7*16 mit abe eintragen?


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Conne

7*16 mit abe eintragen?

Ungelesener Beitragvon Conne » 2. Okt 2009, 23:46

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px
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Re: 7*16 mit abe eintragen?

Ungelesener Beitragvon px » 3. Okt 2009, 00:08

Wenn es wirklich eine ABE ist, brauchst du auch nichts eintragen lassen.


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Conne

Re: 7*16 mit abe eintragen?

Ungelesener Beitragvon Conne » 3. Okt 2009, 00:12

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Nawrocki
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Re: 7*16 mit abe eintragen?

Ungelesener Beitragvon Nawrocki » 3. Okt 2009, 00:28

Wenn´s Wirklich ne ABE ist brauchst Du es nicht Eintragen. Nur bei Gutachten. Gruß Markus :wink1:


VWFreak
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Re: 7*16 mit abe eintragen?

Ungelesener Beitragvon VWFreak » 3. Okt 2009, 01:53

hoffe der link funzt

http://www.momo.it/images/content/produ ... E_7x16.pdf

edit: s.88 steht der 9n

steht ja dick abe drauf...also reicht das? :rolleyes:
Nein reicht nicht.

Wie du schon gefunden hast, Seite 88: 9N 40 - 77KW:
U.a. Auflage zu Reifen, egal welche größe: 11A

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten
nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

D.h. Du musst zum TÜV und dieser überprüft ob du auch alle restlichen Auflagen erfüllst:
10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 915; SC4
sowie bei:
-195/45R16 80: 11A; 24M; 5DA
-195/45R16 84: 11A; 24M
-215/40R16 82: 11A; 22B; 24J; 24M
-205/45R16: 11A; 24J; 24M; 51G
-215/40R16 82W: 11A; 22B; 24J; 24M; 5DK
-215/40R16 86: 11A; 22B; 24J; 24M
Wenn´s Wirklich ne ABE ist brauchst Du es nicht Eintragen. Nur bei Gutachten. Gruß Markus :wink1:
Auch ne ABE kann dazu führen beim TÜV vorzufahren, wenn es in der ABE erwähnt wird, so wie eben bei dieser Felge hier
"Wenns'd den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern.

Wenns'd ihn nur hörst, hast übersteuern"

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Re: 7*16 mit abe eintragen?

Ungelesener Beitragvon Conne » 3. Okt 2009, 10:04

ok danke für die auskunft ;)

wieviel wird das denn in etwa kosten und wo lässt man das am besten machen?


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Re: 7*16 mit abe eintragen?

Ungelesener Beitragvon VWFreak » 3. Okt 2009, 12:34

ok danke für die auskunft ;)

wieviel wird das denn in etwa kosten und wo lässt man das am besten machen?
Sollte im Bereich der 30-40€ liegen wenn Fahrwerk im Originalzustand. Falls Fahrwerkstechnisch Änderungen da sind (Tieferlegung), dann ca 10€ mehr für Einzelabnahme

Machen lassen kannst du sowas an jeder TÜV-/Dekra Station und auch bei vereinzelten mobilen TÜVern
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Re: 7*16 mit abe eintragen?

Ungelesener Beitragvon Conne » 5. Okt 2009, 11:09

ähm und wie ist das mit luftdruck...wie viel bar würdet ihr da raufmachen auf 215 40 16 ?
hat jm erfahrungen oder empfehlungen? ;-)


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Re: 7*16 mit abe eintragen?

Ungelesener Beitragvon VWFreak » 5. Okt 2009, 14:05

Lt. Reifendruckrechner:

___________vorne / hinten____
Teillast: 2.4-2.5bar / 2.2-2.3 bar
Volllast: 2.7-2.8bar / 3.1-3.2 bar
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Re: 7*16 mit abe eintragen?

Ungelesener Beitragvon SuperflyHOF » 5. Okt 2009, 16:39

@ VW Freak

Gott sei Dank gibt´s hier Leute die noch ne Ahnung haben und lesen können..... :anbeten:



Manchmal gehn mir diese generellen Pauschalaussagen (z. B. ABE! Ja klar, da brauchst nicht zum TÜV, draufschrauben uns alles ist perfekt) aufn Nerv, damit werden die Leute einfach nur verwirrt oder verlassen sich einfach darauf, dass das stimmt. Also Leute, einfach mal euer Papierzeug aufmerksam durchlesen, da steht in der Regel alles verständlich drin! Wenn man es nicht kapiert, TÜV etc. fragen und auch immer die bereits erfolgten Anbauten etc. erwähnen. :motz:
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Re: 7*16 mit abe eintragen?

Ungelesener Beitragvon Conne » 5. Okt 2009, 19:02

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Zuletzt geändert von Conne am 21. Dez 2011, 19:27, insgesamt 1-mal geändert.


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Re: 7*16 mit abe eintragen?

Ungelesener Beitragvon VWFreak » 5. Okt 2009, 21:40

thx für die auskunft der werte ;)



es heißt doch nicht umsonst abe oder? :rolleyes: der name verwirrt iwie schon n bisschen find ich ^^
Naja, Allgemeine Betriebserlaufnis ... dass heißt eigentlich nur, dass das vorhande Produkt auf verschiedenen Fahrzeugen für den allgemeinen Betrieb bereits getestet wurde.
Nur wenn in diesem Test festgestellt wurde, dass das Produkt evtl. unkorrekt montiert werden kann, Probleme auftreten können, oder ähnliches der Fall sein kann, was eben einer Fachkundigen Prüfung bedarf, dann wird dies wie in deinem Fall, erwähnt.

Der Unterschied zwischen reinem Gutachten und einer ABE ist eigentlich nur:
Gutachten = immer Abnahme durch Prüfer, da für kein Spezielles Fahrzeug Prüfungen erfolgt sind (Einzelabnahme)

ABE = Nur Abnahme wenn auf/an anderem Auto montiert als in der ABE geführt (Einzelabnahme) oder wenn bei bestimmten Modellen innerhalb der ABE darauf hingewiesen wird (Normale Abnahme -> ist etwas günstiger als Einzelabnahme)

Es ist eben häufig so bei Spoilern und Lichtern, dass diese bedenkenlos ohne Abnahme montiert werden können, aber selbst da, lieber jedesmal genau die Papiere lesen.
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