sml gegen US Modul

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Themenersteller
Mitchel
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sml gegen US Modul

Ungelesener Beitragvon Mitchel » 16. Aug 2007, 18:15

Habe ja im Moment die SML vom Bora drinne! Da mir diese leuchten aber zu groß sind, werde ich meine original Zierleiste wieder dran machen.

Wollte mir dann aber diese US-Blinker Standlicht Module holen!
(Wo wärend der fahrt die Blinker mit leuchten)

Hat da einer schon erfahrung mit gemacht??

gruß Dennis
***OEM +***

Mitchels 9N

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vwnic
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Ungelesener Beitragvon vwnic » 20. Aug 2007, 19:17

ich bin mir nicht sicher, aber es ist nach der StVO nicht erlaubt, wenn du kein Ammy-Schlitten hast... :haha: ... aber wenn dir die StVO am Arsch vorbeigeht dann sieht das bestimmt derbe geil aus.... :top:
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helgemania
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Ungelesener Beitragvon helgemania » 20. Aug 2007, 20:27

ich bin mir nicht sicher, aber es ist nach der StVO nicht erlaubt, wenn du kein Ammy-Schlitten hast... :haha: ... aber wenn dir die StVO am Arsch vorbeigeht dann sieht das bestimmt derbe geil aus.... :top:
Nee so ganz stimmt das auch nicht. Eigentlich müsste man einen Wagen aus den USA auf Scheinwerfer mit E Prüfzeichen umrüsten. Dann wäre die Standlichtfunktion der Blinker weg.

Ausnahme sind da Oldtimer, die nur in den USA gebaut und verkauft wurden und für die es keine Scheinwerfer mit E Prüfzeichen gab/gibt. Das wird aber bei der Abnahme fürs H Kennzeichen eingetragen. Aber das nur am Rande.

Rechtlich laut STVO darfst du 6 Lichtquellen an der Front haben, die gleichzeitig an sind. Ausnahme ist das zuschaltbare Fernlicht. Wenn du die Blinker anhättest, normales Standlicht und Abblendlicht, dann dürftest du keine Nebelscheinwerfer mehr anstellen. Was du aus diesem Paragraphen machst, das ist deine Sache. Und die Interpretation den Polizisten in einer Kontrolle.

Der Paragraph mit den 6 Lichtquellen steht in der STVO und wurde damals eingeführt, da zuviele Autos mit 4 bis 8 Zusatzscheinwerfern rumfuhren und die, die Nacht zum Tag gemacht haben.

Ach ja, wenn du an den Scheinwerfern rumbastelst, dann verlieren die Scheinwerfer ihr E Prüfzeichen und sind damit illegal und die Folgen sind ja bekannt, wenn du mit nicht legalen Scheinwerfern rumfährst. Und im Schadensfall, aber das kennst du ja sicher.

Ich würde nicht an den Kabeln rumschnibbeln.
Fahrzeuge: Polo 9N3 Sportline  


vwnic
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Ungelesener Beitragvon vwnic » 20. Aug 2007, 22:21

also wobei ich mir aber sehr sicher bin, dass du nach deutschem Recht bzw. nach deutscher StVO es nicht nachrüsten darfst, dass deine Blinker gleichzeitig deine Abblendlichter sein dürfen..... nur wenn es Standard (Standarten sind aus!) ist, sonst musst du dir noch ein zweites Loch in die Blinker bohren und weiße Lichter einsetzen.... dass hat mir zumindest der Typ vom TÜV erzählt
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helgemania
Beiträge: 2775
Registriert: 28. Aug 2006, 17:26

Ungelesener Beitragvon helgemania » 21. Aug 2007, 00:23

Dort kannst du dir mal ein paar Bilder ansehen, wie so etwas aussieht:

http://www.polo9n.info/polo-295.html
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