Kulanz nach Privatkauf auch gültig???


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therock1
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Kulanz nach Privatkauf auch gültig???

Ungelesener Beitragvon therock1 » 14. Mai 2006, 20:09

hi
hab mir vor 2 Monaten einen 2,5 Jahre alten Polo privat gekauft,
laut Garantie/Kulanz die dem Auto beliegt gilt diese noch bis
ende September 2006.
Wurde diese automatisch nach verkauf auf mich übertragen oder
ist diese nur für den erstbesitzer gültig.

meine Servolenkung (ist ja bekanntes prob.)
ist defekt und möchte diese auf Kulanz tauschen lassen.

gruss Andy

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Groovemonkey
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Ungelesener Beitragvon Groovemonkey » 14. Mai 2006, 20:27

Die Kulanz kann theoretisch jedem gewährt werden. Da eine Kulanzleistung außerhalb der Rechtssprechung erfolgt (es ist ja ein freiwillige Leistung des Verkäufers/Herstellers) gibt es da auch keine Richtlinien (außer der Verkäufer/Hersteller setzt Voraussetzungen). Bei VW ist aber die zwingende Grundlage zur Kulanz, dass alle Servicedienste in einer autorisierten Vertragswerkstatt durchgeführt wurden und dies auch im Scheckheft hinterlegt wurde.
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therock1
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Ungelesener Beitragvon therock1 » 14. Mai 2006, 20:29

wurde alles bei vw werkstätten gemacht,
also muss ich auch keinen kaufvertrag oder eine vollmacht des vorbesitzers mitbringen,oder.


ABS
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Ungelesener Beitragvon ABS » 18. Mai 2006, 14:53

wurde alles bei vw werkstätten gemacht,
also muss ich auch keinen kaufvertrag oder eine vollmacht des vorbesitzers mitbringen,oder.

Den Kaufvertrag will im Normalfall nur die Bank sehen, die ein Finanzierungsangebot abgeben soll (denn da steht der Preis drauf), sonst evtl. noch die Zulassungsstelle (?) - aber die wird eher den Kfz Brief verlangen ... denn ein Kaufvertrag bedarf ja nicht der Schriftform, soweit ich weiß. Und Eigentumsmerkmal ist beim Kfz der Kfz Brief; so habe ich das zumindest mal gelernt.

Der Verkäufer kann nach dem Verkauf keine Vollmacht über den Wagen geben, da er nicht mehr der Eigentümer ist und daher nicht mehr über den Wagen verfügen kann. Den Kfz-Brief solltest Du jetzt ja haben.
Das wäre falsch: "Hiermit bevollmächtige ich, der Verkäufer des Wagens, der mit der Sache nun gar nichts mehr zu tun hat, den Käufer meines Kfz zu der Reparatur des Wagens" Nur der Eigentümer (derjenige, der den Kfz Brief hat und in im eingetragen ist) und in beschränktem Maße der Besitzer (derjenige, der mit dem Auto fährt) dürfen über das Auto verfügen.


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therock1
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Ungelesener Beitragvon therock1 » 21. Mai 2006, 20:26

hi,werde morgen wegen meiner defekten Servolenkung
(Servopumpe) zu meinem Freundlichen fahren,

was muss ich dem sagen wegen der Kulanz,soll ich gleich
mit der Tür ins Haus fallen und ihn fragen ob ich
das auf Kulanz krieg oder was soll ich tun,

ausserdem würde mich das interessieren wie lange so eine
Reparatur dauert

gruss Andy


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therock1
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Ungelesener Beitragvon therock1 » 23. Mai 2006, 19:06

bekomme morgen meinen 9n wieder,
es werden 100 % des preises auf kulanz gehen,

als ich zu meinen freundlichen ging und ihm sagte das meine servo kaputt sei,hat er ohne mein auto vorher gesehen zu haben gemeint
ob es sich dabei um einen 9n handelt,nach meiner antwort die ja lautete meinte er das dies nur bei einem 9n vorkommt,was haben die von vw
da nur verbaut und genau in das auto das ich fahre.
er meinte das der golf v auch so eine ähnliche servo hätte,(elektronisch gesteurt)die aber nicht so kaputt geht wie beim 9n

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