
Das wünscht man(n) keinen (Polo) Autofahrer...

Eure Umbauten und alles, was nicht auf die "Mein Polo"-Seite passt
is auf jeden Fall n guter Rat (inzwischen will ich mit mir keinen Unfall haben)Hier mal die ärztliche Sicht :
Frage: Bist du nach dem Aufprall aus dem Auto ausgestiegen ?
Wenn ja, dann bezahlt die gegnerische Versicherung
meist nur die Arztkosten. Mit Schmerzensgeld wird da meistens
nix mehr draus.
Wenn du nicht ausgestiegen bist, ist das ein Zeichen, dass das
Schleudertrauma so stark ist, dass der Fahrer schwer verletzt
ist ... und das wird teuer ( für die gegnerische Versicherung!)
Dann tritt auch die Schmerzensgeld-Regelung in kraft!
Hier mal die ärztliche Sicht :
Frage: Bist du nach dem Aufprall aus dem Auto ausgestiegen ?
Wenn ja, dann bezahlt die gegnerische Versicherung
meist nur die Arztkosten. Mit Schmerzensgeld wird da meistens
nix mehr draus.
Wenn du nicht ausgestiegen bist, ist das ein Zeichen, dass das
Schleudertrauma so stark ist, dass der Fahrer schwer verletzt
ist ... und das wird teuer ( für die gegnerische Versicherung!)
Dann tritt auch die Schmerzensgeld-Regelung in kraft!
Danke für die Antwort alles richtig was du schreibst.kurz vorab ich arbeite bei einer Versicherung (was mich hier bestimmt nicht zu jedermanns Freund macht, aber das kann ich leider nicht ändern)
ich weiß auch nicht ob es wenn interessiert was ich hier schreibe aber
1. Wertminderung 1/3 des Schadens? Wer erstellt denn solche Pauschalen auf?
2. Gutachter muss nicht immer sein, auch bei einer beantragten Wertminderung nicht
3. Nicht bei jedem Schaden, steht einem ein Gutachter bzw. stehen einem die Gutachter-Kosten zu
4. Die Gutachter die Versicherungen beauftragen sind oftmals viel günstiger -> Vorteil Versicherer haben weniger Kosten, könnte sich insgesamt auf die Vers.-Prämien auswirken
5. Jeder Gutachter ist vereidigt und muss ein Gutachten erstellen das vor Gerichtt stand hält
6. Der eigene Versicherer kümmert sich nicht um die Abwicklung wenn man geschädigt wurde, vielleicht machen das eure Betreuer/Agenturen für euch
7. man sollte sich immer mit der gegn. Versicherung in Verbindung setzen
8. Polizei ist auch nicht notwendig, was die zur Schuldfrage sagen ist ziemlich egal, bei nem Personenschaden würde ich sie aber immer holen
Ansonsten auf jeden Fall Mietwagen zum Normaltarif oder Nutzungsausfall für die Reparaturdauer.
Nutzungsausfall ist niedriger als der Mietwagen-Preis, aber man kann mit dem Geld auch tun und lassen was man will
Auslagenpauschale (Telefon, Post, etc) in Höhe von 20- 25 € kann beantragt werden
Die Wertminderung würde ich natürlich auch beantragen
Wenn ich helfen kann bitte fragen
Gruß
Soweit richtig.5. Jeder Gutachter ist vereidigt und muss ein Gutachten erstellen das vor Gerichtt stand hält
Gruß
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