Rückrufaktion MUSS der händler bescheid sagen?


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Rückrufaktion MUSS der händler bescheid sagen?

Ungelesener Beitragvon Gast » 17. Jun 2009, 22:53

Hallo erstmal!

ich fang mal vorne an bitte nicht auf schreibweise achten sonst tippe ich so lahm :P

also meine freundin fährt nen ibiza 6J BJ 2008 das auto ist jetzt 1 jahr alt und sie fährt es seit nem halben also gebraucht gekauft war auf seat deutschland zugelassen (fals es jemand intressier 1,9er TDI 100 PS und sportline ausstatung mit den schicken 17"ner und Sportfahrwerk)

so wir haben festgestellt das in den rückleuten wasser ist. ab zum vertragshändler (nicht da wos wir gekauft haben der ist soweit weg...) so alles klar der freundliche sagt bescheid wenn er antwort von seat hat

1 woche später klingelt das tele und er sagt ja das wird repariert seat hat die rückleuten neu konstruiert da das prob öfter vorgekommen ist. okay desweiteren wurden noch 4 weitere sachen beanstandet.
so zwei waren davon
1. etwas mit dem ESP stimmt nicht
2. etwas mit der lenkung stimmt nicht

okay auto heute geholt wurde alles auf garantie kosten gemacht wunderbar (geputzt haben se ihn a noch)
so dann hab ich mal an der eingangs ding nach gefragt ob es den nicht normal ist das man von seat bzw dem autohaus über soetwas informiert wird (wenn das mit den Rückleuten nicht gewesen wäre, wäre sie noch in 2 jahren damit rumgefahren)
die tippse hatte leider kA und meinte ich soll mal da nachfragen wo ich das auto gekauft habe.

so angerufen gefragt dem erstma die ganze sache geschildert. er ja bla seat hat ihnen bescheid gesagt aber sie haben (warum auch immer) es (noch???) nicht an die kunden weiter gegeben. naja das prob ist ja nicht erst seit gestern bekannt denke ich mal. naja dann hab ich mal direkt gefragt: "Also hat SEAT ihnen bescheid gesagt das, das und das, nicht stimmt und sie haben es nicht an ihre kunden weiter gegeben?" er kann dazu keine auskunft geben ich soll morgen nochmal anrufen und mit der frau sprechen die garantiefälle macht... hab ihm auch gesagt das man z.b. bei VW benachrichtigt wird (bei meinem war mal was mit den sitzen bzw der sitzheizung) und da bekommt man ja normal post
naja okay ich soll morgen nochmal anrufen...

jetzt meine frage

Ist es PFLICHT das man vom autohaus bescheid bekommt wenn soetwas ist (ist ja kein undichtes fenster oder wasser in den rückleuchten es geht hier um ESP und Lenkung was wohl FAHRSICHERHEIT bedeutet!!!!) oder machen das die autohäuser nur auf "kulanz?"

noch was kurz abschliesen wir waren vor etwa 3 monaten bei nem fahrsicherheitstraning für junge fahrer und ich habe die kreiswasserbahn mit ca 55 geschafft ohne ausbrechen und ihrer ist ca bei 45 schon ausgebrochen! als sie mir das mim ESP sagte muste ich direkt daran denken ob das damit zusammen hängt!?!??????
naja der verkäufer in dem autohaus wo wir es zum repariren hatten meinte er wüsste nicht über die genauen tests bescheid ob es damit zusammen hängen kann oder nicht....


so doch bissel längere text geworden :P


gruß marc und danke schonmal!!

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tgroesschen
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Re: Rückrufaktion MUSS der händler bescheid sagen?

Ungelesener Beitragvon tgroesschen » 17. Jun 2009, 22:58

Wenn nur ein Teil in der Serie neu konstruiert wird, ist das keine Rückrufsaktion.

Das passiert wärend der Bauzeit eines Auto dauernd...

Eine Rückrufaktion läuft vom Hersteller aus übers KBA und der Hersteller schreibt den Halter an,
nicht der Händler. Sonst könnte man ja keine Privat verkauften Autos über eine Rückruf Aktion erfassen.
Grüße aus Hessen :)
Thorsten

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Re: Rückrufaktion MUSS der händler bescheid sagen?

Ungelesener Beitragvon Gast » 18. Jun 2009, 06:02

und woher hat dann z.b. seat die adressen von den ganzen leuten??

ach ja


3. Hauptbremszylinder (was macht der??)
4. Kühlwasserrücklaufrohr ventil

ja btw ist es nun pflicht oder nicht?


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Re: Rückrufaktion MUSS der händler bescheid sagen?

Ungelesener Beitragvon Twin BY » 18. Jun 2009, 09:03

wenn dinge wie mit Sitzheizung z.b. sind...ja, dann muss das meines wissens gemacht werden, da sonst kabelbrände oder gar ein Autobrand daraus entstehen kann...wenn eine Lenkung ausfällt, oder weiß nicht wie es bie euch war..dann ist immer noch die mechanische Seite i.O., also gibts da auch kein Pflicht...

und das prob mit Rückleuchten oder so...das ist dann dein PRoblem...kannst froh sein wenn ihr was gesehen habt...

Hauptbremszylinder bremst :) er drückt die Bremsbeläge vorne gegen die Scheibe
das ventil steuert wohl den rücklauf...hört sich doch plausibel an :)
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Re: Rückrufaktion MUSS der händler bescheid sagen?

Ungelesener Beitragvon tgroesschen » 18. Jun 2009, 09:17

und woher hat dann z.b. seat die adressen von den ganzen leuten??
Hab ich doch geschrieben: KBA = Kraftfahrtbundesamt
Grüße aus Hessen :)
Thorsten

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Re: Rückrufaktion MUSS der händler bescheid sagen?

Ungelesener Beitragvon Gast » 18. Jun 2009, 16:06

wenn dinge wie mit Sitzheizung z.b. sind...ja, dann muss das meines wissens gemacht werden, da sonst kabelbrände oder gar ein Autobrand daraus entstehen kann...wenn eine Lenkung ausfällt, oder weiß nicht wie es bie euch war..dann ist immer noch die mechanische Seite i.O., also gibts da auch kein Pflicht...

und das prob mit Rückleuchten oder so...das ist dann dein PRoblem...kannst froh sein wenn ihr was gesehen habt...

Hauptbremszylinder bremst :) er drückt die Bremsbeläge vorne gegen die Scheibe
das ventil steuert wohl den rücklauf...hört sich doch plausibel an :)

okay klingt ja mal alles ganz logisch... aber ist einen nicht funktionierende bremse (bremszylinder) und ein fehler im ESP und mit der Lenkung nicht genau so schlimm oder noch schlimmer als ein kabelbrand?

gut 150 auf de AB die karre brennt is schon scheiße
aber 150 in de kurve und nix mehr mit lenken bzw auto bricht aus obwohl man normal 200 fahren könnte ist ja auch schon recht schlecht...

also weiß jemand bescheid ob es pflicht ist? also is das ja quasi der fehler von seat und nicht von dem AH ja?

gruß


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Re: Rückrufaktion MUSS der händler bescheid sagen?

Ungelesener Beitragvon px » 18. Jun 2009, 16:11

ESP ist kein notwendiges System, ein Ausfall beeinträchtigt auch im Grunde nicht die Fahrsicherheit. Beim Ausfall passiert erstmal gar nichts. Wenn die Sitzheizung Feuer fängt, brennt der Wagen ab oder ähnliches. Es ist eben immer die Frage, inwiefern ein möglicher Defekt bei einem von 100.000 Fahrzeugen direkte Auswirkungen hat. Kein Hersteller wird unüberlegt eine Rückrufaktion machen.


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Re: Rückrufaktion MUSS der händler bescheid sagen?

Ungelesener Beitragvon Stephan Tijink » 18. Jun 2009, 16:28

Hallo erstmal!

ich fang mal vorne an bitte nicht auf schreibweise achten sonst tippe ich so lahm :P
Mein Vorschlag dazu ist, dass du erst deinen Beitrag schreibst, und im Anschluss noch mal die Rechtschreibung überprüfst und ggf. korrigierst. In diesem Forum wird Wert darauf gelegt, dass die Beiträge in leserlicher und verständlicher Form verfasst sind. Das macht es nicht nur anderen einfacher, sondern auch dir, da deine Frage(n) ja auf Beantwortung warten.

Ich bedanke mich,
Stephan


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Re: Rückrufaktion MUSS der händler bescheid sagen?

Ungelesener Beitragvon Maze007 » 18. Jun 2009, 16:53

Hallo erstmal!

ich fang mal vorne an bitte nicht auf schreibweise achten sonst tippe ich so lahm :P
Schreibe es in Word da zeigt es gleich die Fehler an. Dann kopieren und hier einfügen. Sonnst würde ich mich jedes mal blamieren. :top:
Polo 9N fun. Leider eine Totalschaden. Wird wohl irgendwo im Ausland wieder zusammengeflickt.
Jetzt glücklicher Golf V Sportliner TDI DSG fahrer.

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Re: Rückrufaktion MUSS der händler bescheid sagen?

Ungelesener Beitragvon Gast » 18. Jun 2009, 17:08

also ich schreib einfach immer alles klein o_O sonst ist meine rechtschreibung auch nicht die beste hatte nicht umsonst in deutsch ne 5 und in english ne 2 in der schule.... @ mod denke mal das meinen beitrag jeder hier im forum lesen kann!


Stephan Tijink
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Re: Rückrufaktion MUSS der händler bescheid sagen?

Ungelesener Beitragvon Stephan Tijink » 18. Jun 2009, 17:15

also ich schreib einfach immer alles klein o_O sonst ist meine rechtschreibung auch nicht die beste hatte nicht umsonst in deutsch ne 5 und in english ne 2 in der schule.... @ mod denke mal das meinen beitrag jeder hier im forum lesen kann!
Danke, dass du zukünftig meinen obigen Hinweis beachten wirst !

Grüsse,
Stephan


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Re: Rückrufaktion MUSS der händler bescheid sagen?

Ungelesener Beitragvon Steini » 18. Jun 2009, 17:37

Das Thema Rückruf wird bestens in der Autobild Nr.22 vom 29.05.2009 erklärt....
10 Fragen zum Rückruf...!


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Re: Rückrufaktion MUSS der händler bescheid sagen?

Ungelesener Beitragvon Gast » 18. Jun 2009, 17:46

Kann ich mir die Online iwo reinziehen oder muss ich mir ne alte bei Ebay oder iwo kaufen?

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