Rechtliche Fragen zum Airbagversand

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PsyKater
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Rechtliche Fragen zum Airbagversand

Ungelesener Beitragvon PsyKater » 20. Mär 2008, 13:28

Wie sieht das aus mit dem Versand von Airbags? Wenn ich meine Sitze zum Beispiel verkaufen wollte, darf ich die dann mit Airbag verkaufen? Wenn nicht, darf ich die Airbags dann ausbauen und in meine neuen Sitze einbauen?

Wie wird das gehandhabt?
Viele Grüße,
TOBI
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watercube
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Re: Rechtliche Fragen zum Airbagversand

Ungelesener Beitragvon watercube » 20. Mär 2008, 14:11

Du darfst die Sitze nur ohne Airbags verkaufen und der Ausbau muß in einer Fachwerkstatt gemacht werden, die dann die Airbags auch "lagern" bzw. entsorgen! Wenn du die Airbags daheim lagerst, machst du dich wegen Sprengstoffbesitz strafbar!
Versand ist demnach auch nicht erlaubt!
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PsyKater
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Re: Rechtliche Fragen zum Airbagversand

Ungelesener Beitragvon PsyKater » 20. Mär 2008, 14:15

Aaahja, also jemand mit der Zusatzausbildung baut die Sitze aus, die Airbags aus den Sitzen, die Sitze werden abgeholt, meine neuen kommen, und meine alten Airbags kommen in die neuen Sitze!?!
Viele Grüße,
TOBI
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Tazman
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Re: Rechtliche Fragen zum Airbagversand

Ungelesener Beitragvon Tazman » 20. Mär 2008, 17:44

Kann ich mir eigendlich nicht vorstellen bzw kommt vielleicht auf die Fachwerkstatt drauf an.Als ich vor 7Jahren bei meiner VW Werkstatt bei meinen 6N2 das Serienlenkrad gegen das Raid Silberpfeil Airbaglenkrad hab austauschen lassen wurde der Umbau wie schon oben geschrieben von einen Mechaniker durchgeführt der eine Airbagschulung hatte und der alte Airbag von Serienlenkrad wurde eingezogen und wohl vor Ort "entsorgt" da es in der Werkstatt keinen Aufbewahrungsort für Airbags gab.

Ich denke mal bei den Sitzen wird genauso verfahren.
Gruß,René
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Steini
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Re: Rechtliche Fragen zum Airbagversand

Ungelesener Beitragvon Steini » 20. Mär 2008, 18:40

Die Betonung liegt aber nur auf "RECHTLICH" !!!!
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R-Tec
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Re: Rechtliche Fragen zum Airbagversand

Ungelesener Beitragvon R-Tec » 20. Mär 2008, 21:34

Mein Gottchen^^

Ja Rechtlicht schon, aber welche Werkstatt stellt einen Antrag an die Stadt, die 4-5 die ich gut kenne machen das nich.
Ich hab letztens auch meinen Airbag ausgemacht und Sitz ausgebaut um Reifen zu transportieren!
Ein richtiges Wunder was alles in so einen Polo passt! *gg*

Ich darf dir leider auch nicht sagen, MACHS SELBER!
Damit mach ich mich Strafbar, wenn was passiert, daher musst du es dir selber überlegen, was du machst!
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Hägar
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Re: Rechtliche Fragen zum Airbagversand

Ungelesener Beitragvon Hägar » 20. Mär 2008, 22:04

Ah ja wenn ich mein Auto mit Airbag in die Garage stelle ist also alles gut.
Wenn ich aber den Airbag ausbaue und neben das Auto lege verstoße ich gegen das Sprengstoffgesetz :gruebel:

Die Bürokratie ist doch echt total benagelt :fucku: :fucku: :fucku:

Bau doch die Airbags selber aus und laß sie so lange in Deinem Auto liegen :haha:

Aber denk dran nicht aus dem Auto nehmen für den wiedereinbau :meschugge: :meschugge: Sprengstoffgesetz :hä:


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Re: Rechtliche Fragen zum Airbagversand

Ungelesener Beitragvon Sportline105 » 20. Mär 2008, 22:08

hast du schon mal gesehn was beim auslösen eines airbags für energie freigesetzt wird? das teil springt 10-15m ca in die höhe, und du weißt ja nicht bei ws der airbag auslöst, da reicht ja schon ein kleiner kurzschluss o.ä.
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Re: Rechtliche Fragen zum Airbagversand

Ungelesener Beitragvon Hägar » 20. Mär 2008, 22:11

Jo also mein Airbagsteuergerät ist immer total Fehlerfrei so wie alles am Polo.... :cheesy:

Und wenn er ganz allein in der Ecke liegt ohne Strom gibt es nen Kurzschluß :meschugge:

:alle:


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Re: Rechtliche Fragen zum Airbagversand

Ungelesener Beitragvon Sportline105 » 20. Mär 2008, 22:13

soweit ich weiß haben die eine eigene batterie verbaut
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Re: Rechtliche Fragen zum Airbagversand

Ungelesener Beitragvon Hägar » 20. Mär 2008, 22:21

Na wenn die eine eigene Batterie hätten was ich nicht glaube ist die Gefahr im Auto mindestens genau so hoch wie im Keller!!!!

N Kumpel von mir ist KFZ Meister als ich den Lenkstockschalter gewechselt hab und wegen Airbagausbau gefragt hat meinte er nur "Mach die Zündung aus sonst gibt es nen Fehler im Steuergerät" ......

Ich hab die Batterie abgeklemmt weil ich zu feige war. Muß schließlich jeder selber entscheiden ich werde mich hüten hier Tips zu geben, eben wegen der Rechtlichen Bürokratiesch.... :flop:

Aber soviel dazu wie es in den Werkstätten gemacht wird. Damit die es zugeben muß man die Jungs natürlich schon gut kennen sonst heißt es natürlich immer "SUPER GEFÄHRLICH" "EXPLODIERT"....

Muß jeder selber entscheiden. Ich hab meinen Airbag 2 Mal ausgebaut ohne was. Außderdem glaube ich das jede 1000 Watt Musikanlage gefährlicher für das versehentliche Auslösen ist als das zu Hause rumliegen.


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Re: Rechtliche Fragen zum Airbagversand

Ungelesener Beitragvon RIE - K 15 » 20. Mär 2008, 22:28

Batterie abklemmen vor Aus- Einbau empfehl ich jedem ders selber machen will.

NATÜRLICH AUF EIGENE VERANTWORTUNG!!

Denn die Wege des Stroms sind unergründlich, brauchst beim Bauen nur mal nen kurzen machen und schon löst der Airbag aus, zwar ziemlich unwahrscheinlich aber möglich.

Der MAtze 8)


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Re: Rechtliche Fragen zum Airbagversand

Ungelesener Beitragvon PsyKater » 20. Mär 2008, 23:58

:D Der Unterschied zwischen rechtlich und tatsächlich ist mir klar. ;) Wollte nur wissen, wie es vernünftig auszusehen hat!
Viele Grüße,
TOBI
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Re: Rechtliche Fragen zum Airbagversand

Ungelesener Beitragvon Dieselaktivist » 21. Mär 2008, 08:35

Ohne mich vorbereitet zu haben, mal meine Ansicht zum Sachverhalt:

1. Airbags sind Gefahrgut und dürfen in einer bauartzugelassenen Verpackung als solches versendet werden. Bei der VAG handelt es sich hierbei meines Wissens um spezielle Kisten mit Drahtgestrick, die im Auslösefall ein Austreten des Airbags aus der Umverpackung wirkungsvoll verhindern.

2. Wer eine Lehrgangsbescheinigung über pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen wie Airbagsysteme und Gurtstraffer hat, darf diese ausbauen und einbauen.

3. Beim Ausbau Batterie abklemmen und Restspannung durch Zusammenhalten der Batteriezuleitungen abbauen.

4. m.E. nach ist eine Zündung eines ausgebauten Airbags durch statische Ladung etc. ausgeschlossen, da sowohl im Airbag als auch im Konpaktstecker eine Kurzschlußbrücke geschlossen wird sobald der Stecker entriegelt und abgezogen wird. Die Zündspannung beträgt zudem ein Vielfaches der Bordnetzspannung.

5. Die Lagerung hat in einer bauartzugelassenen Verpackung zu erfolgen und ist nur an einem unbewohnten, kühlen Ort zulässig in welchem sich zudem keine großartig brennbaren Materialien wie z.B. Kraftstoffe in direkter Nähe befinden.

6. Der Ausbau durch nicht zertifizierte Kräfte ist generell nicht zulässig, daher ausdrücklich auf eigene Gefahr.
Biete Hilfe beim Anlernen und Codieren von Wegfahrsperren, Kombiinstrumenten und Motorsteuergeräten - Fragen hierzu bitte per PN.
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Re: Rechtliche Fragen zum Airbagversand

Ungelesener Beitragvon Marco89 » 2. Apr 2008, 22:33

Nach Batterie abklemmen ca. 30 Min warten damit sich jeglcihe spannung um airbag stg abgebaut hat
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