Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

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KenOne
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon KenOne » 13. Feb 2011, 14:11

Aber wieso werden solche Teile dann immer verkauft?
Ich dachte immer E Prüfzeichen bedeutet das es erlaubt ist ?!
Habe mir nämlich (wer nämlich mit h schreibt ist dämlich) vor kurzem auch LED Kennzeichenbeleuchtung eingebaut
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Typhoon
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Typhoon » 13. Feb 2011, 14:14

E Prüfzeichen heisst naoch lange nicht erlaubt ;)
Polo 9N3 Winterred, Bluemotion front, Cup Seitenschweller und Heckschürze, Votex Dachkantenspoiler, 17" Tomason TN1 hochglanzverdichtet, Seitenleiste und Spiegel in Wagenfarbe, GTi ESD, 45/40 Eibach Sportfahrwerk, Licht & Sicht von Nikutronics, Schiebentönung, Golf 6 R Lenkrad Hifi Ausbau, und viele anderen kleinen Dinge die geändert wurden ;)


KenOne
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon KenOne » 13. Feb 2011, 14:18

Wo kann man sich am besten Informieren was erlaubt ist und was nicht
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Typhoon
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Typhoon » 13. Feb 2011, 14:19

z.B. hier ;)
Polo 9N3 Winterred, Bluemotion front, Cup Seitenschweller und Heckschürze, Votex Dachkantenspoiler, 17" Tomason TN1 hochglanzverdichtet, Seitenleiste und Spiegel in Wagenfarbe, GTi ESD, 45/40 Eibach Sportfahrwerk, Licht & Sicht von Nikutronics, Schiebentönung, Golf 6 R Lenkrad Hifi Ausbau, und viele anderen kleinen Dinge die geändert wurden ;)


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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon chriSpe » 13. Feb 2011, 16:10

mir doch wurscht!
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PsyKater
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon PsyKater » 25. Mär 2011, 08:29

Aber wieso werden solche Teile dann immer verkauft?
Ich dachte immer E Prüfzeichen bedeutet das es erlaubt ist ?!
Habe mir nämlich (wer nämlich mit h schreibt ist dämlich) vor kurzem auch LED Kennzeichenbeleuchtung eingebaut
Grundsätzlich immer davon auszugehen, dass Veränderungen am Fahrzeug nicht erlaubt sind. Ausnahmen sind deutlich geringer, als die meisten denken.

Zum ursprünglichen Thema:
Ich war mal nach der Waschstraße ohne vorderes Kennzeichen nach Hause gefahren und hab vor der Haustür geparkt. War dann zu faul das Kennzeichen anzuschrauben und habe es auf den Beifahrersitz gelegt. Am nächsten Morgen Prüfung in der Uni, als ich mittags nach Hause komme: Knöllchen (Wohne Sackgassenendlage)! Hat alles in allem ca. 70€ und 1 Punkt gemacht. Obwohl der Wagen stand und das Kennzeichen von außen sichtbar auf dem Beifahrersitz lag.

Hatte leider keine Zeit um dagegen anzugehen.
Viele Grüße,
TOBI
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smithy
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon smithy » 25. Mär 2011, 08:46

War ja auch berechtigt. Das Kennzeichen MUSS am Fahrzeug an dem vorgeschrieben Platz fest angebracht sein.

MfG
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Maces
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Maces » 25. Mär 2011, 09:18

Lass mich nicht Lügen aber bis zu 5 Tagen darf das Auto auch unangemeldet parken. Unangemeldet heißt auch, dass ich nicht not gedrungen ein Kennzeichen habe. Oder sehe ich das Falsch?

Bevor jetzt jemand kommt, aber dann ist der Wagen nicht versichert. In diesem Fall übernimmt die zuletzt geltende Haftpflichtversicherung die Zahlungspflicht.
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px
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon px » 25. Mär 2011, 11:10

Für bis zu 5 Tage kann man ein rotes Kurzzeitkennzeichen beantragen. Ganz ohne Kennzeichen halte ich für ein Gerücht, kann ja jeder kommen :D


Maces
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Maces » 25. Mär 2011, 11:12

Naja ich darf ja auch ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren. Also muss es da ja irgendwo eine gesetzliche Frist oder zumindest grau Zone geben.
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon PsyKater » 25. Mär 2011, 11:12

Ja, ist absolut richtig nach Gesetz. :) Finde es nur unverhältnismäßig, weil von der Wagen erkennbar zugelassen war (Tatbestand war ja, "Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Zulassung"). Finds halt schade von demjenigen, der es aufgeschrieben hat, weil es unnötig war. Eine Verwarnung hätte es da getan. Sieht für mich nach Quotenerfüllung aus.
Viele Grüße,
TOBI
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Maces » 25. Mär 2011, 11:27

Das gibt beim Fr[hst[ck einen extra Keks vom Chef ;-)
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon px » 25. Mär 2011, 11:41

Naja ich darf ja auch ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren.
Das würde ich so nicht unterschreiben. M.E. darf man ohne Kennzeichen generell das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.

http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread73

Kann teuer werden... 300 -450€ 8O

Gesetz:
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Man muss ja auch bedenken, dass ein Fahrzeug ohne amtlich bekannte Kennzeichen quasi Narrenfreiheit hat - ohne es anzuhalten, kann man niemanden für Verstöße belangen.


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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon Maces » 25. Mär 2011, 11:45

Naja ich darf ja auch ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren.
Das würde ich so nicht unterschreiben. M.E. darf man ohne Kennzeichen generell das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.

http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread73

Kann teuer werden... 300 -450€ 8O

Gesetz:
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Man muss ja auch bedenken, dass ein Fahrzeug ohne amtlich bekannte Kennzeichen quasi Narrenfreiheit hat - ohne es anzuhalten, kann man niemanden für Verstöße belangen.
wow ... gut das ich das nie gemacht habe.

Ich habe das auch nur von der Dame bei der KfzZlst.. Und naja welcher Polizist würde dir auch glauben wenn du sagt. " oh ich war aber grade auf dem weg zur Zulassungsstelle" ...
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon smithy » 25. Mär 2011, 12:04

Man darf nie ohne Kennzeichen fahren!! Kannst du der unwissenden Dame ja nochmal sagen... :rolleyes:

Man darf aber, wenn man sein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmeldet, von dort aus direkt das Fahrzeug zu seinem Stellplatz fahren bzw. den Restlichen Tag bis 0 Uhr. Das Fahrzeug ist an dem Tag ja noch versichert! Und das ganze natürlich mit Kennzeichen! ;)

MfG
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Re: Fahren ohne Kennzeichen vorne erlaubt?

Ungelesener Beitragvon px » 25. Mär 2011, 12:16

Jo, das geht, Hauptsache da ist ein nachvollziehbares Kennzeichen dran und es besteht Versicherungsschutz.

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