Der Sommer rückt immer näher, also hab ich mir mal Alus angeschafft.

Ich hab mir die oben gezeigten Enzo H gekauft. Die Dimensionen der Felge sind 6,5x15 ET 40 LK 5/100.
Dazu wollte ich mir eigentlich Sommerreifen in der Größe 195/50 R15 kaufen.
Dann hab ich mir heute das Gutachten angeschaut und da steht bei der von mir gewünschten Reifengröße folgende Fußnoten:
* "Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlichen Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Anlage VIIIb der StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen"
* "An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeugs (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist."
* "Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Ryp/-Variante/-Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."
Muss ich nun zum TÜV, wenn ich 195/50 R15 draufmachen will? Ich hab den Basis-Polo MJ 2003 ohne irgendwelche Veränderungen...
EDIT: Mein alter Fahrzeugbrief sagt mir, dass 195/50 R15 erlaubt sind, aber nix von 6,5x15-Felgen, sondern nur von 6x15...
MfG Flo