So einfach ist das leider nicht...Ab EZ. 1995 gelten m.W. 74 db(a) Fahrgeräusch für PKW.
Das eingetragene Standgeräusch dient nur als Vergleichswert (zur einfacheren Überprüfung) und ist nicht begrenzt.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrger%C3%A4uschStandgeräusch
Das Fahrgeräusch ist vergleichsweise kompliziert zu messen. Darum wird zusätzlich ein Wert für das Standgeräusch angegeben. Er dient als Anhaltspunkt, um bei Verkehrskontrollen schnell und unkompliziert Aufschluss darüber zu gewinnen, ob das kontrollierte Fahrzeug den Vorgaben entspricht oder möglicherweise manipuliert wurde. Wird bei der Standgeräuschmessung eine erhebliche Abweichung vom in den Fahrzeugpapieren angegebenen Wert festgestellt, so ist der Verdacht auf Manipulation etwa des Motors oder der Auspuffanlage gegeben und die Behörden können beispielsweise eine (teure) Fahrgeräuschmessung anordnen. Bei Oldtimern vor Bj. 1980 muss die Polizei 26 dB zum gemessenen Wert dazuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand dB Zahl steht. Bei jüngeren Fahrzeugen mit einem P hinter der dB Angabe im Brief, werden nur 5 dB Toleranz dazugerechnet. Fahrzeuge vor 1954 unterliegen keiner genau definierten Begrenzung; es galt mit der allgemeinen Vorschrift des §1 StVO, dass keine "Belästigung" entstehen durfte. Außerdem musste bei der Konstruktion der Fahrzeuge der "allgemeine Stand der Technik" eingehalten werden.
Messverfahren für die Fahrgeräuschmessung
Das anzuwendende Messverfahren ist heute EU-weit einheitlich geregelt. Die entsprechenden Regelungen werden im § 49 der StVZO benannt. Vereinfacht gesagt muss das Fahrzeug dabei in einer bestimmten Entfernung mit drei Vierteln der Nenndrehzahl (aber max 50 km/h) am Messgerät vorbeifahren und dabei voll beschleunigt werden. Je nach Getriebe wird die Messung im zweiten Gang (Viergang-Getriebe) oder im dritten Gang (Getriebe mit mehr als vier Gängen) ausgeführt[2]. Dabei wird heute nicht mehr der reine Schalldruck (Phon) gemessen, sondern in dB (Dezibel) unter Einschaltung eines Bewertungsfilters ("A"), der die für das menschliche Ohr angenehmen Frequenzen nicht misst. Ein Vergleich "Phon" und "dBA" ist deshalb nur eingeschränkt möglich.
Das führt dazu, dass folgendes erlaubt ist: