Sondergenehmigung TFL + Positionsleuchten ....wie Mercedes?


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Matze_2905
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Sondergenehmigung TFL + Positionsleuchten ....wie Mercedes?

Ungelesener Beitragvon Matze_2905 » 29. Dez 2009, 08:35

Guten Morgen,

ich setze mich schon seit geraumer zeit mit den Thema LED TFL mit Dimmfunktion auseinander.

Meine "Wunschvorstellung" ist immer an den EU-Richtlinien gescheitert.... denn eine Unterbringung von TFL unter 35 cm ist zwar zulässig, aber nur als reines TFL und nicht wenn die LED´s gedimmt werden als Posileuchte, dann muss eine Einbauhöhe von mindestens 35cm eingehalten werden ..... Problem beim Polo (speziell 9N3) es bietet sich nur untere Gitter an und die oberste "Strebe/Schlitz" wenn man TFL mit Posileuchte legal verbauen will.

Durch nachfragen beim Tüv und Hella bin ich auch nicht schlauer geworden bzw. wurde ich immer wieder an die EU-Richtlinien verwiesen die. Doch ich konnte bis jetzt noch nicht glauben das der S6 und oder die Mercedes E-Klasse mit den " gedrehten L " die 35 cm einhalten....und diese Fahren ja auch mit Abblendlicht und gedimmten TFL rum.

Erster Anhaltspunkt für den Verdacht war das ein Mercedes selbst bei 17" felgen von Radmitte bis zum boden nicht über 35 cm kommt und das TFL ist def. unter der Radmitte wenn man eine Linie bis zur Felge waagerecht verlängern würde.... aber all das half nichts ...ist ja kein genauer "Beweis" also hielt ich gestern beim Benz Händler an hab mir den Zollstock geschnappt und bei einer E-Klasse gemessen..... siehe da 30 cm Unterkante TFL..... ich hatte also recht..... jetzt ist aber die Frage wie kann man diese Erkenntnis den Tüv-Mann rüberbringen bzw. weiss vll. jemand wie man das jetzt "Dingfest" machen kann !? Denn vor Tüv oder Polizei zusagen bei MB ist das auch so bringt nicht viel.....

Hat jemand eine Idee !?

Denke ein positives Ergebniss würde vielen helfen da man zum Hella LEDAY Flex System greifen kann oder andere TFL Varianten dann auch im "untersten Schlitz" legal gedimmt nutzen kann.

Hoffe ihr wisst auf was ich hinaus will.
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Fellenteee
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Re: Sondergenehmigung TFL + Positionsleuchten ....wie Mercedes?

Ungelesener Beitragvon Fellenteee » 29. Dez 2009, 10:29

Ja, du willst ne Einzelabnahme.
Die bekommst du auch wenn du genauso viel GEld wie MB investierst um zu zeigen, dass dein TFL auch gedimmt werden kann ohne andere zu gefährden, blenden,...


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Matze_2905
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Re: Sondergenehmigung TFL + Positionsleuchten ....wie Mercedes?

Ungelesener Beitragvon Matze_2905 » 22. Jan 2010, 19:20

So hab mit MB geschrieben :

Meine Mail :

Hallo, ich habe vor an meinen Fahrzeug LED Tagfahrleuchten wie beim E-Klasse Coupe nachzurüsten. Bei allen Fahrzeugen die ich bis jetzt gesehen habe war das Tagfahrlicht beim einschalten des Abblendlichtes gedimmt wurden und als Positionsleuchte tätig. Ich habe vor an meinen Fahrzeug die Tagfahrleuchten in gleicher höhe anzubringen wie beim E-Klasse Coupe dabei ergibt sich aber das Problem das das ganze nicht zulässig ist da das Positionslicht mindestens 35 cm über den Boden sein muss. Bei der E Klasse war aber die niedrigste Stelle des Tagfahrlichtes 30 cm über den Boden. Wie hat Mercedes das beim Gesetzgeber durchgebracht ? Jeder TÜV Prüfer hat mir bis jetzt immer gesagt das ein Anbau unter 35 cm auch mit Einzelabnahme nicht möglich ist da 35cm das Mindestmaß des Gesetzgebers darstellt. Können sie mit vll Helfen ? Vielen Dank im voraus.

Antwort:

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21. Januar 2010.

Schön, dass Sie sich an uns wenden. Gerne haben wir Ihre Anfrage aufgegriffen. 350 mm gelten für das Standlicht, wenn dies als EInzelleuchte ausgeführt ist. Abweichend zum Tagfahrlicht.

Im Internet sind die ECE R 48 Bestimmungen einsehbar. Wir emfpehlen, sich einmal die Richtlinien anzuschauen.

Falls noch Fragen offen sind, zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Sie erreichen uns unter unserer Servicenummer 00800 9 777 7777 werktags zwischen 8:30 Uhr und 18:00 Uhr.

Freundliche Grüße
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hört sich für mich so an das MB irgendwie eine Lücke nutzt das wenn TFL und Standlicht eine Einheit sind die 35 cm Marke hinfällig wird.

Oder wie interpretiert ihr das ?
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Largorn
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Re: Sondergenehmigung TFL + Positionsleuchten ....wie Mercedes?

Ungelesener Beitragvon Largorn » 26. Jan 2010, 10:51

Das bestätigt eine Vermutung die ich schon länger habe: Standlicht != Positionslicht.

Meine TFL sind als Positionslicht zugelassen, die von Hella als Standlicht. Meins muss (zumindest laut Dectane) nicht in min. 35cm Höhe eingebaut werden, das von Hella schon.
Bei meinem muss (zumindest laut Dectane) das Standlicht nicht deaktiviert werden bei Betrieb mit Dimmfunktion, beim Hella schon.

Außerdem ist mir vor 2 Tagen noch aufgefallen, das die neue E-Klasse zusätzlich zu dem gedimmten TFL auch noch ein Standlicht im Scheinwerfer besitzt.
Also ist das Mercedes Tagfahrlicht im gedimmten Zustand nicht wie das Hella TFL als Standlicht zugelassen, sondern genau wie das Dectane als Positionslicht. So ist es im Prinzip für den Gesetzgeber so ne Amifunzel die man im Kotflügel hat, bzw die man ja auch von einschlägigen Lampenherstellern zum nachrüsten bekommt. Bei denen muss man ja auch das Standlicht nicht deaktivieren.

Meine Schlussfolgerung aus der ganzen Geschichte: TFL mit Positionslichtzulassung kaufen (Dectane, original Mercedes) und glücklich sein. Die 35cm scheinen nur bei Hella zu gelten, bzw. bei jedem anderen Hersteller der den "Fehler" macht es als Standlicht zuzulassen.

Edit: Mir ist grad eingefallen warum Hella das mit dem Standlicht gemacht haben könnte.. Audi hat bei den "Devileyes" warscheinlich auf das TFL eine Zulassung als Standlicht, weil die Höhe da ja sowieso auf jeden Fall vorhanden ist und man sich so das Standlicht sparen kann. Warscheinlich hat Hella das da einfach nachgemacht, ohne zu bedenken das damit die Höhe eingeschränkt ist.. Oder das Zulassungsverfahren für Standlicht ist einfacher, oder es darf heller leuchten.. Irgendwie sowas wirds sein :D
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realsampras
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Re: Sondergenehmigung TFL + Positionsleuchten ....wie Mercedes?

Ungelesener Beitragvon realsampras » 28. Feb 2010, 22:33

Ja mit dem Thema setze ich mich auch schon länger auseinander.
Ich kannte auch nur die bisherige Regelung, dass sobald das TFL gedimmt wird (also mit Abblendlicht) es min. 35cm über dem Boden sein muss. Steht bei den Anleitungen von Hella und so drin.
So, dann habe ich bei den neuen E-Klasse Modellen gleich gesehen, dass die das TFL dimmen dürfen, obwohl es nicht über 35cm ist. Das liegt wohl wirklich daran, dass die ein seperates Standlicht in den Scheinwerfern haben, das auf jeden Fall über 35cm hoch ist. Somit scheint alles legal, so war ja auch die Antwort in der E-Mail von MB.
Meine Schlussfolgerung aus der ganzen Geschichte: TFL mit Positionslichtzulassung kaufen (Dectane, original Mercedes) und glücklich sein. Die 35cm scheinen nur bei Hella zu gelten, bzw. bei jedem anderen Hersteller der den "Fehler" macht es als Standlicht zuzulassen.
Das glaube ich nicht!! Ich hab die Anleitung von Hella gelesen, da heißt es auch Positionslicht und nicht Standlicht. -> Standlicht und Positionslicht sind dasselbe. Die bei Hella haben den Fehler gemacht, dass sie geschrieben haben, man MUSS das Serien-Standlicht deaktivieren. -> D.h. man muss auch die 35cm Mindesthöhe fürs Standlicht einhalten. Wenn man aber das Standlicht NICHT deaktiviert, so gilt die Regel nicht und man kann wie Mercedes unter 35cm liegen. So denke ich mir das ganze.

@Matze_2905:
Hast du TFLs, die tiefer sind als 35cm und gedimmt sind?? Und warst du damit schon mal beim TÜV? Meine TFLs sind nämlich tiefer als 35cm, aber trotzdem gedimmt. Bis jetzt dachte ich, dass das illegal ist, aber jetzt sehe, dass es vielleicht doch legal ist. Ich brauche unbedingt die Textpassage aus den Richtlinien, habe ich jetzt nicht gefunden, wo das so drin steht. Wenn der TÜV das dann sieht, kann er dann nichts mehr dagegen sagen, ist dann ja alles legal.


realsampras
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Re: Sondergenehmigung TFL + Positionsleuchten ....wie Mercedes?

Ungelesener Beitragvon realsampras » 1. Mär 2010, 18:51

Hab gestern noch mal auf einem anderem Forum was nachgelesen. Da hat einer die Antwort von Mercedes der Dekra vorgelegt. Die haben eine ziemlich ausführliche Antwort darüber geschrieben, dass es TROTZDEM NICHT den ECE-Richtlinien entspricht. Somit fahren die neuen E-Klasse Modelle alle mit unzulässigem Licht durch die Gegend.

Hier der Link, vielleicht liest es sich ja einer durch.
http://board.toyotas.de/thread.php?postid=1933405


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Re: Sondergenehmigung TFL + Positionsleuchten ....wie Mercedes?

Ungelesener Beitragvon GTD-Driver » 21. Mär 2010, 13:33

Hallo zusammen,

hab da mal ne Frage;
Ist es pflicht, das TFL zudimmen? (somit als Positionsleuchte)
Will mir auch TFL Leiste hinbauen, jedoch ist da kein Modul dabei.
Desweiteren haben die LED Leisten nur ein E Prüfzeichen und kein R87!!
Würde es dann an Zündungsplus legen. Es würde jedoch dann die ganze Zeit gleiche Leuchtkraftleistung haben.
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Re: Sondergenehmigung TFL + Positionsleuchten ....wie Mercedes?

Ungelesener Beitragvon Largorn » 23. Mär 2010, 23:13

Es ist nicht Pflicht das TFL zu dimmen wenn das Standlicht angeht, es ist Pflicht es auszuschalten wenn das Standlicht angeschaltet wird.
Alle Tagfahrleuchten die dimmen haben eine Doppelzulassung als Tagfahr- und Standlicht, wenn das Standlicht eingeschaltet wird schaltet sich genau genommen das TFL aus und das Standlicht ein. In der Realität ist das aber logischerweise nur ein dimmen.
Wenn deine TFL keine R87 Zulassung haben dürfen sie auch nicht als Tagfahrleuchten leuchten. Wenn du Glück hast ist dein E-Prüfzeichen ein Prüfzeichen für Standlicht (A) dann kannst du es zumindest zusammen mit dem Abblendlicht leuchten lassen. Falls du es alleine leuchten lässt und du einen spitzfindigen Bullen erwischt -> Verwarnungsgeld. Das Standlicht nicht solo leuchten darf wurde ja schon oft genug durchgekaut.

Falls dein E-Prüfzeichen aber nur ein CE-Zeichen oder so ein Humbug ist -> komplett illegal.

So ich glaub das war alles xD
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