nebler+standlicht erlaubt?

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knopi89

nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon knopi89 » 20. Feb 2009, 17:34

hallo zusammen,

hab schon überall im internet geguckt.aber was richtig aktuelles nicht gefunden.
also da mein abblend licht immer noch ein jahr hält..dacht ich mir ich fahr nur mit standlicht und nebler aber ist das überhaupt erlaubt?


Danke für eure antworten

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TK
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon TK » 20. Feb 2009, 17:37

Standlicht + Nebler (ohne Nebel oder Regen) = :top:
Abblendlicht + Nebler (ohne Nebel oder Regen) = :flop:
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Gast » 20. Feb 2009, 17:39

Hi, nein ist in Deutschland nicht erlaubt.
Ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall vorliegt, ist nach § 17 Absatz 3 Satz 2 StVO der Einsatz von NSW verboten.
Das gilt auch wenn nur mit Standlicht und NSW gefahren wird.
Gruß Chillistic


TK
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon TK » 20. Feb 2009, 17:41

Hi, nein ist in Deutschland nicht erlaubt.
Ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall vorliegt, ist nach § 17 Absatz 3 Satz 2 StVO der Einsatz von NSW verboten.

Gruß Chillistic
:hä:
Dann hat automobil (ehemals Auto Motor und Sport) gelogen!
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knopi89

Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon knopi89 » 20. Feb 2009, 17:42

Standlicht + Nebler (ohne Nebel oder Regen) = :top:
Abblendlicht + Nebler (ohne Nebel oder Regen) = :flop:

cool dann kann ich mit standlicht und nebler egal was fürn wetter fahren..und im internet steht nämlich das es verboten ist.aber die einträge waren auch von 2005 :flop:

Danke

LG


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Gast

Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Gast » 20. Feb 2009, 17:44

Hi, nein ist in Deutschland nicht erlaubt.
Ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall vorliegt, ist nach § 17 Absatz 3 Satz 2 StVO der Einsatz von NSW verboten.

Gruß Chillistic
:hä:
Dann hat automobil (ehemals Auto Motor und Sport) gelogen!
In Österreich ist es erlaubt, Standlicht und NSW als "Tagfahrlicht" anzuschalten.
In Deutschland allerdings nicht.

Siehe § 17 StVO
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Müsste somit klar sein :top:

Gruß Chillistic


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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon knopi89 » 20. Feb 2009, 17:47

mh was stimmt nun..aber wieso codiert eine werkstatt beim golf v die beleuchtung so,das nebler mit abblendlicht an geht?
wenns nicht erlaubt ist


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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon ColdBlood » 20. Feb 2009, 17:48

ja das stimmt leider, nebler nur bei nebel oder schnee ...


was glaubt ihr warum ich schon 5x rausgezogen wurden bin deshalb :D aber tagsüber stört sich eig. auch die polizei nich dran

nur frühs im berufsverkehr oder abends nach der disco sollte man drauf verzichten ;) weil die müssen ja was ins protokoll schreiben das sie was gemacht haben, also auto's mit nebler rausziehen ^^ :lol:
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon TK » 20. Feb 2009, 17:50

Ich meine nämlich auch, dass es dazu keine Regelung gibt. Bei Neblern und Abblendlicht sind wir uns einig. Sobald Nebel vorhanden ist :top: sobald der Nebel wieder weg ist :flop:, aber bei bei Standlicht und Neblern glaube ich ist das nicht eindeutig! Ich lasse mich aber auch eines besseren belehren :P
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Celle » 20. Feb 2009, 17:53

du bist also son Vogel den ich jeden Tag auf die Fresse hauen könnte, das blendet morgens oder in der Nacht ungemein wenn einer mit nebler an rumfährt! ich könnte jedes mal undrehen den verfolgen und erstmal vermöbeln! sorry für offtopic aber sowas regt mich auf! die dinger heißen ja nicht umsonst nebelscheinwerfer und nicht schönauszusehen haben lampen!!
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon knopi89 » 20. Feb 2009, 17:54

ach das ja blöd...aber mir ist heut ein auto entgegen gekomm der hat 4 "nebler"...also denk mal das eine waren TFL und die anderen nebler...kann ich aus meinen nebler denn TFL machen


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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon TK » 20. Feb 2009, 17:56

kann ich aus meinen nebler denn TFL machen
Können ja, dürfen nein.
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon knopi89 » 20. Feb 2009, 17:58

du bist also son Vogel den ich jeden Tag auf die Fresse hauen könnte, das blendet morgens oder in der Nacht ungemein wenn einer mit nebler an rumfährt! ich könnte jedes mal undrehen den verfolgen und erstmal vermöbeln! sorry für offtopic aber sowas regt mich auf! die dinger heißen ja nicht umsonst nebelscheinwerfer und nicht schönauszusehen haben lampen!!
ja und was bist du fürn vogel?????
hab ich hier irgendwo geschrieben das ich damit morgens oder inner nacht fahr????????NEIN!!!
ich fahr wenn denn am tag rum wenn die sonne scheint :fuck: :fuck: :fuck:


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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon knopi89 » 20. Feb 2009, 18:00

also geht nur TFL einbauen


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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Gast » 20. Feb 2009, 18:00

Ich meine nämlich auch, dass es dazu keine Regelung gibt. Bei Neblern und Abblendlicht sind wir uns einig. Sobald Nebel vorhanden ist :top: sobald der Nebel wieder weg ist :flop:, aber bei bei Standlicht und Neblern glaube ich ist das nicht eindeutig! Ich lasse mich aber auch eines besseren belehren :P
Die Regelung ist eindeutig! Nebelscheinwerfer dürfen nur bei schlechter Sicht eingesetzt werden! Ich hoffe, das ist nun geklärt.

IMHO Mich regen die Leute die mit Nebellampen rumfahren auch extrem auf!

Gruß Chillistic


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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Hägar » 20. Feb 2009, 18:04

Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist nach § 17 Absatz 3 Satz 2 StVO verboten.

Das sagt Wikipedia. Bei Tag ist es auch erlaubt mit Neblern und Standlicht. Natürlich nur bei Behinderung der Sicht durch Regen usw.

Die grünen Männchen haben mich mal angehalten und haben behauptet ich dürfte die in der Ortschaft nie anmachen, auch nicht bei Nebel :meschugge:

Zum Glück mußte ich nix zahlen sonst hätte ich aber nen Aufstand gemacht, es war voll der Nebel an dem Tag :keule:


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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon knopi89 » 20. Feb 2009, 18:06

ja nu heult mal nicht rum hab euch schließlich nicht gefragt ob ihr nebler toll findet :motz: :fuck:


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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Hägar » 20. Feb 2009, 18:11

du bist also son Vogel den ich jeden Tag auf die Fresse hauen könnte, das blendet morgens oder in der Nacht ungemein wenn einer mit nebler an rumfährt! ich könnte jedes mal undrehen den verfolgen und erstmal vermöbeln! sorry für offtopic aber sowas regt mich auf! die dinger heißen ja nicht umsonst nebelscheinwerfer und nicht schönauszusehen haben lampen!!
Da solltest Du Dir mal lieber andere hier vornehmen die sich irgendwelche Xenon ohne Leuchtweitenregulierung einbauen oder tolle Birnen die ne Xenonfarbe haben und den Gegenverkehr blenden wie blöd, das ist viel schlimmer!!
Bevor hier die Beschwerden kommen, ob diese m tec die hier alle verbauen dazu gehören weiß ich nicht.
Zuletzt geändert von Hägar am 20. Feb 2009, 18:13, insgesamt 1-mal geändert.


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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Celle » 20. Feb 2009, 18:13

@knopi es war nicht auf dich bezogen sondern auf ColdBlood weil er ja meinte praalen zu müssen das er schon 5 mal angehalten wurde!!
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon knopi89 » 20. Feb 2009, 18:16

@knopi es war nicht auf dich bezogen sondern auf ColdBlood weil er ja meinte praalen zu müssen das er schon 5 mal angehalten wurde!!
dann solltest du es nächst mal auch so schreiben... ;-)
aber nebler im dunklen gehen noch da gibt es echt schlimmere abblendlichten oder menschen die wissen wie das fernlicht an geht aber dann nicht mehr wissen wie es ausgeht :-?

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