicht so!

Was mich ein bisschen wundert, ist Punkt (3), wird aber mit dem verzögerten Einschalten zusammenhängen. Systeme die mit einem Brenner arbeiten und Fernlicht um-/zuschalten sind davon wohl nicht betroffen.

Die starke Vermehrung von Projektionssystemen bei Neuwagen erkläre ich mir mit dem Aufkommen von Bi-Xenon & Kurvenlicht.

;)
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Sylonien
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Ungelesener Beitragvon Sylonien » 6. Dez 2006, 02:43

Keiner ahnung was meiner "TUV" dazu sagt weil ich noch nicht bei einer war, aber ich weiss das im moment alles noch okay ist weil ich noch nicht gestoppt war. Zum glück.

Aber wie gesagt, ich bin ja nicht die einzige mit Xenon, ich meine bei euch in Deutschland.

And I swear I've seen some Mercedes, Renault und Volvo mit normalle refklektoren mit Xenon.
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Ungelesener Beitragvon POLOGTI220 » 6. Dez 2006, 08:02

Jungs Merci 8O

Zumindest weis ich etz mehr, und werde bei den Mtec`s bleiben. Wobei ich erlich gesagt auch zufrieden bin mit den MTEC`S, auch in der Ausleuchtung ;-)
GTI! Wir nennen ihn den Weißen Riesen ;-) 1.8T - 220PS (SKN) / K&N Sportluftfilter
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t00i
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Ungelesener Beitragvon t00i » 10. Dez 2006, 02:42

ist ganz einfach.
wenn die scheinwerfer xenon-zugelassen sind, darf man sie mit xenon betreiben.
sind aber keine halogenscheinwerfer.

somit sind derartige eintragungen wie oben erwaehnt "gefaelligkeitseintragungen" und koennen ganz schnell wieder ausgetragen sein im ernstfall.

gruss,
tom


Sylonien
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Ungelesener Beitragvon Sylonien » 10. Dez 2006, 03:22

In welcher ernstfall wird das denn sein?

Kann doch kein problem sein wenn es doch schon eingetragen ist? :-?
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t00i
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Ungelesener Beitragvon t00i » 10. Dez 2006, 06:10

ein sehr genauer polizist oder einer, der sich gut auskennt, reichen aus.
bei einem unfall mit personenschaden oder einem unfall, in dem es um blendung / beleuchtung geht, kann es ebenfalls zu problemen kommen.

eingetragen ist nicht immer legal, im fall von halogenscheinwerfern mit xenonbrennern ist dies sogar eindeutig.

gruss,
tom
kenner der leuchtmittel-branche

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