nebler+standlicht erlaubt?

Aussen und innen


PsyKater
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon PsyKater » 23. Feb 2009, 18:33

...
Ich bin auch aufjedenfall einer von dennen die sich dadurch total geblendet fühlen!
...
Wenns Neblig is, sind die Sichtverhältnisse nunmal beschi**en! Da bringen Nebelscheinwerfer rein garnichts!...
Ich glaub, du hast was mit deinen Augen ;) :t:

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TOBI
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RIE - K 15
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon RIE - K 15 » 23. Feb 2009, 20:06

Also von mir bekommen die Idioten die Tagsüber, oder sei es bei Nacht, immer mein Fernlicht hab. Ich bin auch aufjedenfall einer von dennen die sich dadurch total geblendet fühlen! Meiner Meinung nach sollten die da ruhig 40 Euro für nehmen und gleich noch 1 Punkt aufs Konto tun. :meschugge:

Und nur zur Info ich bin auch schon öfters mit und ohne Nebler gefahren. Wirklich was bringen tut es eh nichts. Wenns Neblig is, sind die Sichtverhältnisse nunmal beschi**en! Da bringen Nebelscheinwerfer rein garnichts! ;)

MfG
Die bringen ne Menge, wenns neblig ist musst nur auf Standlicht schalten , weil das AB manchmal schon eigenblendet und die Wirkung der Nebelscheinis aufhebt. ;)


lordunschuldig
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon lordunschuldig » 23. Feb 2009, 20:25

Erstmal hallo an alle!!!
Ist es beim 9n3 nicht so, dass man erst ins Fahrlicht schalten muss, damit man den Drehregler eine raste rausziehen kann (grüners Licht im Tacho geht an). Wenn man noch ne raste weiter rauszieht, kommt die Nebelschlussleuchte (orangenes Licht geht an).
Oder??? Aber mit abblendlicht fahren UND Nebler drinhaben, ist doch total assig.

Aber Nebelschlussleuchten find ich ne super sache, vor allem um audringliche "Bin-ne-alte-omma-mit-nem-Benz-kapier-nicht-wie-das-fernlicht-rausgeht-fahre-aber-trotzdem-so-dicht-auf-dass-es-meinem-vorherfahren-Golf2fahrer-nicht-nur-in-den-Innenspiegel-sondern-auch-in die-aussenspiegel-blendet" loszuwerden. Hab ich auch schon praktiziert, als Oben Besagte ältere Dame gemeint hat von Amtzell in Richtung Ravensburg mich bei Regen schieben zu wollen, weil mein 75ps golf es einfach nicht schneller gezogen hat. Tja da hilft so ne Prise Nebelschlussleuchte wunder, um solche leute auf distanz zu halten.
Wie du mir, so ich dir, sag ich da nur!!!!
Ich brauche keinen Hut. Mein Polo hat doch 4 Zylinder!

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dirk21
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon dirk21 » 24. Feb 2009, 07:15

Also bei Nebel oder Schneefall finde ich persönlich bringen die Nebelscheinwerfer schon etwas. Ich war eine zeitlang sehr viel auf der Autobahn unterwegs und da merkt man den Unterschied schon. Mein altes Auto hatte welche mein Polo jetzt hat keine und ich muss sagen ich vermiss die Dinger manchmal schon. Daher hat mein neuer Polo wieder welche drin. Aber wie geschrieben ist das meine persönliche Meinung.
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smithy
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon smithy » 24. Feb 2009, 09:31

...
Ich bin auch aufjedenfall einer von dennen die sich dadurch total geblendet fühlen!
...
Wenns Neblig is, sind die Sichtverhältnisse nunmal beschi**en! Da bringen Nebelscheinwerfer rein garnichts!...
Ich glaub, du hast was mit deinen Augen ;) :t:

(Nicht ganz so ernst nehmen, bitte)

Ich glaube eher du hast was auf den Augen! :lol: Ich kann wunderbar ohne Nebelscheinwerfer fahren! Dann habe ich wohl noch die besseren Augen! ;) :t: :P

MfG
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Leinetiger
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Leinetiger » 12. Mär 2009, 19:14

Wenn man sich mal so die neuen Mercedes Autos anschaut und ihnen beim blinken zuguckt dann stellt man fest das beim linken Blinker auch der linke Nebelscheinwerfer angeht. Beim rechten genau das gleiche...

Sollten Nebelscheinwerfer also verboten sein, dann müsste die Polizei jeden neuen Mercedes beim blinken verwarnen....
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smithy
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon smithy » 12. Mär 2009, 19:19

Das ist vom Gesetzgeber her wieder was anderes. Kurvenlicht auch genannt! ;) Genau das gleiche bei BMW die haben auch US-Blinker. Egtl auch in Deutschland verboten. BMW darf aber mit fahren! ;) Daher will ich auch damit fahren! ;)

MfG
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kendall
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon kendall » 12. Mär 2009, 19:44

Ich war eine zeitlang sehr viel auf der Autobahn unterwegs und da merkt man den Unterschied schon.
Bauartbedingt leuchten Nebelscheinwerfer den linken und rechten Fahrbahnrand so 10-15m weit aus, jetzt erklär mal, was Dir die Dinger auf der Autobahn nützen?
Das is übrigens die einzige Straße, die 30m breit ist, keine engen Kurven und keinen Gegenverkehr hat; wenn ich irgendwo KEINE Nebelscheinwerfer brauche, dann doch wohl auf der Autobahn... :?:
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon VWFreak » 12. Mär 2009, 19:58

Ich war eine zeitlang sehr viel auf der Autobahn unterwegs und da merkt man den Unterschied schon.
Bauartbedingt leuchten Nebelscheinwerfer den linken und rechten Fahrbahnrand so 10-15m weit aus, jetzt erklär mal, was Dir die Dinger auf der Autobahn nützen?
Das is übrigens die einzige Straße, die 30m breit ist, keine engen Kurven und keinen Gegenverkehr hat; wenn ich irgendwo KEINE Nebelscheinwerfer brauche, dann doch wohl auf der Autobahn... :?:
Das gleiche lag mir auch auf der Zunge :top:
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Typhoon
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Typhoon » 12. Mär 2009, 20:08

rofl hier ist ja was los.

Smithy was meinste wieso die Dinger Nebelscheinwerfer heißen? weil sie nix bringen? :rofl: Wenn keine Ahnung einfach mal Klappe zu ;)

Nebelscheinwerfer auf der Bahn? was für ein Schwachsinn ist das denn? Wie schon mehrfach erwähnt leuchten Nebelscheinwerfer die Fahrzeugfront und vorallem die Seiten aus. Naja wenn ich mit 120 Über die Bahn fahre glaube ich nicht das es mich noch interessiert was 15 Meter vor dem Wagen passiert.

Nebelscheinwerfer blenden? :rofl:

Mercedes aber auch Touran und andere haben Abbiegelicht in den Neblern integriert, weil es halt wie gesagt die Seiten ausleuchtet. Wenn es Blenden würde hätten die wohl kaum freigabe dafür bekommen.

Wenn Leute meinen mit Neblern rumzufahren dann lasst Sie doch einfach, fakt ist aber es ist verboten!

Kümmert euch lieber um euch selbst, scheiß 45 PS Auspuffanlagen die dröhnen wie ein Mustang mit Big Block, solche Assis nerven.

Achja ich habe die Nebler gedimmt als TFL. Nicht mal der TÜV sagt dazu was.

Für alle die sich auf den Slips getreten fühlen :fuck: ;)
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon smithy » 12. Mär 2009, 20:21

rofl hier ist ja was los.

Smithy was meinste wieso die Dinger Nebelscheinwerfer heißen? weil sie nix bringen? :rofl: Wenn keine Ahnung einfach mal Klappe zu ;)
Ich denke mal den Kommentar kannst du dir sparen! :erwachsen:

Naja ich bleibe bei meiner Aussage das Nebelscheinwerfer überflüssig sind... Ich sehe ohne genauso viel wie mit! :rolleyes:
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VWFreak
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon VWFreak » 12. Mär 2009, 20:23


Achja ich habe die Nebler gedimmt als TFL. Nicht mal der TÜV sagt dazu was.

Für alle die sich auf den Slips getreten fühlen :fuck: ;)
Bis du evtl. mal an einen wissenden und strengen TÜVler oder wissenden Grünen gerätst :fuck:

Aber im Rest muss ich dir Recht geben ;)
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Typhoon » 12. Mär 2009, 20:33

Nöö muss dich enttäuschen, das TFL ist eingetragen. Halt auf der Grundlage der Mercedes A Klasse da diese es auch auf 60% gedimmt als TFL haben. Wichtig war nur ein Modul was eine dimming erlaubt. UNd das ist per Pulsweitenmodulation geschehen.
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon PsyKater » 12. Mär 2009, 23:53

Typhoon, bevor es wieder andere sagen: Eintragung != Legal!

aber wayne? Die Thread-Frage ist geklärt alles weitere muss jeder für sich selbst bezahlen. Ein Verstoß gegen 17(3) kostet übrigens 10€ wie ich jetzt schmerzlich erfahren durfte :fuck:
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Calsonic9N3 » 13. Mär 2009, 08:06

finde nicht dass NSW blenden. es ist halt allgemein heller weil 4 lampen an sind (mit abblend).
lieber hab ich ein mit NSW hinter mir als ein mit NRSW vor mir, denn das blendet wirklich.
die leute sollten sich lieber mal erklären lassen was unter 50m Sichtweite sind....
oder von ihrem Händler dass auf der zweite Stufe die NRSW angeht.
dies bekämpfe ich mit Fernlich sofern kein Gegenverkehr ist oder davor noch einer fährt!
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Nasty » 13. Mär 2009, 08:42

seh ich genau so wie Calsonic9N3 ...

nebler bringen auf jeden fall was , ich nutz sie grade im winter ziemlich oft (na gut , ich muss dazu auch sagen das ich aufm Dorf wohne und da ist der Nebel - zwischen den Feldern - ziemlich heftig teils) ...schon mal Test zwsichen neblers und Fernlicht bei Nebel gemacht ?! aijaijai ... also wenn se nix bringen würden , hätte sie vw wohl nicht verbaut. da wird ja wohl ein gewisser Sinn hinter stecken.
so das ist mal eben meine Meinung. auch wenns eig. OT ist ! :fuck: :haha:
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon VWFreak » 13. Mär 2009, 16:59

Nöö muss dich enttäuschen, das TFL ist eingetragen.
Mit den Original Werksseitigen 9N3 Nebelscheinwerfer? Wenn ja, ist die Eintragung im Fall der Fälle nichtig :flop:
"Wenns'd den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern.

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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Typhoon » 13. Mär 2009, 17:16

Nöö muss dich enttäuschen, das TFL ist eingetragen.
Mit den Original Werksseitigen 9N3 Nebelscheinwerfer? Wenn ja, ist die Eintragung im Fall der Fälle nichtig :flop:
#
Und worauf beziehst du deine Antwort? Sie wurden nciht einfach eingetragen sondern begründet. Wir in Bremen haben hier einen der schärfsten TÜV Prüfer in Deutschland. Kannst ja mal hinfahren und Felgen mit Sportfahrwerk eintragen lassen, wird eine SOndereintragung da meistens Felgen mit Werksfahrwerk geprüft sind. Alle anderen tragen das ganze einfach ein und gut.
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon VWFreak » 13. Mär 2009, 18:41

Nöö muss dich enttäuschen, das TFL ist eingetragen.
Mit den Original Werksseitigen 9N3 Nebelscheinwerfer? Wenn ja, ist die Eintragung im Fall der Fälle nichtig :flop:
#
Und worauf beziehst du deine Antwort? Sie wurden nciht einfach eingetragen sondern begründet. Wir in Bremen haben hier einen der schärfsten TÜV Prüfer in Deutschland. Kannst ja mal hinfahren und Felgen mit Sportfahrwerk eintragen lassen, wird eine SOndereintragung da meistens Felgen mit Werksfahrwerk geprüft sind. Alle anderen tragen das ganze einfach ein und gut.
Das tut nichts zur Sache, dass ihr den schärfsten TÜV-Prüfer in Deutschland habt. Er hat trotzdem eine nicht genehmigte Eintragung begangen, wonach du ihm ordentlich Ärger anhängen kannst (Wenn du es willst)!

Da du eine Antwort willst worauf ich meine Aussage beziehe:

----------------
StVZO §49a (5)
[...]
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
[...]

Zugehöriger Anhang aus dem Dokument des TÜV
76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO $ 49a, StVZO Kommentar, Kirschbaum Verlag;
[...]
* Genehmigungszeichen mit RL [...].

----------------


Diese Genehmigung besitzen Werksseitige Nebelscheinwerfer nicht, sie besitzen nur B (Nebellicht) aber keine RL Zulassung

(Gleiches gilt für Leute die einfach werksseitige Originalnebelscheinwerfer als Abbiegelicht benutzen, für die Nutzung als Abbiegelicht müssen sie das Genehmigungszeichen K besitzen!)

Da die Werksseitigen Polo 9N-9N4 Nebler nur B-Zulassung besitzen, ist ebenfalls nicht sicher gestellt ob sie überhaupt die Anbaulage und Leuchteigenschaften zur Genehmigung als RL lt. ECE-R87 erfüllen würden
(Oder hat dein strenger TÜV-Prüfer ein teures Lichttechnisches Gutachten im Prüfinstitut machen lassen? ... Unwarscheinlich)

Nur so am Rande, die Nebler des neuen Polos können all diese 3 Sachen (Nebel, TFL, Abbiege) ... wenn du mal die Chance hast dir die Leuchten anzusehen, wirst du fesstellen dass diese Werksseitig eine B, RL und K Zulassung besitzen ;)


:arrow: Das ganze mit serienmäsige Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht wurde meines wissens nur in Österreich Anhand einer Ausnahmeverordnung erlaubt.



----------------

So, nun noch was zum TOPIC, die genauen Geldsätze für fahren mit Nebelscheinwerfer ;) :

TBNR 117142
Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. ( B - 1 ) 10,00€
§ 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat

TBNR 117143
Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer und gefährdeten dadurch andere. ( B - 1 ) 15,00€
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG

TBNR 117144
Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. Es kam zum Unfall. ( B - 1 ) 35,00€
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG
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Re: nebler+standlicht erlaubt?

Ungelesener Beitragvon GrisuGT » 31. Mär 2009, 20:36

Ne schöne Diskussion hier Leute...

Wie schon erwähnt ist die Frage nach der Rechtmäßigkeit mit den genannten Paragraphen der STVZO erschlagen - also nicht erlaubt!

ABER

wenn man nun - AUSSCHLIEßLICH TAGSÜBER - im Hellen ohne Sichtbehinderung die Nebelscheinwerfer nutzt sehe ich da KEINERLEI Unterschied zu irgendwelchen Tagfahrleuchten (auch Nachrüstlösungen aus dem Hause VW selbst)!
LED Tagfahrleuchten aus dem Hause Audi zum Beispiel können auch tagsüber ganz gut blenden - da sehen NSW des Polo ganz schön alt gegen aus.

So ist meine persönliche Meinung:
Tagsüber könnte man eigentlich auch mit NSW als TFL fahren, da hiervon bei Tageslicht keine Blendwirkung ausgeht.
Ich gebe aber jedem Recht, dass NSW im Dunkeln und bei Regen NUR bei entsprechender Sichtbehinderung genutzt werden dürfen und dann auch die 10,-€ gerechtfertigt sind!

Gruß
Uli

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