MFG Robert!

Ihr habt Eure ganz eigenen Vorstellungen wie Euer Wunsch-VW aussehen soll?
Zeigt sie uns!
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
(2)
...
Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm
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dat ist da schwer zu machen oder mein ich dat nur ?Mal auf die schnelle ...
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Geht nicht - gibt's nicht !![]()
(Bist aber sehr Fake-Begierig, Mep1 ? - Sehr gut, weiter so!)
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