Wandlung eines Fahrzeuges DRINGEND


Themenersteller
TOM1590
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Wandlung eines Fahrzeuges DRINGEND

Ungelesener Beitragvon TOM1590 » 26. Feb 2007, 18:32

Ab wann wird ein Fahrzeug gewandelt ?

Hatte bereits etliche Werkstattbesuche.

Bremslichtschalter defekte, Scheinwerfer undicht, unzählige Male wegen vorderachsknacken, das scheinbar nicht behoben werden kann, climatronicdefekte, jetz beginnende Lampen die mal auflecuhten und wieder weggehen.

???

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_hen
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Ungelesener Beitragvon _hen » 26. Feb 2007, 18:47

Von alleine kommt VW bzw. dein Händler nie drauf, außer dein Händler ist ein sehr guter Kumpel. Sprich ihn mal direkt drauf an, mach Druck....dann geht´s aber erst richtig los.
Hoffe, du hast dir alle Werkstattbesuche notiert...?!

Ich glaube, wenn ich das richtig heraus gelesen habe, dass XS (ID-14) ihren alten Polo gewandelt hat...Vielleicht kann sie dir mehr weiterhelfen..


registered
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Ungelesener Beitragvon registered » 26. Feb 2007, 19:44

Für mich zum Verständnis: was bedeutet, "ein Auto wandeln"?
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Levi
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Ungelesener Beitragvon Levi » 26. Feb 2007, 19:54

Wandlung ist sozusagen der Rückgang / die Auflösung des Kaufvertrages - er wird annuliert, wenn VW nicht angemessen die Probleme beheben kann.


Groovemonkey
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Ungelesener Beitragvon Groovemonkey » 26. Feb 2007, 20:33

Also ich habe mal eben das BGB studiert, da ich die genauen Paragraphen nimmer auswendig konnte.

Gemäß §633 BGB hast du natürlich Anspruch darauf, dass man dir ein mangelfreies Werk zur Verfügung stellt. Ist dies nicht der Fall, so greift §634 BGB, somit kannst du Nacherfüllung verlangen, also dass VW versucht den Schaden auf eigene Kosten zu lokalisieren und zu beseitigen.
Ist diese Nacherfüllung gescheitert (die aktuelle Rechtsprechung gewährt aber in der Regel eine mindestens zweimalig misslungene Nachbesserung), so kommen die nachgelagerten Rechte zum Greifen. Demnach kannst du frei wählen, ob du den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten möchtest.
Sollte dies der Fall sein, musst du allerdings dem Händler (als Vertragspartner) eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren (auch wenn der Händler schon Hand an den Wagen gelegt hat, solltest du ihm schriftlich nochmals 14 Werktage gewähren). Danach kannst du gemäß §323 BGB Abs. 1 vom Vertrag zurücktreten und ihm den Wagen wieder auf den Hof stellen. Jedoch beachte, dass der Händler das Recht hat, den Rückerstattungspreis entsprechend der Nutzung des Fahrzeugs zu mindern, also je nach Alter und gefahrenen Kilometern kann da ein bisschen was zusammenkommen. Du findest aber entsprechende Richtwerte pro Kilometer im Internet oder frage beim ADAC oder ähnlichem nach.

Das ganze ist keine einfache Sache, jedoch sollte die Rechtslage eindeutig sein, du musst nur gut argumentieren (gerne auch mit Paragraphen).
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XS
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Ungelesener Beitragvon XS » 27. Feb 2007, 08:21

Mein erster 9N - Neuwagenbestellung, Wandlung nach 14 Monaten und 5.280 km - wurde gewandelt.

Erfahrungsgemäß ist eine Wandlung nicht bei vielen verschiedenen Fehlern machbar, sondern nur, wenn VW nicht in der Lage ist einunddenselben Fehler zu beheben (mind. 2 eher 3 oder mehr WS-Aufenthalte).

Nach meiner Erfahrung reicht auch das nicht aus - ich glaube ich war bestimmt 10 mal in der WS, sondern, es wurde ein Sachverständiger von VW direkt beauftragt (der in meinem Fall den Mangel nicht nachvollziehen konnte).
Danach war mein Wagen in einem eigenen VW-Service-Center.
Dort wurde rausgefunden, dass der "Fehler" konzeptbedingt ist - ergo - ein Konzeptionsfehler und bei jedem Motor mit dieser Motorisierung vorliegt.
Der wäre ja aber nicht so relevant, weil nichts schädliches mit dem Wagen passiert und weil ich die erste Kundin wäre, die sich darüber beschwert... (hallooooo - gehts noch?)

Auch da war VW noch nicht bereit, zu wandeln.
Erst, als ich auf das Forum verwies (ich fuhr ja damals bereits schon die Aufkleber spazieren) - und darauf, dass ein Grossteil hier diese Motorisierung fährt und ich damit gedroht habe, mich an Wolfsburg direkt - mittels Anwalt - zu wenden (...) - wurde wenigstens gewandelt.
Wohl auch, weil man mich los werden wollte.

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Preisminderung wurde mir (leider) nicht angeboten - auch auf Nachfrage ausgeschlossen.
Ich hatte so die Schnauze voll, dass ich am liebsten mein Geld genommen hätte und etwas völlig anderes gekauft hätte - bloss keinen VW.

Wandlung = vom Kaufpreis werden mittels einer Formel die gefahrenen KM "bepreist" und dann vom Originalkaufpreis abgezogen.
Der Restwert ist der Wandlungswert - von dem man dann ein neues Fahrzeug bei dem Händler kaufen kann/soll/muss.

Somit sollte man sich gut überlegen, wenn ein Fhzg viele km runter hat, ob sich das denn so lohnt.


Markus_K
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Ungelesener Beitragvon Markus_K » 27. Feb 2007, 09:24

Die Wandlung ansich gibt es auch garnicht mehr.
Wie gesagt, wird der gleiche Fehler beim 3. Reparaturversuch nicht beseitigt, so kann man vom Kaufvertrag zurücktreten, muß aber die gewährte Leistung(gefahrene Kilometer) erstatten = Abzug von Kaufpreis
1,4 80PS Benziner:Bild
Fahrzeuge: Polo 9N3 Comfortline   Ford Focus  


Perlico

Ungelesener Beitragvon Perlico » 4. Mär 2007, 21:18

Hallo,

dieses Vorderachsknacken, bzw. Vorderachsgeräusche haben wir auch, auch unser neuer Polo hat diese Geräusche. Auf Nachfragen bei VW wurde uns bestätigt, daß diese Geräusche "Stand der Serie" sind. Beim nächsten Auto werden wir uns wohl keinen VW mehr kaufen. Service wird bei VW ganz klein geschrieben!!!!!!


Gruss
Perlico

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