absinken nach einbau?


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chrisly
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absinken nach einbau?

Ungelesener Beitragvon chrisly » 14. Apr 2011, 20:35

wieviel mm kommt der wagen noch tiefer...

hab heute das gewindefahrwerk DTS eingebaut jetzt würd ich gerne wissen wieviel mm er noch runterkommt!^^
und wann er runterkommt, schon morgen oder erst nächste woche...!^^

grüße

ps: geiles fahrgefühl!^^
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Typhoon
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Re: absinken nach einbau?

Ungelesener Beitragvon Typhoon » 14. Apr 2011, 20:38

Das kommt auf viele Dinge an ;) Wieviel man fährt, wie beladen und getankt der Wagen ist, Was für ein Motor usw usw. Daher kann es schwer sagen, meiner z.b. ist garnicht tiefer gekommen.
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chrisly
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Re: absinken nach einbau?

Ungelesener Beitragvon chrisly » 14. Apr 2011, 20:48

ok dann mach ich ihn morgen noch 1 cm tiefer!^^

mal schauen was der tüv sasgt!^^
was hast du für maße?

wie misst man jetzt die tiefe...vom boden oder von wo bis wo...?
mhm...
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Gast

Re: absinken nach einbau?

Ungelesener Beitragvon Gast » 14. Apr 2011, 20:59

Gemessen wird von radmitte bis anfang kotflügel ich hab 310mm vorne und 320 hinten


polo115
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Re: absinken nach einbau?

Ungelesener Beitragvon polo115 » 14. Apr 2011, 21:17

Der Tüv trägt den Abstand Radmitte zu Kotflügeloberkante ein. Bei mir sind´s vorn/hinten 315mm. Kommt wirklich auf viele Faktoren an, ob und wieviel dein Fahrwerk sich senkt. Du mußt es erstmal im Rahmen des Fahrwerkgutachtens und der anderen Parameter (z.B. 70mm Bodenfreiheit zu beweglichen Teilen/ 80mm zu festen Teilen.....) einstellen. Achsvermessung nicht vergessen- Protokoll mußt du zur Abnahme vorlegen! Danach ist es deine Pflicht den eingetragenen Abstand einzuhalten- Nachstellen des Gewindes! Problem: Wenn du an der Höhe rumschraubst- müßtest du wieder zur Achsvermessung!

Mfg Tino
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Re: absinken nach einbau?

Ungelesener Beitragvon chrisly » 14. Apr 2011, 21:21

häää ich dachte erst tüv dann achsvermessung...

wenn der tüv sagt ne ist zu tief dann muss ich hochschrauben und danach dann ja nochmal achsvermessung machen...!

oder?
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Re: absinken nach einbau?

Ungelesener Beitragvon LexaN » 14. Apr 2011, 21:28

Hab auch erst nach Tüv die Achsen vermessen. Er hat auch nicht mal Scheinwerfer kontrolliert.
MFG Lexan

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Gast

Re: absinken nach einbau?

Ungelesener Beitragvon Gast » 14. Apr 2011, 22:16

Ich hab erst tüv dann die achse vermessen geht aber auch nich bei allen tüvs manche wollen sehen das du achse vermessen hast..


Maces
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Re: absinken nach einbau?

Ungelesener Beitragvon Maces » 15. Apr 2011, 07:37

Am besten den Tüvprüfer zur Werkstatt mit der Achsvermessung kommen lassen. Wenn er dann will das du hochschraubst, ok, und er kann sich ganz sicher sein, das im nachgang! die Achsen vermessen werden! Habs auch so gemacht, aber nachdem VW mir die Achsmanschette gewechselt hat muss ich wohl wieder hin ...
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Re: absinken nach einbau?

Ungelesener Beitragvon polo115 » 15. Apr 2011, 21:13

Normalerweise muß das Achsvermessungsprotokoll zur Abnahme vorliegen! Wenn bei der eingestellten Höhe alle Vorgaben eingehalten wurden, wird auch der Sachverständige das Fahrwerk abnehmen! So läuft das eigentlich ab, gut, es gibt auch Prüfer die ein Auge zudrücken und welche die ganz blind sind, aber bei ner Verkehrskontrolle kommst mit nem beispielsweise zu tiefen Auto (zu geringer Abstand Fahrzeug zu Straße) auch ni weiter! Vom schlimmsten Fall-Unfall- will ich da noch ni sprechen, da ändert sich die Schuldfrage ganz schnell!!! Ich denke das muß keiner haben!

Mfg Tino
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Re: absinken nach einbau?

Ungelesener Beitragvon Perle1981 » 15. Apr 2011, 22:16

Also meine Perle ist am Anfang kaum "abgesackt". Allerdings sah das ein halbes Jahr später schon ganz anders au *Lach*


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Re: absinken nach einbau?

Ungelesener Beitragvon LexaN » 16. Apr 2011, 09:18

Also mal zum Thema Fahrzeughöhe gibt es in de keine Regelung nur eine Empfehlung.

Und jeder Tüver wird das anders regeln, aber wenn eingetragen is bist du auf der sichereren Seite. Ggf. bekommt der Prüfer auch noch eins aufn Deckel.

Und bsp-weise wieso sollte sich die schuld ändern wenn z.b. mir einer reinrauscht, des hat doch nix mitm Fahrwerk zutun, sonder eher auf die Unachtsamkeit des verursachers herbeizuführen ist.
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Re: absinken nach einbau?

Ungelesener Beitragvon TK » 16. Apr 2011, 09:34

Das Thema wurde doch schon tausendfach durchgekaut.

Bau das Fahrwerk ein, stell es auf die im Gutachten eingetragene Höhe, lass eine Achsvermessung machen, fahr zum TÜV und lass es eintragen. Was du danach mit der Höhe des Hobels machst ist deine Sache!
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Re: absinken nach einbau?

Ungelesener Beitragvon polo115 » 17. Apr 2011, 22:47

Das Thema wurde doch schon tausendfach durchgekaut.

Bau das Fahrwerk ein, stell es auf die im Gutachten eingetragene Höhe, lass eine Achsvermessung machen, fahr zum TÜV und lass es eintragen. Was du danach mit der Höhe des Hobels machst ist deine Sache!
Das ist aber mist, weil wenn was passiert bricht mindestens eine Welt zusammen!

Also mal zum Thema Fahrzeughöhe gibt es in de keine Regelung nur eine Empfehlung.

Und jeder Tüver wird das anders regeln, aber wenn eingetragen is bist du auf der sichereren Seite. Ggf. bekommt der Prüfer auch noch eins aufn Deckel.

Und bsp-weise wieso sollte sich die schuld ändern wenn z.b. mir einer reinrauscht, des hat doch nix mitm Fahrwerk zutun, sonder eher auf die Unachtsamkeit des verursachers herbeizuführen ist.
Das ist völliger Unsinn! Mindest Fahrzeughöhen sind vorgeschrieben und `Tüver`bekommen keinen auf den Deckel, weil zum Zeitpunkt der Abnahme alles i.O. war und erst hinterher was verändert wurde! Und wenn dir einer reinfährt, kann das schon Unachtsamkeit des Verursachers sein, aber wenn dein Fahrzeug nicht in einem verkehrstechnisch einwandfreien Zustand ist, dann bekommst du mindestens ne Teilschuld!

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Re: absinken nach einbau?

Ungelesener Beitragvon TK » 18. Apr 2011, 02:00

Das Thema wurde doch schon tausendfach durchgekaut.

Bau das Fahrwerk ein, stell es auf die im Gutachten eingetragene Höhe, lass eine Achsvermessung machen, fahr zum TÜV und lass es eintragen. Was du danach mit der Höhe des Hobels machst ist deine Sache!
Das ist aber mist, weil wenn was passiert bricht mindestens eine Welt zusammen!
Ich würds auch nicht machen, aber jeder wie er will. Wenn mir einer auf Grund von uneingetragenen Sachen reinknallt sollte er sich ganz warm anziehen!

Also mal zum Thema Fahrzeughöhe gibt es in de keine Regelung nur eine Empfehlung.

Und jeder Tüver wird das anders regeln, aber wenn eingetragen is bist du auf der sichereren Seite. Ggf. bekommt der Prüfer auch noch eins aufn Deckel.

Und bsp-weise wieso sollte sich die schuld ändern wenn z.b. mir einer reinrauscht, des hat doch nix mitm Fahrwerk zutun, sonder eher auf die Unachtsamkeit des verursachers herbeizuführen ist.
Das ist völliger Unsinn! Mindest Fahrzeughöhen sind vorgeschrieben und `Tüver`bekommen keinen auf den Deckel, weil zum Zeitpunkt der Abnahme alles i.O. war und erst hinterher was verändert wurde! Und wenn dir einer reinfährt, kann das schon Unachtsamkeit des Verursachers sein, aber wenn dein Fahrzeug nicht in einem verkehrstechnisch einwandfreien Zustand ist, dann bekommst du mindestens ne Teilschuld!

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So siehts aus. Der TÜVer bekommt nur dann einen dran wenn er fahrlässige Dinge eingetragen hat, aber nicht wenn du nachträglich etwas an deinem Hobel veränderst. Selbst wenn du keine Schuld an dem Unfall hattest, aber dein Hobel nicht dem entspricht was im Fahrzeugschein steht, kann dir eine Teilschuld zugesprochen werden.
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Re: absinken nach einbau?

Ungelesener Beitragvon LexaN » 18. Apr 2011, 06:13

Ich hab ja auch nicht was von nachträglichen Veränderungen geschrieben. Ich fahr so rum wie mir das mein Tüv eingetragen hat. Das is ja dann klar das dann die be erlischt. Aber wenn ich so fahr wie eingetragen is alles ok.

Ja gut, höhen gibt es, aber nur Kennzeichen und Scheinwerfer. Bodenfreiheit is ja nur ne Empfehlung.
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Re: absinken nach einbau?

Ungelesener Beitragvon Typhoon » 18. Apr 2011, 07:50


Das ist völliger Unsinn! Mindest Fahrzeughöhen sind vorgeschrieben und `Tüver`bekommen keinen auf den Deckel, weil zum Zeitpunkt der Abnahme alles i.O. war und erst hinterher was verändert wurde! Und wenn dir einer reinfährt, kann das schon Unachtsamkeit des Verursachers sein, aber wenn dein Fahrzeug nicht in einem verkehrstechnisch einwandfreien Zustand ist, dann bekommst du mindestens ne Teilschuld!

Tino
Den Absatz zeige mir mal wo eine min. Höhe steht! Wenn du keine Ahnung hast stelle keine Behauptungen auf. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift über eine min. Höhe des Fahrzeuges. Sondern nur eine Empfehlung! Porsche GT2 z.B. ist schon vom Werk aus viel zu tief.

Es gibt Angaben die eingehalten werden müssen zu den Leuchten, Kennzeichen aber nicht zu der allgemeinen Fahrzeughöhe.
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Re: absinken nach einbau?

Ungelesener Beitragvon polo115 » 21. Apr 2011, 22:14

Da hast du recht! Sorry wegen der Fehlinfo! An der Stelle sind die gesetzlichen Vorschriften sehr schwammig!

Mfg Tino
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