Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertrag?

Kaufberatung, Garantien, usw.
Alles was sonst nirgendwo anders rein passt


Themenersteller
Andy_1987
Beiträge: 324
Registriert: 28. Jun 2011, 23:24
Alter: 37

Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertrag?

Ungelesener Beitragvon Andy_1987 » 30. Jun 2011, 18:46

hey leute,

folgendes problem...habe mir blind die s6 tagfahrlicht led leisten bei audi für meinen 9n3 gekauft, da ich davon ausging das die passen ohne großes gefummel, weil die ja andere auch drin haben. der verkäufer bei audi meinte zu mir im vorfeld die nehmen keine elektronartikel zurück, steht auch im kaufvertrag. nun folgendes problem...möchte sie aber zurück geben ist morgen eine woche her. mit jmd gesprochen der meinte, ich soll darauf bestehen es gibt auf alles eine 14 tägige rückgabemöglichtkeit, notfalls mitm anwalt drohen. was meint ihr habe ich da ne chance oder das geld verballert :hmhm:

Die dinger sind unbenutzt, noch nie eingebaut oder ähnliches...nur halt im vorfeld schonmal gekauft weil ich dachte mitm einbau kanns bald losgehen bis ich gemerkt habe auf was ich mich da eingelassen habe...

danke schonmal
Fahrzeuge: Polo 9N3 Sportline  

Dieses Projekt wird durch Werbung finanziert. Lästig? Dann werde einfach Teil unserer Community! Jetzt kostenlos registrieren!


0815Polo
Beiträge: 1253
Registriert: 16. Jan 2011, 15:04
Alter: 36

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Ungelesener Beitragvon 0815Polo » 30. Jun 2011, 18:48

:haha:
Fahrzeuge: Polo 9N3 United  


Fellenteee
Beiträge: 4001
Registriert: 12. Feb 2006, 15:23
Wohnort: Löbau

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Ungelesener Beitragvon Fellenteee » 30. Jun 2011, 18:48

solange sie funktionieren ist der händler nicht verpflichtet sie zurückzu nehmen.
Fernhandelsabsatrecht gibts hier nicht.

Wenn du nen Defekt nachweisen kann, muss der Händler nachbessern.
Erst beim 3. mal scheitern des Nachbesserns kannst du zurückgeben


Fazit: Sieht also Shice aus für dich(,weil falls du ne rechtsschutz hast, macht dein anwalt das mit um Kohle zu kassieren und du trotzdem abkackst und deine rechtsschutz dir die Preise nach oben dreht)


Hotte
Beiträge: 4610
Registriert: 6. Okt 2004, 18:13
Wohnort: Bortfeld
Alter: 47
Kontaktdaten:

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Ungelesener Beitragvon Hotte » 30. Jun 2011, 18:50

mit jmd gesprochen der meinte, ich soll darauf bestehen es gibt auf alles eine 14 tägige rückgabemöglichtkeit, notfalls mitm anwalt drohen.
Das ist definitv falsch, sowas gibt es nur wenn du über den Versandweg bestellst. :flop:

Also in dem Fall, leider Pech gehabt.
Bild

"Schatz hier ist 80!!!"--Wieso stehen doch erst 60 auf dem Drehzahlmesser.....
Fahrzeuge: Volkswagen Golf 2 GT  


0815Polo
Beiträge: 1253
Registriert: 16. Jan 2011, 15:04
Alter: 36

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Ungelesener Beitragvon 0815Polo » 30. Jun 2011, 18:52

wir bauen das ein!! das sieht geil aus!!!
Fahrzeuge: Polo 9N3 United  


Themenersteller
Andy_1987
Beiträge: 324
Registriert: 28. Jun 2011, 23:24
Alter: 37

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Ungelesener Beitragvon Andy_1987 » 30. Jun 2011, 18:58

@ Hotte

was meinst du mit versandweg??wenn die bestellt wurden?audi hat die mir bestellt, weil die nicht auf lager waren
Fahrzeuge: Polo 9N3 Sportline  


0815Polo
Beiträge: 1253
Registriert: 16. Jan 2011, 15:04
Alter: 36

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Ungelesener Beitragvon 0815Polo » 30. Jun 2011, 19:00

ja du hättest die im internet bestellen müssen!! dann hättest du die zurück schicken können so! geht es nicht!!
Fahrzeuge: Polo 9N3 United  


RIE - K 15
Beiträge: 1950
Registriert: 18. Apr 2007, 20:34
Wohnort: Riesa
Alter: 45
Kontaktdaten:

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Ungelesener Beitragvon RIE - K 15 » 30. Jun 2011, 19:00

Das zählt aber nicht. Versand heißt du hast im Katalog oder Inet gekauft und es zu Dir schicken lassen. Dein Händler hat sie Dir aber über die Theke rausgegeben.

Du kannst jetzt nur versuchen doch einbauen oder mit wenig Verlust hier oder bei Ebay zu verkaufen.


Themenersteller
Andy_1987
Beiträge: 324
Registriert: 28. Jun 2011, 23:24
Alter: 37

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Ungelesener Beitragvon Andy_1987 » 30. Jun 2011, 19:05

wenig verlust ist gut...die dinger gehen bei ebay für max. 230€ weg so wie ich das sehe...habe aber 370 bezahlt + 2 stecker. müsste ich ja schon 350 noch für bekommen das ich mit wenig verlust fahre.....-.-
Fahrzeuge: Polo 9N3 Sportline  


0815Polo
Beiträge: 1253
Registriert: 16. Jan 2011, 15:04
Alter: 36

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Ungelesener Beitragvon 0815Polo » 30. Jun 2011, 19:06

jep!
Fahrzeuge: Polo 9N3 United  


Fellenteee
Beiträge: 4001
Registriert: 12. Feb 2006, 15:23
Wohnort: Löbau

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Ungelesener Beitragvon Fellenteee » 30. Jun 2011, 20:37

erst denken, dann handeln


Silver_Surfer
Beiträge: 288
Registriert: 18. Jul 2010, 01:17
Wohnort: Gelsenkirchen
Alter: 39

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Ungelesener Beitragvon Silver_Surfer » 30. Jun 2011, 20:57

Deswegen kauft man heutzutage nur im Netz mit paypal !

Nur wegen den 14 Tagen umtauschrecht wenn`s scheiße is..


TheJudge
Beiträge: 1037
Registriert: 3. Jul 2006, 14:48
Wohnort: GF
Alter: 125

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Ungelesener Beitragvon TheJudge » 30. Jun 2011, 21:03

btw .. wenn die bei Ebay für 230 max weggehen .. wieso kaufst du dann bei VW für über 100 Tacken mehr ?????
MfG
Uwe
Fahrzeuge: Volkswagen Golf  


Typhoon
Beiträge: 1358
Registriert: 20. Mär 2007, 08:30
Wohnort: Bremen
Alter: 45
Kontaktdaten:

Re: Rückgaberecht LED Tagfahrlicht trotz "nein" im Kaufvertr

Ungelesener Beitragvon Typhoon » 30. Jun 2011, 21:07

Bei einem direkten Ladengeschäft hast du kein Rücktritts oder Umtauschrecht auch nicht innerhalb 14 Tagen! Das ist der größte Mist denn alle immer glauben. Dein Geschäft beruhte auf eine 2 seitige Willenserklärung, du willst Teile, Verkäufer willig ein mit Preis und weißt sogar noch drauf hin das es nciht zurück genommen wird. Du bestellst Teile bezahlst diese. Also bist du seiner Willenserklärung nach gekommen. Da der Käufer die Möglichkeit hat direkt seine Ware in AUgenschein zunehmen gibt es hier kein Rücktrittsrecht nach HGB.

Mängelgewährleistung sieht da anders aus, aber ich mal davon aus die TFL funktionieren.

Im EInzelhandel gibt es also kein Rücktritts oder Umtauschrecht! Diese ist eine freiwillige Leistung des Händlers für die Kundenzufriedenheit. Elektronische Ersatzteile waren auch schon immer vom Umtausch ausgeschlossen, woher soll der Händler denn wissen was du damit machst bzw. ob das original Teil zerstört worden ist durch Fehler in der Elektrik?

Fakt ist der Händler hat dich drauf hingewiesen das er nix zurück nimmt, du hast es gekauft also beschwere dich nun nicht!
Polo 9N3 Winterred, Bluemotion front, Cup Seitenschweller und Heckschürze, Votex Dachkantenspoiler, 17" Tomason TN1 hochglanzverdichtet, Seitenleiste und Spiegel in Wagenfarbe, GTi ESD, 45/40 Eibach Sportfahrwerk, Licht & Sicht von Nikutronics, Schiebentönung, Golf 6 R Lenkrad Hifi Ausbau, und viele anderen kleinen Dinge die geändert wurden ;)

Dieses Projekt wird durch Werbung finanziert. Lästig? Dann werde einfach Teil unserer Community! Jetzt kostenlos registrieren!

Zurück zu „Rat & Tat“



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste