also ich habe eben was von diesen 315mm bis zur Radmitt und 11cm mindestbodenabstand gelesen...
Ist meiner Meinung nach falsch zum Teil...
1. Ich habe mich schon nächte mit der STVZO beschäftigt und da steht nichts von diesen 11cm...
2. Diese 11cm-Angabe ist von irgendeiner Prüfstelle mal eine Richtangabe gewesen die aber nur zu Hartplastik zählt und im gleichen Artikel wird gesagt, dass zu weicheren Plastiklippen nur 8cm gegeben sein müssen.
3. Die 315mm sind nur bei einigen Fahrwerken in den Gutachten vorgegeben.
4. Wo kann ich diese neuen EU-Richtlinien nachlesen?

(interessiert mich wirklich

)
5. Mein Golf 3 hatte mit ner VR-Lippe ca. 2cm Bodenabstand bevor wir ihn dann 2,5cm hochgedreht haben aus Komfortgründen in der Eifel... und er war mit den 17" Felgen so tief abgenommen.
6. Ich bitte um ernste Verbesserung falls ich was falsches geschrieben habe. Ich bin nämlich sehr interessiert an der STVZO und der Möglichkeit von Eintragungen...
