Ich hab keine TüV Plakette, weil der Wischerarm hinten fehlt

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Beni04
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Re: Ich hab keine TüV Plakette, weil der Wischerarm hinten fehlt

Ungelesener Beitragvon Beni04 » 1. Sep 2009, 16:32

ganz einfach fahr zum Tüv und lass den austragen kostet 15€ und schon ist der spaß gegessen

einzige bedingung:

Heckscheibenheizung muss funktionieren
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Hotte
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Re: Ich hab keine TüV Plakette, weil der Wischerarm hinten fehlt

Ungelesener Beitragvon Hotte » 1. Sep 2009, 18:26

Was eigentlich auch Schwachsinn is,da hinten dunkle Folie drin is. Da sieht man eh nich mehr viel durch. ;)
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"Schatz hier ist 80!!!"--Wieso stehen doch erst 60 auf dem Drehzahlmesser.....
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Becker
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Re: Ich hab keine TüV Plakette, weil der Wischerarm hinten fehlt

Ungelesener Beitragvon Becker » 1. Sep 2009, 19:14

Ich hatte das Problem auch bei GTÜ. Die meinten ich sollte zum TÜV fahren und den Heckwischer austragen lassen.
naja ich bin dann mal hin und die haben mich beim richtigen TÜV fast ausgelacht und meinten, dass das absoluter Quatsch ist mit dem Austragen und das die das noch niemals ausgetragen hätten sowas!

Außerdem meinte er, wenn zwei funktionsfähige Außenspiegel vorhanden sind, ist es nicht zwingend notwendig durch die Heckscheibe freie Sicht zu haben.
Da hab ich dann lockerst TÜV bekommen also gar keine Probs.
Es wird alles einfach immer so mies breitgestampft und die Leute haben selbst oft keine Ahnung was die da machen, die wollen halt schnell und einfach Geld machen, zack zack das nächste Auto und sobald da ein Fahrzeug mit Veränderungen kommt, kac*** die sich inne Hose weil die keine Erfahrung haben und jedes mögliche Risiko vermeiden wollen.
Also keine Sorge, ab zum nächsten TÜV ;-)

Grüße
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der3er
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Re: Ich hab keine TüV Plakette, weil der Wischerarm hinten fehlt

Ungelesener Beitragvon der3er » 14. Sep 2009, 12:39

moin,

also mich haben auch mal zwei wahnwitzige von der Rennleitung Nachts um Vier angehalten, da hatte ich aber noch meinen Golf...
"allgemeine Verkehrskontrolle" :fuck:
Als erstes bat mich der Officer mal die Haube zu Öffnen, da sei doch bestimmt ein offener Luftfilter drin (im Schein stand keiner, weil keiner verbaut :hä: )
In dem Moment wo ich die Haube offen hatte und der Mann mit seiner MagLite verzweifelt nach überhaubt einem Luftfilter gesucht hat (1,6 Liter Maschine mit Filter in der Motorabdeckung)
und ihm dann die Worte aus dem Mund fielen "der hat ja gar keinen Luftfilter, is das zulässig?"
war mir klar es wird noch etwas länger dauern am Fahrbahnrand. Gut nach kurzer Erklärung meinerseitz,
der Filter würde sich in der Motorabdeckung befinden, rümpfte der Mann seine Nase und schlich weiter ums Auto...
Gut - Felgen, Reifen war ja alles schön übersichtlich eingtragen.

So und dann:
"Wo is der Heckwischer?", nich da hab ich gesagt.
Nu werden sie mal nich frech, sie wissen schon das sie den austragen lassen müssen?
Nein weiß ich nich - kam von mir - folgend mit der Erklärung das mein Fahrzeug ja über zwei astreine Rückspiegel verfügt.
NeNe... das müssen sie austragen lassen, dann schreib ich ihnen jetzt mal ne Mängelkarte, sowas kennen sie ja sicher schon :oh:

Also Mängelkarte kassiert und gute Nacht.
Nächsten Tag bin ich zum Tüv und verursachte erstmal einen Lacher, aber als ich die Mängelkarte vorlegte fiel dem Prüfer fast die Kinnlade ab.
"Haben die lange Weile gehabt?"
Naja kurzum 15Eur gelöhnt und ab auf die Wache, Mängelkarte vorlegen.

Auf der Wache habe ich dann die Mängelkarte vorgelegt und den Wisch vom Tüv, wo original drinstand das eine Austragung nicht nötig ist mit Begründung der Funktion der beiden Außenspiegel.
Als Reaktion auf meine Frage ob man sich da an jemanden Wenden könnte zwecks Beschwerde oder Kostenerstattung, bekam ich ein Verlegenes "warten sie mal".
Dann kam einer mit mehr Pickeln auf der Schulter und Entschuldigte sich für die Unannehmlichkeiten die mir entstanden seien, aber eine Erstattung ginge nicht, und Beschweren hielte er für unangemessen, da dies einen Bearbeitungsprozess von ca. 4 Wochen nach sich ziehen würde.
Er hat sich nochmal entschuldigt und er würde veranlassen das der betroffene Beamte entsprechend geschult wird.

Fazit:
Wischer ist Grauzone, aber jeder gescheite Tüv wird sich deswegen nicht ein bisschen anstellen.
Was gefällt Euch nicht am Polo 9n?
> Windgeräusch ab 240km/h unangenehm laut.
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Lumpy
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Re: Ich hab keine TüV Plakette, weil der Wischerarm hinten fehlt

Ungelesener Beitragvon Lumpy » 24. Sep 2009, 15:03

danke für die infos, besonders die letzte hat mir weiter geholfen.

also ohne wischer fahren kommt mann durch den tüv

am besten für alle fälle den fehlenden wischer beim tüv austragen lassen dann gibts erst recht keine probs^^

hat wer erfarhung beim wischer abbauen gemacht? oder kann mir wer vielleicht den wischer abbauen? wo bekomm ich eine glasabdeckung bzw plastik propfen her?

mfg
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Re: Ich hab keine TüV Plakette, weil der Wischerarm hinten fehlt

Ungelesener Beitragvon 14:53 » 24. Sep 2009, 15:38

und ihm dann die Worte aus dem Mund fielen "der hat ja gar keinen Luftfilter, is das zulässig?"
war mir klar es wird noch etwas länger dauern am Fahrbahnrand.
:haha: Kenn ich, nur dass der Dussel dann noch alles genau wissen wollte, ich also die Abdeckung runter, er guckt in das Loch und sagt - "is ja echt keiner drin" :hä: Muss ich dann noch die Dichtung zeigen....

Ausserdem waren meine !Original! Rückleuchten nicht legal, weil keine Nummer zu sehen war.... - Mängelkarte... lange Geschichte :rolleyes:

Die raffen das nicht mal bei Original Teilen :meschugge:
Der Kluge lässt sich belehren, der Unkluge weiß alles besser.
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Hotte
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Re: Ich hab keine TüV Plakette, weil der Wischerarm hinten fehlt

Ungelesener Beitragvon Hotte » 24. Sep 2009, 16:15

Das habe ich übrigens als Antwort bekommen als ich mal ne Mail zu dem TÜV geschickt habe,der den fehlenden Wischer bemängelt hat. ;)

"Sehr geehrter Herr K.,



beim Vorhandensein eines rechten Außenspiegels muss die Sicht nach hinten nicht durch die Heckscheibe gegeben sein. Der Heckwischer ist daher nicht erforderlich.



Mit freundlichen Grüßen"


Also soviel zum Ermessensspielraum. ;)
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Lumpy
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Re: Ich hab keine TüV Plakette, weil der Wischerarm hinten fehlt

Ungelesener Beitragvon Lumpy » 25. Sep 2009, 10:05

sehr schön, kann mir wer sauber meinen wischer abmontieren? ;)
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Twin BY
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Re: Ich hab keine TüV Plakette, weil der Wischerarm hinten fehlt

Ungelesener Beitragvon Twin BY » 25. Sep 2009, 10:32

sehr schön, kann mir wer sauber meinen wischer abmontieren? ;)
abbauen am besten mit einem abzieher, dann verkleidung im kofferraum raus und abschrauben. leitung verschließen, fertig...
Verschlussstopfen bekommste bei DieselPower #ID 130 hier im Forum. schreib ihm ne PN, vielleicht hat er noch welche daheim. Etwas scheibenkleber dazwischen und das ist extrem dicht.
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Lumpy
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Re: Ich hab keine TüV Plakette, weil der Wischerarm hinten fehlt

Ungelesener Beitragvon Lumpy » 25. Sep 2009, 20:16

danke für den tipp jesco :)
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tgroesschen
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Re: Ich hab keine TüV Plakette, weil der Wischerarm hinten fehlt

Ungelesener Beitragvon tgroesschen » 26. Sep 2009, 08:57

Die Anlage III Nr. 3.1.1.1 StVZO lässt keinen Ermessenspielraum zu. Das ist ja der Witz, da steht klar drin, dass ein fehlender Wischerarm ein erheblicher Mangel ist.

Hm, erst mal danke für die vielen Beiträge. Ich wollte eigentlich auch nur mal darauf aufmerksam machen, weil ich ja schließlich nicht der Einzige bin, der ohne Wischerarm durch die Gegend fährt.

Da ich zu faul bin den Wischer zu montieren, werde ich nächste Woche mal beim TüV anrufen und fragen, ob eine Sonderabnahme möglich ist. Ich weiß, die Demontage/Montage dauert nur fünf Minuten. Aber ich sehe es einfach nicht ein.

:motz:

Hast du den genauen Wortlaut der Anlage zur Hand?
Und wie is es denn jetzt bei dir weitergegangen? Haben zur Zeit dasselbe Problem und ich glaube da liegt nichmal mehr der Kabelbaum des Wischers. Was für´n Mangel is es denn wenn der Wischer montiert is,aber nich geht?
Anlage III Nr. 3.1.1.1 StVZO

http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34283.htm

Ich find hier nix über Wischarme... nur WER berechtigt ist, zu prüfen.
Grüße aus Hessen :)
Thorsten

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Hock
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Re: Ich hab keine TüV Plakette, weil der Wischerarm hinten fehlt

Ungelesener Beitragvon Hock » 6. Okt 2009, 11:47

War letzte woche beim TüV ( :flop: ) aber hat nix wegen meines fehlenden Wischers oder wegen dem Blindstopfen gesagt....
Wer früher bremst, wird länger gesehn!!! :sheep:

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Polo9N3P89

Re: Ich hab keine TüV Plakette, weil der Wischerarm hinten fehlt

Ungelesener Beitragvon Polo9N3P89 » 29. Okt 2009, 07:06

jetzt aber echt. wegen einem fehlenden heckscheibenwischer, kein TÜV. und die anderen sachen lässt er durchgehn, das steht in keiner realation.......

wenn nix vorhanden ist, kann man nix bemängeln, es gibt genug, die den heckscheibenwischer hinten entfernt haben, dann müssen auch viele keinen TÜV bekommen, weil sie den schriftzug Polo und Z.B. 1.2 entvernen, das ist auch serie, und dann nicht mehr da........ weil dann weiß jo keiner was für ein motor der vor dir drin hat.........


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Re: Ich hab keine TüV Plakette, weil der Wischerarm hinten fehlt

Ungelesener Beitragvon Hotte » 29. Okt 2009, 11:47

dann müssen auch viele keinen TÜV bekommen, weil sie den schriftzug Polo und Z.B. 1.2 entvernen, das ist auch serie, und dann nicht mehr da........ weil dann weiß jo keiner was für ein motor der vor dir drin hat.........
Das is ja ein geiler Vergleich. :laughing: Das meinst du hoffentlich nich ernst. 8O

Welcher Motor drin is steht ja im Fahrzeugschein bzw kann man das über die Fahrzeugidentnummer ganz einfach herausfinden.

Und laut STVZO ist ein fehlender Wischerarm ein erheblicher Mangel. ;)
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Re: Ich hab keine TüV Plakette, weil der Wischerarm hinten fehlt

Ungelesener Beitragvon kendall » 29. Okt 2009, 12:18

Wie schonmal erwähnt; wenn Du 2 Aussenspiegel hast kannste die Heckscheibe in Wagenfarbe lackieren wenn Du lustig bist, fehlender Wischer interessiert keinen Schwanz da freie Sicht durch die Heckscheibe nicht erforderlich ist; egal ob der mal dran war oder nicht.
Jeden Prüfer der das nicht rafft einfach auslachen, stehenlassen und zum nächsten gehen...
Ich fahre seit über 10 Jahren immer ohne Heckwischer, immer TÜV ohne Meckern^^
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yestergrey
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Re: Ich hab keine TüV Plakette, weil der Wischerarm hinten fehlt

Ungelesener Beitragvon yestergrey » 29. Okt 2009, 13:16

Die Anlage III Nr. 3.1.1.1 StVZO lässt keinen Ermessenspielraum zu. Das ist ja der Witz, da steht klar drin, dass ein fehlender Wischerarm ein erheblicher Mangel ist.

Hm, erst mal danke für die vielen Beiträge. Ich wollte eigentlich auch nur mal darauf aufmerksam machen, weil ich ja schließlich nicht der Einzige bin, der ohne Wischerarm durch die Gegend fährt.

Da ich zu faul bin den Wischer zu montieren, werde ich nächste Woche mal beim TüV anrufen und fragen, ob eine Sonderabnahme möglich ist. Ich weiß, die Demontage/Montage dauert nur fünf Minuten. Aber ich sehe es einfach nicht ein.

:motz:

Hast du den genauen Wortlaut der Anlage zur Hand?
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http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34283.htm

Ich find hier nix über Wischarme... nur WER berechtigt ist, zu prüfen.

Du hast Anlage VIII (8) verlinkt und nicht Anlage III (3). Anlage III zur StVZO ist aufgehoben.



Habt ihr denn auch schon mal überlegt, dass es sogar Autos gibt, die kommen ohne Heckscheibenwischer aus dem Werk?! ich bin 3 Jahre einen 206cc gefahren, der hatte nie einen Scheibenwischer für die Heckscheibe. Beim SLK von Vater ises genauso. Also kann dies kein erheblicher Mängel sein.
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Re: Ich hab keine TüV Plakette, weil der Wischerarm hinten fehlt

Ungelesener Beitragvon Hotte » 29. Okt 2009, 13:47

Das stimmt schon, wenn aber einer verbaut war und der fehlt is es ein erheblicher Mangel. ;)
Wenn von Werk keiner dran is, is halt keiner dran. Steht hier aber auch schon im Thread. ;)
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Re: Ich hab keine TüV Plakette, weil der Wischerarm hinten fehlt

Ungelesener Beitragvon yestergrey » 29. Okt 2009, 15:35

Das stimmt schon, wenn aber einer verbaut war und der fehlt is es ein erheblicher Mangel. ;)
Wenn von Werk keiner dran is, is halt keiner dran. Steht hier aber auch schon im Thread. ;)
Wo steht das denn, dass das ein erheblicher Mangel ist. Die genannte Anlage III existiert nicht mehr. Wenn sie weggefallen ist aus dem Gesetz, dann gilt sie nicht mehr. Finde im Netz auch leider keine alte Fassung der StVZO. Im Jurisportal auf das ich Zugriff habe, hab ich grade mal die gesamte StVZO nach Scheibenwischern durchsucht.
Es gibt dort nur den § 40 Absatz 2, der besagt, dass Windschutzscheiben mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein müssen.

Da es keine darüber hinausgehende Regelung gibt finde ich keine Grundlage, warum es ein Mangel sein sollte.
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Re: Ich hab keine TüV Plakette, weil der Wischerarm hinten fehlt

Ungelesener Beitragvon Hotte » 30. Okt 2009, 09:29

:ka: Wenn die weggefallen is, weiß ich auch nich ob´s da noch irgendwo ne Regelung gibt.
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