Wustet Ihr dieses schon??

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Spatenpauli
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Wustet Ihr dieses schon??

Ungelesener Beitragvon Spatenpauli » 27. Okt 2008, 22:00

Habe mal einen für mich und für Euch wohl auch, interessanten Beitrag gefunden. MfG aus Bremen

BeitragVerfasst am: Di. 05.Jun.2007, 11:32 Titel: Re: gefährliche Xenonnachrüstung Antworten mit Zitat
so1eda hat folgendes geschrieben::


Leider scheinen die Polizeibeamten gelegentlich nicht über das nötige technische Wissen zu verfügen, um diese Nachrüstsätze von echten Xenonlampen unterscheiden zu können. Ich bitte darum die hier anwesenden Polizeibeamten diese Problematik in Zukunft besser zu verfolgen.



Da du Sven dich ja so gut mit der Materie auskennst, wirst du aber bestimmt auch wissen, dass seit der genialen neuerung unseres zulassungsverfahrens dieses einbauen kaum noch konsequenzen für den fahrer und den halter nach sich zieht.

alt: Zulassung gab es nur, wenn eine Betriebserlaubnis (BE) und Kennzeichen vorhanden sind. Wenn eins davon fehlt erlosch damals die zulassung

neu: Gebraucht werden Kennz. + BE+ Haftpflichtvers. + Antrag auf Zulassung;
ABER wenn BE erlischt (z.B. anderes/nicht eingetragenes licht, falscher auspuff, nicht erlaubte tieferlegung, nicht eingetragene oder zugelassene beleuchtungseinrichtungen wie LED's im Kühlergrill etc) gibt es noch eine Zulassung.
Die BE ist zwar nötig um das Fahrzeug zuzulassen, wenn aber bereits eine zulassung besteht und dann die BE erlischt ist das für das erlöschen der Zulassung nicht mehr relevant, da sich der § 19/I,II STVZO auf den §18 STVZO bezog.

Ein Fahren ohne Zulassung gibt es in diesem Bereich deshalb nicht mehr.

Verstöße nach §19/II STVZO (eben diese umbauten) gibt es trotzdem noch aber die ahndung wie früher ist eben nicht mehr möglich seit der §18 STVZO rausgeflogen ist.

Die neue Ahndung dieser Verstöße läuft ggf. über §§ 30ff STVZO -> da Fahrzeug nicht mehr vorschriftsmäßig ist TBNR: 330006 -> 25,- € oder atypischer Fall 50,- €

Der Verkehrsteilnehmer kann weiterfahren wenn die BE erloschen ist, außer wenn die Sicherheit beeinträchtigt ist. Die Weiterfahrt wird dann nach PAG unterbunden.

Da diese Gefährdung bei deinem Fall mit dem Xenon nicht vorliegt, kann der Verkehrsteilnehmer nach dem berappen von lächerlichen 25 Eiern weiterfahren und lacht sich einen ab weil er jetzt genau weis, dass er an seinem Auto rumschrauben darf was er will solange es nicht gefährlich für andere ist.

Gruß Eze

(ich weis, etwas wirr aber ich glaub man versteht die Essenz des ganzen biggrin )
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Fr33dom
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Re: Wustet Ihr dieses schon??

Ungelesener Beitragvon Fr33dom » 27. Okt 2008, 23:23

:applaus:

is quasi genau so geil wie die geschichte mit den verschiedenen arten auf der Autobahn zu überholen.


Snoopy_85
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Re: Wustet Ihr dieses schon??

Ungelesener Beitragvon Snoopy_85 » 28. Okt 2008, 00:43

wobei DAS hier mal richtig geil und nützlich ist :D

Wäre das nicht evtl auch für unsern Jigger interessant gewesen ? Oder hätte das bei seiner Punktesammlung auch nichts mehr genützt ? :lol:
Gruß, Snoopy

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Re: Wustet Ihr dieses schon??

Ungelesener Beitragvon Jigger » 28. Okt 2008, 10:35

Im großen und ganzen war euer Jigger darüber bereits informiert. Aber in dieser Situation hatte ich das nicht mehr im Kopf.

Kann das aus der Praxis leider nicht bestätigen. Bei mir waren es 50€ zzgl. Auslagen und Gebühren, 3 Punkte und eine Mängelkarte die ich innerhalb von zwei Wochen bereinigen muss und das KFZ bei der Rennleitung vorführen darf.

Leider ist es mittlerweile zu spät für mich gegen diesen Verstoß vorzugehen. Aber ich werde in den entsprechenden Foren noch einen Beitrag eröffnen, in dem ich um rat Frage.

Der von Spatenpauli verfasste Beitrag stammt höchstwahrscheinlich von der Seite www.copzone.de (da solltet ihr hin und wieder mal draufgucken ;-))
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Re: Wustet Ihr dieses schon??

Ungelesener Beitragvon Schlachter » 28. Okt 2008, 14:55

hi,
verstehe das doch richtig, wenn ich sage,dass man sein auto verändern darf wie man will,hautpsache man gefährdet keinen. man muss somit nur 25 oder 50€ bei der polizei hinterlassen,wenn die einen solchen mängel feststellen. was ist aber mit der versicherung,dass ist doch das wichtige, warum man nich alles am auto macht,was man will ( doch nich wegen der polizei sondern wegen den folgen nach nen unfall). da dürfte sich doch nichts ändern oder?
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Re: Wustet Ihr dieses schon??

Ungelesener Beitragvon px » 28. Okt 2008, 14:59

Das mit der Gefährdung ist auch erheblich Ermessenssache. Macht mal auf dicke Hose, wenn die euch wegen illegalem Xenon anhalten - unter Garantie gefährdet ihr andere Teilnehmer durch Blendung und das war's, Stilllegung ;)


Jigger
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Re: Wustet Ihr dieses schon??

Ungelesener Beitragvon Jigger » 28. Okt 2008, 15:07

Da pflichte ich px bei. Wenn du in dieser Situation anfängst "den lauten" zu machen, geht das ganz schnell in die Büx

Alles HIER nachzulesen. Ein Blick lohnt sich :)
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