Ist eine Eintragung erfoderlich?


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Taney
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Ist eine Eintragung erfoderlich?

Ungelesener Beitragvon Taney » 2. Dez 2009, 00:28

Hallo Forum,

als ich meinen VW gekauft hatte, waren orig. VW 16'er mit 45/205'er montiert, welche jedoch nicht im Fahrzeugschein aufgeführt sind.

Diesen Sommer habe ich mir dann orig. VW Ronal 17'er mit 40/205 Bereifung geholt und letztens von einem Passanten angesprochen, ob die Reifen auch eingetragen seien.

Müsste ich diese Variante eintragen lassen?
(Was mir beim Bremsenwechsel auch aufgefallen ist, dass kein Extraring innen vorhanden ist. Wäre dieser auch nötig?)
Die Schrauben sind vom 16'er Zoll Felgen übernommen worden.

Grüße
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tTt
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Re: Ist eine Eintragung erfoderlich?

Ungelesener Beitragvon tTt » 2. Dez 2009, 00:33

in deiner coc müssten alle möglichen kombinationen drin stehen, sonst muss immer die abe der felge dabei sein. gibts weder das eine noch das andere, muss das abgenommen werden, glaub ich ;)
solltest du mj2009 haben, ists nicht notwendig, denn da ist von haus aus 205/40 r17 möglich :top:
Bild LPG
Bild Benzin


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Re: Ist eine Eintragung erfoderlich?

Ungelesener Beitragvon Taney » 2. Dez 2009, 11:42

bei 9N GT ist ja der 16'er glaube ich auch von Haus aus drin ne?
Hab da weder Papiere (ABE) erhalten noch steht im Schein die Kombination drin. Nur irgend etwas mit 15".

Beim 17'er habe ich Papiere. Da schaue ich gleich heute abend mal rein

grüße
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Re: Ist eine Eintragung erfoderlich?

Ungelesener Beitragvon POLO783 » 2. Dez 2009, 22:37

Das ist die Scheiße mit den Neuen Fahrzeugschein.Es steht nur noch die kleinste Reifengröße drin auch wenn von Werk aus mehrere eingetragen sind.Die 16 " hab ich von Werk drinne stehen die 17" wirst du eintragen müssen ,da ich meine sie nur als Zubehör verkauft wurden
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Re: Ist eine Eintragung erfoderlich?

Ungelesener Beitragvon Taney » 3. Dez 2009, 12:03

Im Fahrzeugschein habe ich folgende Kombination drin:

195/55R15 85V (verbaut waren 205/45/R16)


Wegen den Ronal 205/40/R17

Hab ein Gutachten 366-0117-06-MURD zur Erteilung der ABE 46461 bei dem der Polo 9N aufgeführt ist mit der Reifenkombination aufgeführt ist.
Also wenn man ABE hat braucht man nicht mehr eintragen ne? (Wobei in dem Gutachten auch ein Formular ist mit "Anbauabnahme nach §19 Abs. 3 StVZO"

Grüße
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Re: Ist eine Eintragung erfoderlich?

Ungelesener Beitragvon POLO783 » 3. Dez 2009, 22:13

ja eine ABE muss nicht mehr eingetragen werden aber dafür musst du sie immer mitführen.Wenn du auf Nummer sicher gehen willst dann lass sie eintragen oder frag am besten noch mal bei VW nach da es ja Original Felgen sind
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Re: Ist eine Eintragung erfoderlich?

Ungelesener Beitragvon Hägar » 3. Dez 2009, 22:56

Für die Felgen hast Du ne ABE. Aber die Reifengröße ist nicht eingetragen!!!!!!!
Also mußt Du die Reifen noch eintragen lassen.
Ich fahr auch 205/40 R17 glaub mir ich kenne einen der beim Tüv arbeitet.


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Re: Ist eine Eintragung erfoderlich?

Ungelesener Beitragvon Taney » 4. Dez 2009, 08:11

Hallo Polo783, danke, das erspart mir einwenig arbeit :-)

@Häger
achso. Weil im ABE ist speziell der Reifen 205 / 40 R17 aufgeführt. Und trotzdem Eintragung notwendig?
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Re: Ist eine Eintragung erfoderlich?

Ungelesener Beitragvon anma » 4. Dez 2009, 15:01

Da muss du nachschauen in ABE (bzw Gutachten) die Bedeutungen von "Auflagen und Hinweise". z.B. die Bedeutungen von A01 und A02 aus meinem Gutachten
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Re: Ist eine Eintragung erfoderlich?

Ungelesener Beitragvon bo » 4. Dez 2009, 15:07

einfach mal zum tüv fahren und auf nummer sicher gehen, ich denke es ist eintragungspflichtig..


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Re: Ist eine Eintragung erfoderlich?

Ungelesener Beitragvon VWFreak » 4. Dez 2009, 17:34

ja eine ABE muss nicht mehr eingetragen werden aber dafür musst du sie immer mitführen.Wenn du auf Nummer sicher gehen willst dann lass sie eintragen oder frag am besten noch mal bei VW nach da es ja Original Felgen sind
Nee, ABE's können jederzeit ine Eintragung für Nötig machen, anma hat ja schon ein Beispiel genannt.
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Re: Ist eine Eintragung erfoderlich?

Ungelesener Beitragvon Taney » 5. Dez 2009, 00:23

aah ok, vielen Dank. Ich fahr dann am besten, wie ihr schon sagt beim TÜV vorbei und gehe auf eine Nummer sicher.
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Re: Ist eine Eintragung erfoderlich?

Ungelesener Beitragvon VWFreak » 5. Dez 2009, 13:18

aah ok, vielen Dank. Ich fahr dann am besten, wie ihr schon sagt beim TÜV vorbei und gehe auf eine Nummer sicher.
Oder du ließt dir ganz einfach die ABE mal genau durch ;) ... Falls du sie in elektronischer Form hast, kannst du sie auch noch einfacher hier mal posten ;)
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Re: Ist eine Eintragung erfoderlich?

Ungelesener Beitragvon Taney » 5. Dez 2009, 14:23

Hab leider nichts gefunden im Internet :-)

Gutachten 366-0117-06-MURD
ABE 46461
Radtyp VO 122
Antragsteller: Ronal GmbH
Radausführung: 6Q1 071 491
Radgröße: 7 J X 17 H2

Die Ausführungen ABE Nr. 46461 erstreckt sich auf die Sonderräder 7J x 17 H2, Typ VO 122, in den Ausführungen:
Nr der Anlage: 1, 2, 3, 4
Kennzeichnung auf dem Rad: VO 122 6Q1 071 497
Kennzeichnung auf dem Zentrierring: ohne Ring
Mitttenloch: 57,06
Zulässige Radlast in kg: 577 580
max. Abrollumfang in mm: 1945 1935
Locjkreis in mm / Lochzahl: 100/5
Einpresstiefe: 38

Ein paar Texte vom Gutachten:

Anbauuntersuchung am Fahrzeug
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichend Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.


Habe die Verkaufsbezeichnung für meinen Polo herausgepickt

Fahrzeugtyp: 9N
Betriebserlaubnis: e1*2001/116*0174*..., e1*98/12*0174*...
KW: 40-110
Reifen: 205/40R17 84
Auflagen zu Reifen: VEO
Auflagen: Steilheck, Schrögheck, Steilheck 10B, 11B, 11G, 11H, 12A, 51A, 71A, 721, 729, 73C, 74D

10B
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendeten Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichung festgelegt sind.

11B
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/-Variante/-Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach $19 Abs. 3 StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G
Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofen diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technische Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Ich habe von Serie aus den VW-Sportfahrwerk verbaut. Wie sieht es aus, wenn man im Nachhinein 35 H&R Feder einbauen lässt?

11H
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig ist.

12A
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

51A
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldurckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Für 17" ist im Tankdeckel kein Reifenfülldruck zu sehen?

71A
Zum Auswuchten der Sonderräder durfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

721
Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend die Normen (DIN, E.T.R.T.. bzw. Tire und Rim) entsprechend und die für einen Venntilloch-Nenndurchmesser von 11.3mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen

729
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmessersensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.

73C
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig

74D
Es dürfen nur serienmäßigen Radbefestigungsteile verwendet werden

VEO
An den vorderen und hinteren Radhäusern ist, sofern die Kotflügelverbreiterungen der Fa. Votex KBA-Nr 38716 Typ 6Q0 071 680 nicht vorhanden sind, die ausreichende Radabdeckung durch geeignete Maßnahmen herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugsverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Auflage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifizierung auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Re: Ist eine Eintragung erfoderlich?

Ungelesener Beitragvon anma » 5. Dez 2009, 19:24

Ja 11B sagt es schon aus: wenn du irgendwie an ABE kommst (evtl. Freundlicher fragen), dann wirst du sehen ob Eintrag notwendig ist oder nicht.
Aber wenn du nicht an ABE kommst dann Papiere durch Zulassungsstelle korrigieren. Kostet auch nicht die Welt (ich glaube bei uns im Ort ca. 20-25€). Auf jeden Fall muss man keine TÜV-Abnahme machen.
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Re: Ist eine Eintragung erfoderlich?

Ungelesener Beitragvon Taney » 5. Dez 2009, 23:57

Hi,
die ABE (Kopie, bzw. Ausdruck) von den Felgen habe ich ja. D.h, ich brauche noch ABE (von VW) bzw, ein Eintrag von der Reifengröße in Fahrzeugschein? Habe ich das so grob richtig verstanden :-)

Grüße
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Re: Ist eine Eintragung erfoderlich?

Ungelesener Beitragvon VWFreak » 6. Dez 2009, 05:41

Auflage VEO und 11B sagt es doch eindeutig:

VEO
An den vorderen und hinteren Radhäusern ist, sofern die Kotflügelverbreiterungen der Fa. Votex KBA-Nr 38716 Typ 6Q0 071 680 nicht vorhanden sind, die ausreichende Radabdeckung durch geeignete Maßnahmen herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugsverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten [...] entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/-Variante/-Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach $19 Abs. 3 StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
...

Das sind die Auflagen wie sie eigentlich in so fast jeder 17 Zoll Felgen-ABE für den Polo zu finden sind.

Einfach erklärt bedeuten die Beiden Auflagen:

Hat dein Polo Werksseitig 17 Zoll mit benannter Bereifung eingetragen (Was nur GTI CUP und GT Rocket, bzw. Fahrzeuge mit werksseitig sonderbestellten 17Zöller, z.B. GTI mit Santa Monica Felgen, hat) dann kannst du sie ohne Abnahme fahren.

Hat dein Polo nicht die in der ABE aufgeführten Kotflügelverbreiterungen , musst du ebenfalls zum TÜV. Hier ist es aber wieder so ne Sache der einzelnen TÜV-Prüfer. Viele tragen die Felgen dann ein ohne jegliche Verbreiterungen ein, andere wollen sie wiederum.

...

Verbaust du andere Federn, so ist die ABE der Felge und der Federn nichtig und es ist sowieso Einzelabnahme fällig.
Nichtig deshalb, da die Federn-ABE nur bei Werksrädern und die Felgen-ABE nur bei Werksfedern gilt
Hi,
die ABE (Kopie, bzw. Ausdruck) von den Felgen habe ich ja. D.h, ich brauche noch ABE (von VW) bzw, ein Eintrag von der Reifengröße in Fahrzeugschein? Habe ich das so grob richtig verstanden :-)

Grüße
Ne ABE von VW bekommst du aber nicht, die bekommen nur diejenigen, bei denen eben Werksseitig bereits 17Zöller sind. Bei allem anderen schickt dich VW weiter zum amtlichen Prüfer.
"Wenns'd den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern.

Wenns'd ihn nur hörst, hast übersteuern"

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Re: Ist eine Eintragung erfoderlich?

Ungelesener Beitragvon Taney » 6. Dez 2009, 17:28

ok VWFreak, vielen Dank, dann muss ich wohl oder übel eintragen lassen gehen, ich hoffe, dass ich dann an den kotflügeln nichts machen lassen muss. :-)

grüße
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