ich bin quasi gerade dabei mir einen Polo 9N zu kaufen, bräuchte deshalb möglich schnell Antworten ^^
Ich habe den Wagen gestern mit dem Einverständnis des Händlers zum ADAC gefahren, da sind ein paar Punkte aufgefallen -> Der Händler erklärte sich anschließend im Gespräch dazu bereit, diese Mängel noch zu beseitigen, TÜV gibt's eh neu.
Meine Frage jetzt: Kann/Soll im Kaufvertrag festgehalten werden, dass die Mängel X, Y und Z (welche beim ADAC protokolliert wurden - Kopie des Prüfbogens erhält der Händler) durch den Händler (vor der Übergabe*) des Fahrzeuges behoben werden müssen?
*Also er meinte, dass, wenn ich den Wagen gekauft habe, er in seiner Werkstatt (ist direkt nebendran) mit der Wartung etc beginnt.
Weswegen ich mir aber nicht sicher bin:
1.) Wenn ich bekannte Mängel im Kaufvertrag festhalte - könnte das dann nachher nicht so ausgelegt werden, dass ich den Wagen trotz der Mängel gekauft habe und der Händler trotz Gewährleistung diese dann nicht beseitigen muss?
2.) Umkehrschluss von #1: Der Händler muss ja eh 12monate Gewährleistung geben und innerhalb der ersten 6 Monate sämtliche Mängel beheben - Sollte ich mir sparen, auf eine solche Zusatzklausel zu verzichten, um mich beim Händer nicht unbeliebt zu machen (erleichtert im "Ernstfall" die Verhandlung/Kulanz)?
Ich wollte eigentlich gerade anrufen und die Zusage geben + um diesen Zusatz im Vertrag bitten, bin jetzt aber total verunsichert - hat jemand eine ähnliche Erfahrung mit Händlerkauf oder kennt die Rechtslage besser?
Wäre sehr dankbar für alle Antworten!!!
