ich hab mal was gelesen dass es einprogrammiert sein soll wie groß die abweichung von der realen geschwindigkeit ist,
Jop, der Hersteller geht damit einfach auf Nummer sicher, dass geringe Abweichungen (durch Reifengrößen oder sonstetwas...) nicht dazu führen, dass der Tacho nacheilt. Dies ist nämlich gesetzlich verboten und kann dem Hersteller entsprechende Probleme machen, wohingegen ein im erlaubten Rahmen voreilender Tacho rechtlich niemanden interessiert.
Die Tachoabweichung ist folgendermaßen in der STVZO (§57, iirc) definiert:
- Ein Tacho darf nie zu wenig anzeigen.
- Ein Tacho darf 10% plus 4 km/h zu viel anzeigen.
(Kann diesen Auszug zwar in §57 der STVZO nicht finden (bzw. den Anhang auf den im §57 Absatz (2) verwiesen wird), aber vielleicht hat das Internet ja trotzdem mal Recht.)
Wenn ihr dagegen eure Geschwindigkeit mit VAG-COM mitloggt oder sie nach Eingabe des entsprechenden Codes in der Climatronic-Anzeige ablest, werdet ihr so gut wie keine Abweichung mehr zu der mit einem GPS-Empfänger ermittelten Geschwindigkeit feststellen.
So ist es zumindest bei mir.
Im Bezug auf die rechtlichen Grundlagen kann ich das Einbauen einer solchen zusätzlichen "Sicherheit" auch durchaus verstehen. Ob es immer gut und angebracht ist, ist, wie man in diesem Thread sieht, eine andere Frage.
